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Tornado-Einsatz Rückblende

Afghanistan - Tornado-Einsatz laut Friedensbewegung "nicht so harmlos wie dargestellt"

Der geplante Einsatz von "Tornado"-Aufklärungsflugzeugen ist nach Auffassung der deutschen Friedensbewegung "nicht so harmlos" wie er von amtlicher Seite dargestellt werde. Es handele sich keineswegs nur darum, den alliierten Truppen zu einer besseren "Aufklärung" im Süden Afghanistans zu verhelfen. Vielmehr diene der Einsatz dazu, "die Zielfindung der NATO bei ihren Bombenangriffen auf Dörfer und Städte zu verbessern", heißt es in einer Mitteilung des Bundesausschuss Friedensratschlag. "Der Krieg wird dadurch ausgeweitet, zivile Ziele werden in noch größerem Umfang ins Visier genommen, noch mehr Menschen werden in Afghanistan sterben, die Bundeswehr mit rund 250 zusätzlichen Soldaten wird in noch mehr Kämpfe verstrickt", meint Peter Strutynski, Sprecher des Friedensratschlags.

Der Tornado-Einsatz wird laut Strutynski weiter zur Vermischung der beiden ursprünglich getrennten militärischen Missionen in Afghanistan beitragen: der UN-mandatierten ISAF und des von den USA 2001 begonnenen Kriegseinsatzes "Enduring Freedom". Seit mehr als fünf Jahren kämpften - mit zeitweiligen Unterbrechungen - zudem Einheiten der deutschen Spezialtruppe Kommando Spezialkräfte (KSK) in Afghanistan "Seite an Seite mit US-amerikanischen und britischen Kampftruppen". Die Bundesregierung weigere sich "beharrlich", über die Aktivitäten des KSK Auskunft zu geben. "Das Parlament und erst recht die Öffentlichkeit wissen nicht, in welche Kriegshandlungen diese Sondereinheiten verwickelt sind", kritisiert die Friedensbewegung.

Für Spekulationen, wonach deutsche Soldaten auch an Kriegsverbrechen, also an groben Verstößen gegen die Genfer Konventionen beteiligt seien, trage die Bundesregierung die Verantwortung. "Der Fall Kurnaz ist da nur ein kleines Detail, das an die Öffentlichkeit gedrungen ist", meint Strutynski. Der damalige Verteidigungsminister Struck trage die politische Verantwortung für "die Beteiligung von KSK-Soldaten an Misshandlungen des Gefangenen Kurnaz; der damalige Kanzleramtschef und heutige Außenminister Steinmeier muss für den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gerade stehen".

Der Afghanistan-Einsatz verschlingt den Angaben zufolge in diesem Jahr 460 Millionen Euro. Hinzu kämen die Kosten des Tornadoeinsatzes in unbekannter Höhe. Der Gesamtbetrag für die "Verteidigung Deutschlands am Hindukusch" habe die Zwei-Milliarden-Grenze bereits weit überschritten.

Statt die Truppen mit Tornado-Aufklärern zu erhöhen, fordert der Bundesausschuss Friedensratschlag, Deutschland solle sich so schnell wie möglich aus dem militärischen Teil des Afghanistan-Engagements zurückziehen. "Ein erster Schritt wäre der sofortige Abzug der KSK-Truppe."

Mit dem geplanten Einsatz der Tornado-Kampfflugzeuge wird die Bundesregierung nach Auffassung von Strutynski "abermals wortbrüchig". Sowohl bei der Verlängerung des ISAF-Einsatzes am 28. September als auch bei der Verlängerung des Einsatzes im Rahmen von Enduring Freedom am 9. November letzten Jahres habe die Regierung versprochen, den Bundeswehreinsatz nicht auf den Süden des Landes ausdehnen zu wollen. "Mit diesem Versprechen wurde gewiss der eine oder die andere Abgeordnete geködert, den Einsätzen zuzustimmen."

Am 22-01-2007

Oberstleutnant Jürgen Rose

Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden "Tornado"-Einsatz in Afghanistan hat erstmals ein Bundeswehr-Offizier den Dienst verweigert. Ein beim Streitkräfteunterstützungskommando München eingesetzter Oberstleutnant habe einen entsprechenden Antrag eingereicht, teilte der Sprecher des Befehlshabers im Wehrbereich IV, Klaus Treude, am Donnerstag mit. Er bestätigte damit einen Bericht des NDR-Magazins "Panorama". Danach beantragte der in der Einheit eingesetzte Oberstleutnant Jürgen Rose bei seinen Vorgesetzten, von allen weiteren Aufträgen im Zusammenhang mit der "Operation Enduring Freedom" entbunden zu werden. Rose habe seine Weigerung mit einer Gewissensentscheidung begründet, wonach er den "Tornado"-Einsatz in Afghanistan in keiner Form unterstützen könne.

