Bundesregierung will Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren
"Minimum an Lebenskomfort"
Sein Anwalt machte einen Verstoß gegen den Alimentationsgrundsatz des Grundgesetzes geltend - also das Prinzip der "amtsangemessenen Besoldung".
Die Vertreterin der Bundesregierung hält die Beschwerde für "unbegründet". Der Gesetzgeber habe einen "weiten Einscheidungsspielraum", in welchem Umfang und wofür er das staatliche Budget ausgebe. "Weder der Bund noch die Länder sind verpflichtet, Ballungsraumzulagen zu gewähren", so Böhm. Ein offensichtlicher Verfassungsverstoß liege hier nicht vor. Beamte in Ballungsräumen könnten "ihre Grundbedürfnisse und ein Minimum an Lebenskomfort befriedigen", sagte Böhm. Beamte hätten zudem an der allgemeinen Gehaltsentwicklung teil.
Die Besoldungsregelung sieht bislang nur für im Ausland eingesetzte Beamte einen Ausgleich erhöhter Lebenshaltungskosten vor. Im Inland werden dagegen solche Ballungsraum-Mehrausgaben grundsätzlich nicht berücksichtigt.