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Ex-Präsident Saddam Hussein von Sondertribunal zum Tode verurteilt

Drei Anwälte ermordert

Nach gut einjähriger Verhandlung ist im Irak das Urteil gegen den früheren Staats- und Regierungschef Saddam Hussein gefallen. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilte ihn ein Sondertribunal am Sonntag zur Höchststrafe: Tod durch Erhängen. Das Urteil gegen Saddam ist noch nicht rechtskräftig. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International bezeichnete in einer in London veröffentlichten Erklärung den Prozess gegen Saddam Hussein als "fehlerbehaftet und unfair". Das Verfahren habe eigentlich dazu beitragen sollen, Justiz und Rechtsstaatlichkeit im Irak voranzubringen. Tatsächlich sei es jedoch eine "schäbige Angelegenheit" gewesen, welche die Fähigkeit des Tribunals in Frage stelle, nach internationalen Standards Recht zu sprechen.

Politische Einflussnahme unterminierte laut Amnesty die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Sondertribunals. Der erste Vorsitzende Richter sei zum Rücktritt gezwungen worden und die Ernennung eines anderen sei blockiert worden. Außerdem soll das Tribunal für Zeugen und Anwälte der Verteidigung keinen adäquaten Schutz sichergestellt haben. Drei Anwälte seien während des Verfahrens ermordet worden.

Saddam Hussein sei im ersten Jahr seiner Haft Zugang zu Rechtsbeistand verweigert worden. Beschwerden seiner Anwälte hinsichtlich des Verfahrens seien vom Tribunal nicht in angemessener Weise berücksichtig worden.

"Jeder Angeklagte hat das Recht auf einen fairen Prozess, unabhängig von dem Ausmass der Vorwürfe gegen ihn", sagte der Nahost-Direktor von Amnesty, Malcolm Stuart. "Hier wurde eine Gelegenheit verpasst, und die Verhängung der Todesstrafe macht das noch schlimmer." Amnesty lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab.

Deutsche Politiker kritisierten lediglich das Todesurteil, übten am Prozess als solchen jedoch keine Kritik. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sagte, dass die Todesstrafe generell in allen Mitgliedsländern der EU abgelehnt werde. Allerdings sei man froh, dass es gelungen sei, die schweren Vorwürfe gegen Saddam durch ein Gericht prüfen und bewerten zu lassen.

In dem ersten Prozess gegen Saddam ging es um die Hinrichtung von 148 Schiiten in der Kleinstadt Dudschail 1982. Gegen Saddam läuft noch ein zweiter Prozess wegen Völkermordes an den Kurden.

Neben dem Todesurteil für Saddam erhielten sein Halbbruder Barsan al-Tikriti und der ehemalige Vorsitzende des Revolutionsgerichts Awad al-Bandar ebenfalls die Todesstrafe. Vier weitere Angeklagte erhielten in dem Prozess langjährige Haftstrafen.

Geheimdienste warnen vor Anschlägen

Das Todesurteil gegen den früheren irakischen Diktator Saddam Hussein könnte nach Verlautbarungen aus Geheimdiensten auch für Deutschland eine wachsende Anschlagsgefahr bedeuten. "In erster Linie sind natürlich jetzt die Amerikaner wegen ihres immer schlimmer ausufernden Krieges im Irak in Gefahr", sagte ein Vertreter eines deutschen Nachrichtendienstes am Sonntag.

Aus Deutschland rekrutierten sich zahlreiche "Kämpfer" für den Krieg gegen die US-Truppen im Irak. Aus dieser "Gemengelage" heraus könnten sich mögliche Attentäter wegen des Todesurteils gegen einen früheren Führer eines Landes im arabischen Raum zu Attentaten auf deutsche Ziele unter dem Motto "Rache für Hussein" entschließen, war aus Sicherheitskreisen zu erfahren.

Erschwerend wird von den Geheimdiensten bewertet, dass Saddam zum Tod durch Erhängen verurteilt wurde. Diese Hinrichtungsart gelte gerade bei Arabern als "besonders ehrabschneidend". Auch dies werde möglicherweise zu "Racheakten" nicht nur im Irak und den Vereinigten Staaten, sondern auch in europäischen Ländern führen.