Rose sagte dem TV-Magazin, er habe verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken. Der Offizier ist unter anderem für die logistische Unterstützung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr zuständig. Außerdem gehört er zum Vorstand des Vereins Darmstädter Signal, ein Zusammenschluss kritischer Bundeswehrsoldaten.

Der Sprecher des Wehrbereichs IV sagte, Rose habe den Antrag am Donnerstagmorgen abgegeben. Dieser werde nun geprüft. Es handle sich um eine "brisante Angelegenheit", in der sorgfältig vorgegangenen werden müsse. Trotzdem rechnete der Sprecher mit einer "schnellen Entscheidung". Es werde "nichts verzögert". Über den Inhalt des Antrags konnte er keine Auskunft geben.

405 Bundestagsabgeordnete stimmten für den Tornado-Einsatz

405 Abgeordnete des Deutschen Bundestages haben am 9. März in namentlicher Abstimmung dem Einsatz von Tornado-Flugzeugen in Afghanistan zugestimmt. Bei der einstmals pazifistischen Partei Bündnis 90/Die Grünen stimmten unter anderem die Abgeordneten Kerstin Müller, Renate Künast, Fritz Kuhn, Krista Sager, Christine Scheel, Priska Hinz, Katrin Göring-Eckardt, Marieluise Beck, Rainder Steenblock und Margareta Wolf für das neue Mandat der Bundeswehr im Krieg in Afghanistan.

Bei der ehedem antimilitaristischen SPD stimmten 133 Abgeordnete für den Kriegseinsatz der Aufklärungsflugzeuge. Zu den Befürwortern zählten beispielsweise die Bundesminister Heidemarie Wieczorek-Zeul und Sigmar Gabriel. Zugestimmt haben dem Kriegseinsatz weiterhin die SPD-Abgeordneten Andrea Nahles, Dieter Wiefelspütz, Uta Zapf, Franz Müntefering, Monika Griefahn, Peter Struck, Klaus Uwe Benneter, Kurth Bodewig, Klaus Brandner, Hubertus Heil, Marion Caspers-Merk, Herta Däubler-Gmelin, Karl Diller, Gernot Erler, Ulrich Kelber, Hans-Ulrich Klose, Volker Kröning, Karl Lauterbach, Angelica Schwall-Düren, Rolf Schwanitz und Ludwig Stiegler.

Zustimmung zum Tornadoeinsatz in Afghanistan kam weiterhin unter anderem von den Unionsabgeordneten Josef Göppel, Horst Seehofer, Michael Glos, Peter Hintze, Ralf Brauksiepe, Reinhard Göhner, Gerda Hasselfeldt, Volker Kauder, Eckart von Klaeden, Karl Lamers, Norbert Lammert, Klaus Lippold, Philipp Missfelder, Michaela Noll, Ronald Pofalla, Ruprecht Polenz, Peter Ramsauer, Katherina Reiche, Heinz Riesenhuber, Wolfgang Schäuble, Annette Schavan, Bernd Schmidbauer sowie Max Straubinger.

Seitens der FDP-Fraktion stimmten für die Ausweitung des Afghanistan-Mandats beispielsweise Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Max Stadler, Guido Westerwelle, Dirk Niebel, Wolfgang Gerhardt, Jörg van Essen, Birgit Homburger, Werner Hoyer und Rainer Stinner.

Am 15-03-2007

405 Abgeordnete für Kriegseinsatz

Der Bundestag hat den Einsatz von "Tornado"-Aufklärungsflugzeugen in Afghanistan beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten am Freitag 405 Abgeordnete für die Entsendung der Flugzeuge. 157 stimmten dagegen, 11 enthielten sich. Die Flugzeuge der deutschen Luftwaffe sollen von Mitte April an für die von der NATO geführten ISAF-Truppen "Kämpfer der Taliban" aufspüren.

Die Tornados werden auf dem Stützpunkt der deutschen Streitkräfte in Mazar-i-Sharif im Norden Afghanistans stationiert.

Der Bundestags-Beschluss sieht im Zusammenhang mit der "Tornado"-Mission den Einsatz von bis zu 500 Soldaten vor. Der Einsatz ist laut Bundesverteidigungsministerium "vorerst" bis zum 13. Oktober 2007 befristet. Die Kosten werden mit 35 Millionen Euro angegeben. Die Flugzeuge werden den Angaben zufolge im ganzen Land zum Einsatz kommen.

