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Legebatterien künftig als "Light"-Version

Tierhaltung

Die Legehennen in Deutschland bekommen irgendwann ein wenig mehr Platz. Ihr Dasein werden viele von ihnen aber auch weiterhin in Käfigen fristen müssen. Mit Beginn des neuen Jahres ist die bisherige Käfighaltung von Legehennen in Deutschland zwar theoretisch verboten. Tatsächlich aber dürfen Betriebe, die grundsätzlich auf Kleingruppen-, Boden- oder Freilandhaltung umstellen wollen, noch bis Ende 2008 Legehennen in Käfigen halten. Neben der neuen Übergangsfrist gibt es zudem einen Trend zu einer neuartigen "Light"-Version der bisherigen Legebatterien.

Derzeit gibt es rund 39,5 Millionen Legehennenplätze in Deutschland. Der Anteil der von Verbrauchern gekauften Eier aus Käfighaltung sank in den vergangenen Jahren auf jetzt 43,3 Prozent. Dennoch werden noch immer mehr als 80 Prozent der deutschen Eier in Käfighaltung produziert. Ein Großteil geht als Flüssigei oder Eipulver direkt an Bäckereien und Nudelhersteller.

Eierproduzenten, die ihre Tiere hinter Gittern halten, mussten bis zum 15. Dezember ein "Umbaukonzept" bei den kommunalen Veterinärbehörden vorlegen. Auf dieser Grundlage soll ihnen eine Weiternutzung der vorhandenen Käfige bis zur endgültigen Umstellung am 31. Dezember 2008 erlaubt werden. Nur wer die Frist versäumt hat, darf seine Käfige ab sofort nicht mehr nutzen.

Im Landkreis Vechta, mit 124 Betrieben und 5,4 Millionen Tierplätzen die Legehennen-Hochburg in Deutschland, geht der Trend zur neu geschaffenen Kleingruppenhaltung mit ausgestalteten Käfigen. Sie beinhalten Nest, Sitzstange und Scharrmöglichkeiten sowie knapp doppelt so viel Platz pro Tier wie bislang. "45 Betriebe wollen darauf umstellen", so Landkreissprecher Gert Kühling. Nur zwölf Firmen wollen offenbar auf Bodenhaltung umstellen. Zwei weitere wollen den Betrieb aufgeben und stattdessen Schweine halten. Die Mehrzahl von 75 Betrieben hat sich noch nicht entschieden.

Auch im benachbarten Landkreis Emsland mit knapp einer Million Legehennenplätzen wird die Kleingruppenhaltung favorisiert. "Die Konzepte der Betriebe liegen vor und werden geprüft", sagt Landkreissprecher Dieter Sturm. Überprüft werden soll vor allem, ob die einzelnen Betriebe tatsächlich die angekündigten Veränderungen einleiten.

Deutsche Frühstücksei GmbH: "populistische Vorgehensweise"

Eine der Firmen, die auf Kleingruppenhaltung umstellen will, ist Europas größter Eierproduzent, die Deutsche Frühstücksei GmbH aus Neuenkirchen-Vörden im Kreis Vechta. Seit mehreren Jahren wird diese Haltungsform unter Aufsicht der Tierärztlichen Hochschule Hannover im firmeneigenen Versuchsstall in Ankum bei Osnabrück getestet. Im Frühjahr sollten eigentlich die ersten Farmen umgebaut werden.

Der Generalbevollmächtigte des Unternehmens, Gert Stuke, zweifelt jedoch daran, dass dieser Termin eingehalten werden kann. Grund ist eine Normenkontrollklage, die das Land Rheinland-Pfalz beim Bundesverfassungsgericht einreichen will. Die Kleingruppenhaltung verstößt nach Ansicht des Mainzer Kabinetts gegen das Tierschutzgesetz. Die ausgestalteten Käfige erlaubten kein artgerechtes Verhalten.

Durch diese "populistische Vorgehensweise" verzögere sich nur die Abschaffung der konventionellen Käfighaltung, hält Stuke dagegen. Es müssten endlich rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, auf die sich die Eierproduzenten verlassen könnten. Außerdem könne es nicht sein, dass eine Haltungsform durch eine gesetzliche Verordnung zugelassen werde und anschließend deren Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt werde, meint der Manager.

Unterstützung erhält der Eierproduzent vom Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft und vom Deutschen Bauernverband (DBV). Mit der Entwicklung der Kleingruppe sei in Deutschland ein Vorzeigemodell für den Tier- und Verbraucherschutz gelungen, erklärt der DBV. Auch greife das Käfigverbot in Deutschland fünf Jahre eher als in der EU. Der DBV befürchtet, dass die anhaltende Diskussion kleinere Betriebe zur Aufgabe der Produktion zwingt und größere Betriebe ins Ausland abwandern könnten.

Tierschutzbund: Keine verhaltensgerechte Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz

Der Tierschutzbund lehnt die Käfighaltung wie auch die Kleingruppenhaltung in Käfigen ab. Auch in der Kleingruppenhaltung hätten Legehühner nur den Platz eines Aktendeckels, moniert der Verband.

Auch in der Kleingruppenhaltung könnten Grundbedürfnisse der Hennen wie Scharren und Picken, Sandbaden, die ungestörte und geschützte Eiablage sowie das erhöhte Sitzen auf Stangen zurückgedrängt und damit Leiden verursacht werden. Dies widerspreche dem Gebot einer verhaltensgerechten Unterbringung nach dem Tierschutzgesetz. Gleiches gelte auch für die Verlängerung der herkömmlichen Käfighaltung.