Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Ingewahrsamnahme von Umweltschützern war rechtswidrig

"Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz"

Nach Angaben der Umweltschutzorganisation Robin Wood hat das Amtsgericht Lüneburg in der vergangenen Woche entschieden, dass die Ingewahrsamnahme von drei Aktivisten der Organisation im Januar dieses Jahres rechtswidrig war. Die zwei Männer und eine Frau hatten gegen eine "AUTOritäre" Verkehrspolitik der Stadt Lüneburg protestiert. Elf Tage lang hatten sie trotz Sturm und Kälte in Bäumen an der Reichenbachbrücke in Lüneburg ausgeharrt, die inzwischen für den Ausbau einer Straße gefällt wurden. Nach ihrer "brutalen Räumung" seien sie Ingewahrsam genommen worden. Dagegen hatten sie geklagt und nun vor Gericht Recht bekommen.

"Der friedliche Protest der UmweltschützerInnen war den Behörden der Stadt Lüneburg vom Anfang an ein Dorn in Auge", meint die Organisation. Am 15. Januar sei schließlich ein "überzogener Polizeieinsatz inszeniert" worden. "Dabei räumten schwarz vermummte Beamte des Sondereinsatzkommandos die Aktivisten rabiat aus den Bäumen und nahmen sie anschließend in Gewahrsam." Bei diesem Polizeieinsatz seien zwei Aktivisten verletzt worden.

Die Organisation war nach eigenem Bekunden entsetzt über den "unverhältnismäßigen Polizeieinsatz" und kritisierte die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns. Dies wurde nun offenbar vom Amtsgericht Lüneburg ebenso gesehen. "Die Freiheitsentziehung war hier von Anfang an, also bereits dem Grunde nach, rechtswidrig", so zitieren die Umweltschützer den Amtsrichter.

"Ich freue mich über diesen ersten klaren juristischen Erfolg. Ich hoffe, dass das volle Ausmaß der Rechtsbrüche durch die Polizei im Verlauf der nächsten Verfahren zu Tage gefördert wird", sagte Aktivistin Cécile Lecomte, die bei ihrer Festnahme laut Robin Wood so verletzt wurde, dass sie im Krankenhaus behandelt werden musste.