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Abgeordnete haben ein Problem mit Urteil zu Nebeneinkünften

"Handlungsbedarf"

Die Debatte zu den Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten geht auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts weiter. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger, der mit seiner Klage gegen die verschärfte Transparenzregelung im Abgeordnetengesetz gescheitert war, kritisierte der "Passauer Neuen Presse": "Praktikabel ist die Regelung nicht." Frühere Berufe vor der Abgeordnetentätigkeit und dann hinzu gekommene müssten unterschiedlich behandelt werden.

Der Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Uwe Küster, sagte: "Das Urteil war nur ein Sieg dritter Klasse. Rechtsfrieden erhalten wir damit nicht." Die Regelung müsse im Herbst noch einmal "entlang der Argumente der Verfassungsrichter" überarbeitet werden.

Bei der Beratung über die Klage war es unter den acht Richtern des Zweiten Senats in Karlsruhe zu einem Patt gekommen. Vier Verfassungsrichter wollten ihr stattgeben, vier sie zurückweisen. Damit wurde die Klage abgewiesen. Nach dem seit Oktober 2005 geltenden neuen Verhaltenskodex müssen berufliche Tätigkeiten neben dem Abgeordnetenmandat samt den daraus bezogenen Einkünften dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden, wenn sie 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr überschreiten.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hat die Regelung erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts angewendet.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Peter Danckert forderte schnelle Korrekturen an den verschärften Verhaltensregeln für Abgeordnete. "Es gibt dringenden Handlungsbedarf", sagte er dem Berliner "Tagesspiegel". In seiner jetzigen Form verfehle das Abgeordnetengesetz seine eigentlichen Ziele. Aus den Pflichtangaben gehe weder hervor, ob das Abgeordnetenmandat im Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit von Parlamentariern stehe, noch ob Abgeordnete durch Nebentätigkeiten in der Ausübung ihres Mandats beeinträchtig würden.

Auch Danckert hatte vor dem Bundesverfassungsgericht als einer von neun Bundestagsabgeordneten vergeblich gegen die Pflicht zur Offenlegung von Nebeneinkünften geklagt.