Linksfraktionschef Oskar Lafontaine kritisierte, zivilisierte Staaten in der modernen Zeit dürften sich nicht auf eine Außenpolitik und gar Kriegsführung einlassen, "die auf die Eroberung von Rohstoffquellen und Absatzmärkten abzielt". Terror könne nicht mit Krieg und Terror bekämpft werden.

Am 09. Mär. 2007

Zwischen Gewissen und Gehorsam

Im Fall des so genannten "Tornado"-Verweigerers hat die Bundeswehr eine Zwischenlösung gefunden. Der Offizier verbleibt nach Angaben des Verteidigungsministeriums vom Freitag zunächst in der Dienststelle und wird bis zur endgültigen Entscheidung über seinen Antrag mit anderen Aufgaben betraut. Der beim Wehbereichskommando IV München eingesetzte Oberstleutnant Jürgen Rose hatte gebeten, von allen weiteren Aufträgen im Zusammenhang mit der "Operation Enduring Freedom" entbunden zu werden und dafür verfassungsrechtliche, völkerrechtliche sowie strafrechtliche Bedenken geltend gemacht.

Rose selbst bestätigte die Maßnahme. Sein Dienstvorgesetzter habe ihm mitgeteilt, er werde "zur Wahrung der gewissenschonenden Handlungsalternative" in einer Abteilung arbeiten, die die Liegenschaften der Bayern-Kaserne verwaltet. Bislang war er für die logistische Unterstützung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr zuständig.

Raidel: "Willfährige Befehlsempfänger" Die Weigerung Roses war zuvor auf ein geteiltes politisches Echo gestoßen. CSU-Verteidigungsexperte Hans Raidel erinnerte an den Bundestagsbeschluss zum Einsatz deutscher Aufklärungsflugzeuge und hielt dem Bundeswehroffizier vor, er verhöhne letztlich seine Kameraden, die er "zu willfährigen Befehlsempfängern" degradiere.

SPD-Wehrexperte Rainer Arnold forderte Rose auf, bei solch massiven Vorbehalten "den Dienst mit der Waffe zu quittieren und aus der Bundeswehr auszuscheiden".

"Bundeswehrkameraden stellen sich hinter Oberstleutnant Jürgen Rose" Die kritische Soldatenvereinigung "Arbeitskreis Darmstädter Signal" stellte sich indes hinter den Oberstleutnant und seine Bedenken gegen den Afghanistan-Einsatz. Ähnliche rechtliche Zweifel hätten auch Abgeordnete des Bundestages sowie namhafte Rechtswissenschaftler geäußert, hob der Sprecher der Vereinigung, Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß hervor.

Bereits vor Jahren hätten die ehemaligen Generalinspekteure der Bundeswehr, Klaus Naumann und Hans Peter von Kirchbach, die Bundeswehrsoldaten aufgefordert, das "an ein höheres Wertesystem gebundene Gewissen" zu benutzen und sogar von einer "Pflicht zur Gehorsamsverweigerung" gesprochen.

Die im Arbeitskreis Darmstädter Signal zusammengeschlossenen über 100 aktiven und ehemaligen Offiziere und Unteroffiziere hätten "großen Respekt vor der Entscheidung von Oberstleutnant Jürgen Rose und werden ihn nach Kräften unterstützen", so Prieß. Die "Signaler" hätten bereits in zwei Offenen Briefen alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor der Abstimmung dringend gebeten, dem Tornadoeinsatz in Afghanistan nicht zuzustimmen, da er politisch wie auch militärisch falsch sei und die Kriegsituation beiderseits des Hindukusch nicht löse, sondern verschärfe.

"Allen Kameraden, die ebenfalls rechtliche Zweifel oder politische Kritik an Auslandseinsätzen der Bundeswehr haben, legen wir nahe, sich an uns zu wenden", so Oberstleutnant a.D. Helmuth Prieß, "da bei unserer Arbeit jede Meinung ohne Spott von Kameraden oder dienstliche Benachteiligungen durch Vorgesetzte zur Diskussion gestellt werden kann."

Für die Links-Fraktion sagte deren Abgeordnete Inge Höger, militärische Aufklärung sei "ein wichtiger Teil des integrierten militärischen Kampfes". Wenn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) nun von reiner Aufklärung spreche, "dann täuscht er bewusst, wider besseres Wissen, die Öffentlichkeit". Dies wurde auch von der Soldatenvereinigung so gesehen.

