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Schweriner Landtag beschließt Gesetz zum Nichtraucherschutz

Abgetrennte Nebenräume

Nichtraucher in Mecklenburg-Vorpommern sind jetzt gesetzlich geschützt. Der Schweriner Landtag verabschiedete am 11. Juli mit der Stimmenmehrheit von SPD, CDU und die Linke ein Gesetz mit weit reichenden Regelungen für ein Rauchverbot im Land. Die Mehrheit der FDP-Abgeordneten enthielt sich, die NPD stimmte dagegen. Ab August ist das Rauchen in Behörden des Landes und der Kommunen, in Schulen, Hochschulen oder Krankenhäusern nicht mehr erlaubt. Das Rauchverbot gilt ebenso für die Gebäude des Landtags, Sport- und Kulturstätten und die Passagierterminals der Flug- und Fährhäfen. Ab Januar 2008 ist der Genuss von Tabakwaren auch in Gaststätten, Cafes und Diskotheken tabu.

Künftig darf nur noch in vollständig abgetrennten und gekennzeichneten Nebenräumen geraucht werden. Diese Bereiche müssen laut Gesetz so ausgestattet werden, dass kein Qualm in ein mit Rauchverbot belegtes Areal dringen kann.

Bei Verstößen können nach dem Gesetzesvorhaben gegen Raucher Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden. Bei gewerblichen Betreibern sind Strafen von bis zu 10.000 Euro möglich.

Sozialminister Erwin Sellering (SPD) sprach von einem "denkwürdigen Tag für den Gesundheitsschutz". Das Gesetz soll auch zu einem Umdenken in der Bevölkerung beitragen. Der Nordosten liegt laut Sellering mit einer Raucherquote von 33,3 Prozent derzeit bundesweit an der Spitze. Mit dem neuen Gesetz und dem Rauchverbot in Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen will das Land insbesondere junge Menschen vom Zigarettenkonsum abhalten.