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Brigitte Zypries - kleine Rückblende

Urheberrecht - Ministerin Zypries will Internet überwachen und einschränken statt fair nutzen

Das Fairsharing-Netzwerk, in dem u.a. Attac, das Netzwerk Neue Medien und die Initiative Privatkopie.net aktiv sind, hat die heute vorgestellten Eckpunkte für die Novelle des Urheberrechts kritisiert. Justizministerin Brigitte Zypries setze einseitig auf technische Einschränkungen und Überwachung und ignoriere die berechtigten Interessen der Verbraucher, sagte Oliver Moldenhauer von der Attac-AG Wissensallmende: "Der Entwurf geht insgesamt in die falsche Richtung. Statt die Rechte der Nutzer zu stärken und pauschale Vergütungssystem auszuweiten, passiert das Gegenteil."

Bisher sind private Kopien legal, und auch die Künstler gehen dabei nicht leer aus: Vom Preis jeder CD und jedes Brenners geht ein kleiner Teil über Verwertungsgesellschaften an die Künstler. Dieses bewährte und faire System soll nach dem Willen der Musikindustrie durch technische Restriktionen und Überwachung ersetzt werden. Indem es verbiete, einen Kopierschutz zu umgehen, hebele das neue Urheberrecht das Recht auf eine Privatkopie aus, das jedem Nutzer formal zusteht, kritisierte Markus Beckedahl vom Netzwerk Neue Medien. Die Übertragung von Musik auf einen MP3-Spieler wird dadurch ebenso verhindert wie die Anfertigung von Sicherheitskopien, um Original-Datenträger zu schützen. Volker Grassmuck, Initiative Privatkopie.net: "Im Interesse der Musikindustrie verhindert die Regierung, dass Menschen Musik so nutzen können, wie sie möchten."

Als Alternative schlägt das Fairsharing-Netzwerk vor, das System pauschauler Vergütung nicht abzubauen, sondern im Gegenteil auszuweiten: Durch pauschaule Gebühren für Internet-Zugänge (z.B. fünf Euro für einen schnellen DSL-Anschluss mit Flatrate) könnte der Tausch von Musikdateien über das Internet völlig freigegeben werden. Der Ministeriumsentwurf sieht hingegen vor, das Verbot der Nutzung von Tauschbörsen zu verschärfen. Moldenhauer: "Der zunehmenden Kriminalisierung und Kontrolle setzen wir unser Konzept des fairen Filesharings entgegen: Freigabe des Tauschens durch die Musik- und Filmflatrate."

Am 10-09-2004

Zypries will Straftatbestand gegen Telefonterror, Auflauern und Bedrohung

Mit einer Änderung des Strafgesetzbuches möchte die Bundesregierung bestimmte häufige "Stalking-Handlungen" wie Auflauern vor der Wohnung, Telefonterror und Bedrohung unter Strafe stellen. Dazu solle ein neuer Tatbestand Nachstellung in das Strafgesetzbuch eingefügt werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs. Gegen Täter könnten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Fälle, die durch den neuen Paragrafen nicht abgedeckt werden, könnten über das bestehende Gewaltschutzgesetz aufgefangen werden.

Zypries sagte, dass die "Brisanz von Stalking-Handlungen oft nicht ernst genug genommen wird". Bei Fällen von Mord oder schwerer Körperverletzung stelle sich oft erst im Nachhinein heraus, dass der Täter seinem Opfer zuvor schon längere Zeit nachgestellt habe. Hier müsse schon im Vorfeld eingegriffen werden. So sollen Richter und Staatsanwälte Fortbildungen erhalten, um das Bewusstsein für problematische Fälle zu schaffen. Die Länder seien aufgerufen, ihre Polizeibeamten entsprechend zu schulen.

Der neue Gesetzentwurf sei im Gegensatz zu dem des Bundesrates konkret und verfassungsrechtlich machbar, sagte Zypries. Er soll nach Angaben der Ministerin noch vor der Sommerpause in das Kabinett und dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die Regelung ist laut Zypries seitens der Länder nicht zustimmungspflichtig.

Stalking

Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache. Er bedeutet so viel wie "Anpirschen" oder "Anschleichen". Stalker stellen ihren Opfern nach, lauern ihnen vor ihrer Wohnung oder am Arbeitsplatz auf. In schweren Fällen verletzen sie ihre Opfer oder töten sie sogar.

Hinter dem Phänomen Stalking verbergen sich viele verschiedene Verhaltensweisen. Zu den häufigsten gehören Verfolgung, ständige Belästigung durch Telefonanrufe, E-Mails und Briefe sowie Drohungen.

Frauen und Männer, die Opfer von Stalking werden, leiden häufig unter schweren gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Viele sehen sich gezwungen, ihre Wohnung und ihren Arbeitsplatz zu wechseln, um sich zu schützen.

Am 18-04-2005

Vor Hauptverhandlung

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat erstmals Details der geplanten Kronzeugenregelung genannt. Der Verzicht auf Strafe solle auf Einzelfälle begrenzt werden, sagte Zypries der "Berliner Zeitung". "Wir wollen die Missbrauchsmöglichkeit dadurch beschränken, dass ein Beschuldigter sein Wissen vor Beginn der Hauptverhandlung offenbaren muss", sagte sie. Nur dann könne er von der neuen Strafzumessungsregel profitieren. Durch eine solche Bestimmung könne zudem überprüft werden, ob an den Aussagen etwas dran sei.

Zypries sagte, die geplante Regelung solle in Form einer Strafzumessungsregel eingeführt werden und damit nicht auf einzelne Straftaten beschränkt sein. Praktisch bedeutsam sei sie aber vor allem im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Im Hinblick auf das Antidiskriminierungsgesetz sagte Zypries, sie gehe von schwierigen Verhandlungen mit der Union aus. Das Problem sei, dass die Debatte häufig irrational geführt werde und es oft nicht um den sachlichen Inhalt gehe.

