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"Bombodrom"-Gegner gewinnen vor Gericht gegen die Bundeswehr

Bombenabwurfplatz

Die Bundeswehr darf den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs weiterhin nicht militärisch nutzen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am 31. Juli die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur sofortigen Inbetriebnahme des so genannten "Bombodroms" bei Wittstock auf. Die 3. Kammer gab damit drei Musterklagen statt. Die Vorsitzende Richterin Beate Vondenhof begründete die Entscheidung mit einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der betreffenden Kläger. Im überfüllten Gerichtssaal brach nach der Urteilsverkündung Beifall aus. Das Verteidigungsministerium nahm das Urteil zunächst zur Kenntnis und prüft weitere juristische Schritte. Die Bombodrom-Gegner forderten Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf, die Pläne zur militärischen Nutzung der Heidelandschaft aufzugeben. Inzwischen fordern auch Politiker, die Pläne aufzugeben.

Die Luftwaffe will den früheren sowjetischen Truppenübungsplatz für 1700 Einsätze pro Jahr nutzen. Dabei sollen das 12.000 große Übungsgelände sowie umliegende Gemeinden teilweise in einer Höhe von nur 150 Meter überflogen werden. Gegen die Pläne wehren sich seit Jahren zahlreiche Bürgerinitiativen, Gemeinden und Unternehmen. Dem Verwaltungsgericht Potsdam liegen 20 Klagen gegen eine im Jahr 2003 vom Bundesverteidigungsministerium erteilte Betriebserlaubnis für das Areal vor. Bei einer Anhörung aller Prozessbeteiligten im Mai waren drei Musterklagen für die mündliche Verhandlung ausgewählt worden.

Nach Ansicht der Richter hat das Verteidigungsministerium mit seiner Betriebserlaubnis nicht die Anforderungen an eine planerische Entscheidung erfüllt. Es seien unzumutbare Lärmbelastungen für die betroffenen Gemeinden zu befürchten, so Vondenhof. Im Falle der Gemeinde Lärz seien zudem infolge von Steig- und Tiefflügen höhere Lärmbelastungen zu erwarten als ein Gutachten im Jahr 2003 prognostiziert habe. Das lege ein neues Gutachten nahe, das die Bundeswehr noch im Juli vorgelegt habe.

Der Inspekteur der Luftwaffe, Klaus-Peter Stieglitz, sprach zuvor in der mündlichen Verhandlung erneut von einer Notwendigkeit zur militärischen Nutzung des Geländes. Der Platz werde dringend zur Ausbildung der Luftwaffe benötigt. Kein anderer Platz in Deutschland sei aufgrund seiner Lage und Größe so gut geeignet wie der Truppenübungsplatz bei Wittstock.

Der Anwalt des Ministeriums, Carsten Bethke, sagte, dass die Lärmbelastungen für die umliegenden Gemeinden zumutbar seien. In keinem Fall werde die Schwelle für mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erreicht. Zudem sei die Entscheidung zur Nutzung des Übungsplatzes sorgfältig abgewogen worden.

Die Gemeinde Lärz bemängelte die Abwägung. Es gebe keine gesetzlichen Planungsgrundlagen, so Anwalt Reiner Geulen. Die betroffenen Menschen hätten in den vergangenen Jahren in den einzigen Zukunftszweig der Region investiert: den sanften Tourismus.

Der zweite Anwalt der Gemeinde Lärz, Gero Klinger, sagte nach der Urteilsverkündung: "Verteidigungsminister Jung muss nun endlich die törichten Pläne für das Bombodrom aufgeben." Die Region brauche Klarheit und dürfe nicht noch mehr Jahre hingehalten werden. Das Verteidigungsministerium habe in dieser Angelegenheit bereits 23 Gerichtsverfahren verloren.

Politiker fordern Rückzug der Bundeswehr

Auch Brandenburgs Staatskanzleichef Clemens Appel forderte das Verteidigungsministerium auf, die Pläne aufzugeben. Es gebe jetzt eine Hauptsacheentscheidung gegen das Bombodrom. Das müsse respektiert werden.

Zahlreiche Politiker und Initiativen forderten nach dem August am 1. August eine Aufgabe der Pläne zur militärischen Nutzung des sogenannten Bombodroms im Norden Brandenburgs. Die Ministerpräsidenten von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, Matthias Platzeck und Harald Ringstorff (beide SPD) setzten sich für einen endgültigen Verzicht der Bundeswehr ein.

Platzeck sagte, die Region Nordbrandenburg/Südmecklenburg habe ihre Lebens- und Entwicklungschancen im naturnahen Tourismus. Dazu gebe es keine Alternative. Er wollte noch am 1. August an Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) schreiben und die Aufgabe der Pläne für den mehr als 12.000 Hektar großen früheren sowjetischen Truppenübungsplatzes fordern. Immerhin habe Jung zu Beginn des Jahres angedeutet, im Falle einer weiteren juristischen Niederlage möglicherweise umzudenken. Jung könne jetzt einen "ehrenwerten Rückzug antreten", sagte Platzeck.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Ulrich Junghanns (CDU) sagte, die Zeit habe das Bombodrom überholt. Der Bund müsse jetzt Klarheit schaffen. Ein weiterer Prozessmarathon sei nicht zumutbar.

Aus Sicht von Linke-Bundesvorstandsmitglied Helmut Scholz ist der Bombenabwurfplatz für einen Staat, der von keiner Armee bedroht werde und dessen Verfassung offensive militärische Aktionen untersage, weder militärisch noch politisch zeitgemäß oder legitim.

Die Bürgerinitiative Freie Heide verwies darauf, dass sich bereits 250 Bürgermeister und drei Landesregierungen gegen die militärische Nutzung ausgesprochen hätten. Jetzt sei Jung gefordert.