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Staatsgerichtshof überprüft Landtagswahl 2006 in Baden-Württemberg

Zuschnitt der Wahlkreise

Die baden-württembergische Landtagswahl 2006 kommt am 14. Juni auf den Prüfstand des Staatsgerichtshofs des Landes. Das Gericht kündigte am Dienstag in Stuttgart für diesen Termin eine mündliche Verhandlung über die Wahlprüfungsbeschwerde von insgesamt 26 Bürgern an, darunter acht bei der Wahl unterlegene SPD-Kandidaten. Sie wollen die Landtagswahl ganz oder zumindest teilweise für ungültig erklären lassen. Ersatzweise streben sie zwei zusätzliche Mandate für die SPD und ein zusätzliches Mandat für die FDP an.

Die Wahlprüfungsbeschwerde richtet sich vor allem gegen den Zuschnitt der Wahlkreise. Die Kläger bemängeln, dass zwölf Wahlkreise um mehr als 20 Prozent von der Durchschnittsgröße der baden-württembergischen Wahlkreise abweichen. Dies verstoße unter anderem gegen das Gebot der Chancengleichheit der Wahlbewerber.

Weiterer Kritikpunkt ist das d'Hondtsche Berechnungsverfahren, nach dem in Baden-Württemberg Ausgleichs- und Überhangmandate ermittelt werden.

Das Landtagsplenum hatte den Wahleinspruch am 9. November mehrheitlich zurückgewiesen und die Gültigkeit der Wahl festgestellt. Dieser Beschluss wird mit der Wahlprüfungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof angefochten.