Grüne: "Stabilisierungs-Operation" Das Verteidigungsministerium verwahrte sich gegen Vorwürfe der Falschinformation. Der Verteidigungsminister habe immer darauf hingewiesen, dass es um die Aufklärungsfähigkeit der NATO gehe, sagte ein Ministeriumssprecher.

Die Grünen zeigten Verständnis für das Verhalten Roses. Tatsache sei, dass die "Tornados" zur Unterstützung der "Stabilisierungs-Operation" in Afghanistan dienten, "aber aller Voraussicht nach vor allem auch der Unterstützung des Kampfes im Süden des Landes", sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen, Winfried Nachtwei. "Von daher sind die Überlegungen von Soldaten nachvollziehbar, ob sie die Unterstützung solcher Operationen mit ihrem Gewissen vereinbaren können."

Nach Angaben der Zentralstelle zum Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer in Bockhorn haben allein in den letzten 14 Tagen vier Reservisten der Bundeswehr einen Antrag auf Dienstverweigerung gestellt und dies mit den internationalen Einsätzen der Bundeswehr begründet. "Das zeigt, dass diese Kampfeinsätze auch innerhalb der Streitkräfte zunehmend kritisch gesehen werden", sagte Zentralstellen-Geschäftsführer Peter Tobiassen.

Am 16. Mär. 2007

Begründung von Gauweiler und Wimmer ergänzt

Dem Bundesverfassungsgericht liegt erneut eine Verfassungsklage gegen den geplanten Einsatz von Bundeswehr-"Tornados" in Afghanistan vor. Die mit einem Eilantrag verbundene Organklage der Links-Fraktion gegen die Bundesregierung ging am Dienstagabend in Karlsruhe ein, wie Gerichtssprecherin Dietlind Weinland am Mittwoch mitteilte. Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung will die Links-Fraktion die vom Bundestag beschlossene Entsendung der Aufklärungsflugzeuge vorläufig stoppen. Der außenpolitische Sprecher der Links-Fraktion, Norman Paech, erläuterte, mit der Klage werde eine Verletzung der Rechte des Bundestages durch die Bundesregierung gerügt. Diese habe den NATO-Vertrag von 1955 "von einem reinen Verteidigungsbündnis in ein offensives Bündnis für globale Interventionen und Sicherheitsdienstleistungen" umgewandelt, ohne dafür die Zustimmung des Bundestages eingeholt zu haben.

Ohne ein Änderungsgesetz zum NATO-Vertrag entbehre die Entscheidung zur Entsendung deutscher "Tornado"-Fugzeuge nach Afghanistan aber der rechtlichen Grundlage.

Die Links-Fraktion hat nach eigenen Angaben die Begründung der Klage der Unions-Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) gegen den "Tornado"-Einsatz "in großen Teilen übernommen und ergänzt". Das Verfassungsgericht hatte am 12. März die Organklage der beiden Parlamentarier für "unzulässig" erklärt, weil diese nicht befugt seien, Rechte des Bundestages geltend zu machen.

Der Bundestag hatte am 9. März grünes Licht für die Entsendung von sechs bis acht "Tornado"-Aufklärungsjets nach Afghanistan gegeben. Diese sollen von Mitte April an für die von der NATO geführten ISAF-Truppen Kämpfer der Taliban aufspüren.

Paech betonte, die Eingliederung der "Recce"-Tornados in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg werde die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf "Operation Enduring Freedom" (OEF) verwischen. Dadurch werde das Mandat der ISAF gesprengt. Das immer noch in Anspruch genommene Recht auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bestehe zudem schon lange nicht mehr.

"Wir sehen bereits in der widerspruchslosen Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, welches die USA entgegen dem geltenden Völkerrecht (Artikel 51 UN-Charta) in Anspruch nehmen und zum Beispiel im Irakkrieg praktiziert haben, einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des NATO-Vertrages", so Paech.

Ferner sei die weitgehende Loslösung der weltweiten NATO-Einsätze von der regionalen Anbindung an das NATO-Bündnis "nicht mehr mit der eindeutigen Strukturentscheidung des Vertrages zur Bündnis-Verteidigung vereinbar".

Diese "Fehlentwicklungen" kämen insbesondere in der Entscheidung zur Entsendung der Tornados zum Ausdruck. Ihre Eingliederung in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg werde die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf der OEF vollkommen verwischen und aufgegeben. Dadurch werde das Mandat der ISAF gesprengt, so Paech.

