Forderung nach Krippenzwang ist Sehrbrocks Privatmeinung
Keine Beschlusslage des DGB
Auf die Frage, ob sie langfristig keine Wahlfreiheit für die Eltern mehr wolle, sagte sie: "Wenn man es ernst nimmt mit der Chancengleichheit, kann die Antwort nur lauten: Pflichtbesuche von der Krippe an."
Sehrbrock erläuterte anschließend: "Mir kommt es darauf an, dass Betreuung ab dem zweiten Lebensjahr angeboten wird." Kinderärzten zufolge solle sprachliche und gesellschaftliche Kompetenz vor allem nach Vollendung des zweiten Lebensjahres gefördert werden.
"Insofern beginnen unsere Kindergärten ein Jahr zu spät", so die DGB-Vizechefin. "Die Betreuung und Förderung von Zweijährigen muss deshalb nicht notwendigerweise in der Krippe organisiert werden, sondern könnte mindestens genauso gut in Kindergärten erfolgen, die bisher nur Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr betreuen."