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"Vorratsbeschluss" für Auslandseinsätze der Bundeswehr

EU-Battle-Groups

Der Bundestag soll nach den Vorstellungen des CSU-Wehrexperten Christian Schmidt künftig bestimmten Bundeswehreinsätzen im Ausland per Doppelbeschluss zustimmen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerin sagte dem Düsseldorfer "Handelsblatt": "Es muss einen Beschluss geben, bevor wir Einheiten in integrierten Verbänden wie der Schnellen Eingreiftruppe der NATO oder den EU-Battle-Groups zu Verfügung stellen." Im konkreten Einsatzfall sollte der Bundestag dann ein zweites Mandat erteilen - aber ohne Obergrenzen bei der Zahl der eingesetzten Soldaten. Faktisch würde dies einem "Vorratsbeschluss" gleichkommen, räumte Schmidt ein.

Dies würde eine Änderung des Gesetzes zur Parlamentsbeteiligung erfordern. Das erste Mandat sollte laut Schmidt in grundsätzlicher Form erteilt werden, ohne dass ein konkreter Einsatzort genannt wird. "Dabei müssten die möglichen Einsatz-Szenarien und der Umfang der bereitgestellten Einheiten definiert werden."

Auslöser für den Vorschlag ist dem Bericht zufolge die Sorge der Bundesregierung, dass es für den Einsatz in den seit Anfang 2007 einsatzbereiten multilateralen Verbänden von NATO und EU keine ausreichende Legitimation gibt. Mehrfach gab es Warnungen, dass der Bundestag wegen der eingegangenen internationalen Verpflichtungen faktisch sein Zustimmungsrecht verloren habe. Als Parlamentsarmee darf die Bundeswehr aber nur mit vorangehendem Mandat des Bundestages eingesetzt werden.