"Vorratsbeschluss" für Auslandseinsätze der Bundeswehr
EU-Battle-Groups
Dies würde eine Änderung des Gesetzes zur Parlamentsbeteiligung erfordern. Das erste Mandat sollte laut Schmidt in grundsätzlicher Form erteilt werden, ohne dass ein konkreter Einsatzort genannt wird. "Dabei müssten die möglichen Einsatz-Szenarien und der Umfang der bereitgestellten Einheiten definiert werden."
Auslöser für den Vorschlag ist dem Bericht zufolge die Sorge der Bundesregierung, dass es für den Einsatz in den seit Anfang 2007 einsatzbereiten multilateralen Verbänden von NATO und EU keine ausreichende Legitimation gibt. Mehrfach gab es Warnungen, dass der Bundestag wegen der eingegangenen internationalen Verpflichtungen faktisch sein Zustimmungsrecht verloren habe. Als Parlamentsarmee darf die Bundeswehr aber nur mit vorangehendem Mandat des Bundestages eingesetzt werden.