Am 21-03-2007

Eilantrag abgewiesen

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Links-Fraktion gegen den vom Bundestag beschlossenen "Tornado"-Einsatz in Afghanistan abgelehnt. Für die mit dem Eilantrag verbundene Organklage der Links-Fraktion kündigte das Gericht zugleich am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung an. Diese soll am 18. April stattfinden. Erst dann soll entschieden werden, ob der Bundestags-Beschluss zur Entsendung der Aufklärungsjets rechtmäßig ist. Die Links-Fraktion wollte mit dem Eilantrag eine einstweilige Anordnung durchsetzen, mit der die Truppenentsendung gestoppt werden sollte. Die Verfassungsrichter sahen jedoch keinen Anlass, den Bundestags-Beschluss vom 9. März vorläufig auszusetzen, bis über die Organklage entschieden ist. Für eine einstweilige Anordnung sei kein Raum, wenn in der Hauptsache so rechtzeitig entschieden werde, dass keine schweren Nachteile entstünden.

Die Bundeswehr-"Tornados" sollen ab Mitte April den von der NATO geführten ISAF-Truppen helfen, Taliban-Kämpfer in Afghanistan aufzuspüren. Die Links-Fraktion vertritt die Auffassung, dass der Einsatz völkerrechtswidrig ist.

In ihrer Klage macht sie außerdem eine Verletzung der Rechte des Bundestages durch die Bundesregierung geltend. Diese habe den NATO-Vertrag von 1955 "von einem reinen Verteidigungsbündnis in ein offensives Bündnis für globale Interventionen und Sicherheitsdienstleistungen" umgewandelt, ohne dafür die Zustimmung des Bundestages eingeholt zu haben. Ohne ein Änderungsgesetz zum NATO-Vertrag entbehre die Entscheidung zur Entsendung deutscher "Tornado"-Fugzeuge nach Afghanistan aber der rechtlichen Grundlage.

Die Eingliederung der "Recce"-Tornados in den von den USA im Süden Afghanistans geführten Krieg wird nach Auffassung der Linksfraktion die Unterscheidung zwischen dem Einsatz der ISAF und dem Antiterrorkampf "Operation Enduring Freedom" (OEF) verwischen. Dadurch werde das Mandat der ISAF gesprengt. Das immer noch in Anspruch genommene Recht auf Selbstverteidigung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 bestehe zudem schon lange nicht mehr.

"Wir sehen bereits in der widerspruchslosen Übernahme des präventiven Verteidigungskonzepts, welches die USA entgegen dem geltenden Völkerrecht (Artikel 51 UN-Charta) in Anspruch nehmen und zum Beispiel im Irakkrieg praktiziert haben, einen schweren Verstoß gegen den ursprünglichen Inhalt des NATO-Vertrages", so der außenpolitische Sprecher der Links-Fraktion, Norman Paech.

Eilantrag von Gauweiler und Wimmer wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen

Bereits am 12. März hatte das Bundesverfassungsgericht eine Organklage sowie einen Eilantrag der Unions-Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) gegen den "Tornado"-Einsatz aus formalen Gründen abgelehnt. Ihr Antrag sei unzulässig, teilte das Verfassungsgericht zur Begründung mit. Die Antragsteller seien als einzelne Abgeordnete nicht befugt, Rechte des Bundestags im Organsstreit als Prozessstandschafter geltend zu machen. Eine Verletzung eigener Statusrechte als Abgeordnete hätten sie nicht dargetan. Da die Organklage durch die einzelnen Abgeordnete unzulässig sei, sei auch für eine einstweilige Anordnung (Eilantrag) kein Raum.

Die Verfassungsrichter folgten auch nicht der Argumentation von Gauweiler und Wimmer, dass die Bundesregierung sie in ihren Rechten verletze, indem sie an einer Änderung des NATO-Vertrages Vertragsänderung mitwirke, ohne den Bundestag hierbei formell mit einzubeziehen. Auch dies ist nach Auffassung der Richter nicht geeignet, ein Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Abgeordneten und dem Verfassungsgericht darzulegen.

Wimmer war vor Jahren Staatssektretär im Bundesverteidigungsministerium. Vor einigen Monaten warnte er eindringlich vor einem großen Krieg. Wegen der Gefahr eines ausufernden Krieges in Asien brachte er einen Austritt Deutschlands aus der NATO ins Spiel.

Pau: Hilfestellung für Mitglieder anderer Fraktionen

Die Linksabgeordnete Petra Pau verwies noch vor der Entscheidung über den Eilantrag auf die Organklage der Linksfraktion. Die Fraktion habe sehr viel Unterstützung aus der Öffentlichkeit für ihr prinzipielles Nein gegen den Krieg als Mittel der Terrorbekämpfung erhalten und für ihre Bemühung, diesen Kriegseinsatz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen, erhalten.

