EU-Kommission genehmigte 4,2-Millionen-Subvention für Schiffswerft
Bau von Panamax-Schiffen
Die 4,2 Millionen Euro für die Werft in Mecklenburg-Vorpommern entspreche "der höchsten nach den Schiffbau-Rahmenbestimmungen zugelassenen Beihilfeintensität von 22, Mecklenburg-Vorpommern erft Stralsund habe ihren Standort in Mecklenburg-Vorpommern, einem Bundesland, in dem der Lebensstandard unter dem EU-Durchschnitt liege und hohe Arbeitslosigkeit herrsche, teilte die EU-Kommission mit. In solchen Gebieten könnten staatliche Beihilfen genehmigt werden, wenn sie der Förderung der regionalen Entwicklung dienten.
Neelie Kroes, EU-Kommissarin für Wettbewerbspolitik, erklärte hierzu: "Die Beihilfe gibt Anreize für mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit in einem Werftbetrieb der EU. Dies entspricht dem Ziel des Aktionsplans für weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen. Ich bin überzeugt, dass die Beihilfe ausschließlich der Modernisierung der Werft dient und keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen werden."
Zweifel wegen des Anstiegs der Kapazität zur Stahlbearbeitung
Anfänglich bezweifelte die Kommission noch, dass die angemeldeten Investitionen die Voraussetzungen der Rahmenbestimmungen erfüllten und auf die Modernisierung einer bestehenden Werft beschränkt seien, durch die die Produktivität vorhandener Anlagen erhöht werden solle. Die Kommission hatte ferner Bedenken, dass die Investitionen "zu einer erheblichen Erweiterung der Werftkapazität führen" könnten.
Nun heißt es offiziell, die eingehende Untersuchung der Kommission habe ergeben, "dass die geförderten Investitionen tatsächlich zur Produktivitätssteigerung der Werft bestimmt sind. Die Bedenken der Kommission, dass die Investitionen zu einer ungebührlichen Kapazitätserweiterung führen würden, wurden ausgeräumt, weil Deutschland nachweisen konnte, dass die Kapazität zur Stahlbearbeitung zwar leicht ansteigen wird, aber das Produktionsvolumen der Werft nach Umsetzung des Investitionsvorhabens insgesamt unverändert bleibt".