Mit ihrer Organklage beim Bundesverfassungsgericht übernehme die Linksfraktion "auch eine Hilfestellung für Mitglieder anderer Fraktionen, die Skrupel haben, Tornados nach Afghanistan zu entsenden", meint Pau.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich nun am 18. April mit dem Tornado-Einsatz befassen müssen. Es wird hierbei auch den Vortrag von Gauweiler und Wimmer berücksichtigen müssen, da die Linksfraktion nach eigenen Angaben die Begründung der Klage der Unions-Abgeordneten Gauweiler und Wimmer "in großen Teilen übernommen und ergänzt" hat.

Am 30-03-2007

"Militärische Aufstandsbekämpfung"

Der Staatsrechtler Ulrich Battis hat den Einsatz von "Tornado"-Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr zur Absicherung des G8-Gipfels von Heiligendamm kritisiert und verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Das sei nicht nur "politisch dumm oder instinktlos", sagte der Professor an der Berliner Humboldt-Universität der "Netzeitung". Seines Erachtens seien auch die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten. So seien "schon ein paar Klimmzüge nötig", um den "Tornado"-Einsatz als Amtshilfe unter Verweis auf Grundgesetzartikel 35 zu rechtfertigen. Dieser erlaubt Amtshilfe der Bundeswehr bei Naturkatastrophen oder schweren Unglücksfällen.

Battis befürwortet Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht mit dem Vorgang zu befassen. "Wenn aus der Mitte des Bundestages eine Klage angestrengt würde, wäre das begrüßenswert", sagte der Staatsrechtler. Battis fühlte sich nach eigener Aussage angesichts der "Tornado"-Tiefflüge über Heiligendamm an den Vietnam-Krieg erinnert.

"Mit Sicherheit werden die Krawalle in Rostock unter schwere Unglücksfälle subsumiert", vermutete Battis. Hier werde formal etwas sehr weit ausgelegt, was vielleicht gerade noch machbar sei, sagte er. Vom Gehalt her sei das mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheitfreiheit nicht vereinbar. Es führe zu einer Militarisierung, die das Grundgesetz gerade nicht wolle.

Das Verteidigungsministerium hatte eingeräumt, dass Aufklärungs-"Tornados" der Bundeswehr vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm zur Luftüberwachung des Protests der Globalisierungsgegner eingesetzt wurden. Ein Jet machte Aufnahmen von einem Protest-Camp, die anschließend an die Polizeieinsatzleitung Kavala weitergeleitet wurden.

Rote Hilfe warnt vor militärischer Aufstandsbekämpfung gegen innergesellschaftliche Proteste Nach Auffassung der "Roten Hilfe" stellt der Einsatz der Bundeswehr während des G8-Gipfels einen verfassungsrechtlichen Dammbruch dar. Ein "Armeeeinsatz gegen die eigene Bevölkerung" sei "in greifbare Nähe gerückt", meint Mathias Krause von der Organisation.

Die Bundeswehr sei während des Gipfels in weit größerem Umfang eingesetzt worden, als das Bundesinnenministerium und das Verteidigungsministerium bislang zugegeben hätten. So seien zur Überwachung der Proteste "zahlreiche Panzerspähwagen des Typs Fennek" eingesetzt worden, Tornados hätten zur Überwachung der Camps der Gipfelgegner Tiefflüge geflogen. Das Verteidigungsministerium räume mittlerweile den Einsatz von 2100 Bundeswehrsoldaten ein.

Gegenüber der Tageszeitung "Junge Welt" bestätigte ein Sprecher, dass der Bundeswehr selbst das Hausrecht für Teile des Krankenhauses in Bad Doberan eingeräumt worden sei. Die Bundestagsabgeordnete Eva Bulling-Schröter hatte darüber berichtet, bei einem Besuch in der Klinik bis hinein in das Krankenzimmer von Bundeswehrangehörigen überwacht worden zu sein.

Eine Sprecherin der Roten Hilfe warnte: "Es ist nicht schwer, sich vorzustellen, wohin dieser verfassungsrechtliche Dammbruch führen kann, wenn es einmal um mehr gehen sollte, als um unangemeldete Demonstrationen gegen ein Treffen von Regierungschefs. Die BRD ist damit einen weiteren Schritt in Richtung militärischer Aufstandsbekämpfung gegen innergesellschaftliche Proteste gegangen."

Am 14-06-2007

"Umfassendes Lagebild"

Die "Tornado"-Aufklärungsflugzeuge der Bundeswehr haben nach Angaben der Bundesregierung bisher die meisten Einsätze über dem hart umkämpften Süden Afghanistans geflogen. Insgesamt seien die "Tornados" in elf Wochen seit dem Beginn ihrer Flüge am 15. April in 194 Aufklärungsmissionen unterwegs gewesen. Das geht aus einem Regierungsbericht für den Zeitraum bis zum 11. Juni hervor. Die sechs "Tornados" sind mit ihren zehn Besatzungen auf dem deutschen Stützpunkt im nordafghanischen Mazar-i-Sharif stationiert.

Nach Angaben von Oberst Thorsten Poschwatta geht es darum, den eigenen und verbündeten Kameraden ein umfassendes Lagebild zu vermitteln. "Wir fliegen in ganz Afghanistan", so Poschwatta. Gegen mögliche Raketenangriffe der Taliban "sind wir mit unseren Abwehrmaßnahmen gut gerüstet", behauptet der Oberst.

Sollten die Besatzungen der "Tornados" wegen eines technischen Defekts ihrer Maschine oder wegen eines Beschusses durch Raketen der Taliban mit dem Schleudersitz aussteigen müssen, wäre ihre Rettung auf dem Boden angeblich sehr schwierig. Die Bundeswehr könne abgeschossene oder abgestürzte "Tornado"-Piloten nicht aus eigener Kraft retten. Sie sei in einem Ernstfall hauptsächlich auf die Hilfe amerikanischer und britischer Helikopter angewiesen.

Die "Tornados" sollen auch in die kleinsten Winkel und Verstecke "hineinspähen" können. Durchschnittlich sollen die Militärflugzeuge viermal pro Tag aufsteigen.

Am 21. Jun. 2007

Wehrbereichskommando I

Der Innenminister vom Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), hat Berichte über Kompetenzüberschreitungen der Polizei im Zusammenhang mit dem Einsatz von "Tornado"-Flugzeugen während des G8-Gipfels im Juni in Heiligendamm zurückgewiesen. Er verwahre sich gegen Darstellungen, die den Eindruck erweckten, als habe der Polizeiführer des Planungsstabes Kavala eigenmächtig Entscheidungen getroffen, die über seine Kompetenzen hinausgingen, sagte Caffier am 23. Juli in Schwerin.

Der Minister reagierte damit auf Berichte, wonach das Innenministerium über die zusätzlichen Aufklärungsmissionen sowie über die Aufklärungsräume und Strecken vorab nicht informiert und grundsätzlich der beauftragte Polizeiführer für alle polizeilichen und einsatztaktischen Maßnahmen verantwortlich gewesen sei. Die Linksfraktion forderte inzwischen einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Hintergründe für den Einsatz von "Tornado"-Flugzeugen.

Caffier sagte, der Bundeswehreinsatz sei auf ein Amtshilfeersuchen des Innenministeriums an das Verteidigungsministerium zurückgegangen. Für Aufklärungszwecke sei um den Einsatz von Flugzeugen mit Auswertetechnik und -personal gebeten worden. Durch das Innenministerium wurde laut Caffier eine Aufklärungseinheit etwa 14 Tage vor und eine Aufklärungsmission mit Beginn der Einsatzphase beim Bund beantragt. Die weitere Abstimmung über die dafür erforderliche Zahl der Flüge sei durch das vom Verteidigungsministerium beauftragte Wehrbereichskommando I auf die Fachebene übertragen worden.

Gemäß den von Kavala und dem Kommando getroffenen Absprachen wurden laut Caffier dann im unmittelbaren Gespräch zwischen Polizei und Geschwader die beabsichtigten Räume für Aufklärungsflüge festgelegt. Insgesamt seien vier Aufklärungsmissionen abgestimmt worden.

Am 23-07-2007

"Tornado"-Einsatz

Vier bayerische Grünen-Bundestagsabgeordnete bekommen wegen ihrer Zustimmung zum "Tornado"-Einsatz in Afghanistan Ärger mit dem eigenen Parteinachwuchs. Das Verhalten von Ekin Deligöz, Christine Scheel, Elisabeth Scharfenberg und Jerzy Montag stehe im direkten Widerspruch zur Beschlusslage beim jüngsten Grünen-Bundesparteitag in Köln, kritisierte der Landesvorstand der Grünen Jugend Bayern am 31. Juli in München.

"Wir müssen uns gut überlegen, ob wir diesen Abgeordneten bei der Listenaufstellung zur nächsten Bundestagswahl noch mal das Vertrauen schenken werden", drohte Vorstandssprecherin Constanze Roth.

Der Tornadoeinsatz bedeutet nach Auffasung der Grünen Jugend Bayern "gleichzeitig eine Erweiterung des deutschen Bundeswehrmandats auf den Süden Afghanistans". Auf dem letzten Parteitag in Köln habe die Parteibasis sich klar in dem Beschluss "Grüne Friedenspolitik umsetzen – Für eine erfolgreiche Afghanistan-Politik" gegen diese Ausweitung ausgesprochen. Wörtlich heiße es in dem Beschluss: "Eine Erweiterung des Bundeswehrmandats auf den afghanischen Süden lehnen wir ab."

"Es ärgert uns, dass in einer basisdemokratischen Partei die Mehrheitsmeinung der Mitglieder kein Gehör findet", so Christian Moravcik, Sprecher der Grünen Jugend Bayern.

Hoffnung setzt der Grünen-Nachwuchs nun auf den für 15. September geplanten Sonderparteitag zum Bundeswehreinsatz in Afghanistan, der nun gegen den Willen der Parteiführung stattfindet.

Die Grünen waren einst mit dem Anspruch angetreten, der innerparteilichen Demokratie ein besonders starkes Gewicht zu geben. "Ökologisch - sozial - basisdemokratisch - gewaltfrei", so lauteten in den 1980er Jahren die zentralen Grundsätze der Partei. Die Zustimmung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr wäre für die Grünen damals undenkbar gewesen. Im Gegenteil: Sie forderten die Abschaffung von Bundeswehr und NATO - oder zumindest den Umbau der Bundeswehr zu einer reinen Verteidigungsarmee.

Die Zeiten haben sich geändert. Die Grünen stimmten in der Koalition mit der SPD auf Bundesebene einem Angriffskrieg gegen das damalige Jugoslawien zu, der vielfach als eindeutig völkerrechtswidrig bezeichnet wurde. Auch im Sudan, wo Erdöl gefunden wurde, fordern die Grünen beständig ein verstärktes militärisches Engagement.

Überlegungen für einen NATO-Austritt Deutschlands kommen heute aus einer ganz anderen Richtung. Der einstige Parlamentarische Staatssekretär und CDU-Bundestagsabgeordnete, Willy Wimmer, warnte im November 2006 eindringlich vor einem "großen Krieg". "Ich denke", so Wimmer, "wir wissen doch durch die Ereignisse vor dem 1. September 1939 und während des Zweiten Weltkrieges zur Genüge: Das internationale Recht ist die letzte Chance, uns vor einem großen Krieg zu bewahren. Wenn ihn niemand will, muss das auch so deutlich ausgesprochen werden." Der einstige Verteidigungsstaatssekretär brachte einen NATO-Austritt ins Spiel.

Im März 2007 erhoben Wimmer und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde, "um den von der Mehrheit des Deutschen Bundestages und auf Antrag der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in Afghanistan zu verhindern". Die beiden Unionsabgeordneten haben in gewisser Weise gemeinsam mit der Linksfraktion den früheren Job der Grünen übernommen.

Am 31-07-2007

G8-Gipfel in Heiligendamm

Die Bundeswehr hat offenbar erklärt, es habe Mängel in der internen Befehlskette beim Einsatz von "Tornado"-Flugzeugen während das G8-Gipfels in Heiligendamm gegeben. Das sagte der SPD-Innenexperte im Schweriner Landtag, Norbert Nieszery, nach einer Sitzung des Innenausschusses am 3. September, an der auch hochrangige Vertreter der Bundeswehr teilgenommen hatten. So habe es "Tornado"-Flüge gegeben, die nicht mit dem Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt gewesen seien.

Die gestörten Kommunikationsflüsse seien aber kein Verstoß gegen grundgesetzliche Regelungen, so Nieszery. An der Anhörung hatte ebenfalls der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Kossendey in Vertretung von Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) teilgenommen.

Der Bundeswehreinsatz während des G8-Gipfels habe ausschließlich zur Unterstützung der polizeilichen Aufgaben gedient, sagte Nieszery weiter. Es habe sich damit eindeutig um Amtshilfe im Sinne des Grundgesetzes gehandelt. Er wies zugleich frühere Forderungen aus den Reihen der Linken nach einem Untersuchungsausschuss als gegenstandslos zurück.

Deren Landesvorsitzender Peter Ritter forderte das Innenministerium dazu auf, zu den Befehls- und Verantwortungsstrukturen bei dem G8-Polizeiplanungsstab Kavala Stellung zu beziehen. Über die ursprünglich beantragten und genehmigten zwei Einsätze habe es auf besondere Anforderung des Planungsstabes weitere Aufklärungsflüge gegeben, sagte der Linke-Landeschef. Es könne nicht sein, dass "Tornado"-Bestellungen quasi per Handy abgewickelt werden könnten.

Am 04-09-2007