"Bei den zivilrechtlichen Verträgen, insbesondere Kaufverträgen, die im Alltag üblicherweise ohne Ansehen der Person geschlossen werden, will die SPD im Gegensatz zur Union über die EU-Richtlinie hinausgehen", sagte Zypries. Sie wolle nicht nur die Diskriminierung auf Grund des Geschlechts untersagen, sondern auch wegen Alters, Behinderung, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung. Es sei vollkommen unverständlich wenn zum Beispiel bei der Buchung eines Hotelzimmers eine Frau nicht diskriminiert werden dürfte, wohl aber ein Behinderter.

Trotz der Differenzen drängte Zypries auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes. "Wir müssen das Gesetz zügig noch in diesem Jahr verabschieden", sagte die Ministerin. Sonst seien Strafzahlungen aus Brüssel zu befürchten.

Am 23-01-2006

Menschenwürde

Im Gespräch mit der Wochenzeitung "Die Zeit" äußerte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur generellen Ablehnung der Folter. Jede erniedrigende Behandlung eines Gefangenen sei verboten, so Zypries. Bezogen auf Diskussionen, das Folterverbot möglicherweise bei Terroristen zu lockern sagte Zypries, es gebe "intelligentere Vernehmungsmethoden als die Folter. Und wir wissen ja nie, ob ein Verdächtiger unter Folter die Wahrheit sagt. Das ist doch das zweite große Problem mit der Folter. Sie verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern es ist völlig unklar, ob die Aussagen eines Gefolterten auch stimmen. Unter Schmerzen teilt man alles mit, was die Quälenden hören wollen, nur damit die Qualen endlich aufhören."

Jede erniedrigende Behandlung ist verboten, sagte die Justizministerin. Dazu gehörten nach der UN-Antifolterkonvention starke körperliche oder geistig-seelische Schmerzen.

Bezogen darauf, dass einige Methoden von US-Justizminister Alberto Gonzales für Verhöre Terrorverdächtiger in Guantánamo ausdrücklich erlaubt worden seien, sagte Zypries, es gebe kein Feindstrafrecht und auch keine besonderen Ermittlungsmethoden für Terrorverdächtige. Man müsse sie wie jeden anderen verdächtigen Mitmenschen auch behandeln. Es seien keine Fälle denkbar, in denen härtere Vernehmungsmethoden zulässig sind. "Es gelten die Strafprozessordnung und das Folterverbot. Schimanski-Methoden gibt's nur im Fernsehen", so Zypries. Der Frankfurter Vizepolizeichef Wolfgang Daschner habe mit seiner Folterdrohung eine unzulässige Grenze überschritten.

Die Bundesjustizministerin unterschied im Interview mit der Zeit zwischen der Rechtslage und einer persönlichen Gewissensentscheidung, etwa bei einer Kindesentführung: "Ich gestehe zu, dass jeder in eine Situaion kommen kann, wo der letzte Maßstab das eigene Gewissen ist." Es könne Situationen geben, in denen das Gewissen sage: Ich kann nicht anders. "Dann muss man allerdings auch die persönliche Verantwortung dafür tragen und sich für den Rechtsbruch vor Gericht verantworten", so Zypries. "Denn rechtlich gilt das Folterverbot in Deutschland und weltweit absolut. Und daran gibt es nichts zu deuteln."

Angesprochen auf die Vernehmung des deutschen "Terrorverdächtigen" Mohammed Zammar in einem "berüchtigten Foltergefängnis" durch Beamte des Bundeskriminalamtes mit Billigung der rot-grünen Regierung machte die Justizministerin einen Unterschied zwischen der Verwertung derartiger Informationen vor Gericht und geheimdienstlichen Ermittlungen. Es sei grundsätzlich zulässig, dass Ermittlungsbeamte nach Syrien fahren, um zur Aufklärung einer Straftat einen Verdächtigen zu befragen, so Zypries.

Ist das Verwenden von Nachrichten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Folter gewonnen wurden, in Ordnung?

Im Strafprozess seien Informationen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Folter gewonnen wurden, tabu. So habe das jüngst das Hanseatische Oberlandesgericht im Fall Motassadeq entschieden. "Doch Geheimdienste werden solche Aussagen zur Gefahrenabwehr wohl verwenden müssen. Alles andere wäre lebensfremd. Sie müssen die Information allerdings gründlich verifizieren, da Geständnisse unter Folter sehr oft falsch sind."

Angesprochen auf die Äußerunge von Innenminister Wolfgang Schäuble wonach man "solche Informationsbeschaffung" nicht von vornherein ablehnen könne, sagte Zypries, sie stimme dem nicht zu, "wenn der Kollege Schäuble damit aktive Informationsbeschaffung meint". Es sei etwas anderes, "wenn Informationen an uns herangetragen werden, wir also nicht selber aktiv geworden sind, sondern nur informiert werden".

Am 27-01-2006

Strafvollzug

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hatten am 6. Februar der hessischen Landesjustizverwaltung vorgeworfen, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu mißachten. Zypries verwies auf den Rechtsstreit eines Häftlings, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im hessischen Butzbach einsitzt. Er wolle einen DVD-Spieler in seiner Zelle haben, was von der Justizvollzugsanstalt unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken abgelehnt werde. Das Landgericht Gießen habe dem Häftling Recht gegeben und ausgeführt, dass ein DVD-Gerät, das allein zum Abspielen geeignet sei, die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt nicht gefährde. Der Ermessensspielraum der Justizvollzugsanstalt sei deshalb auf Null reduziert. Das Urteil sei rechtskräftig. Dennoch verweigere die Justizvollzugsanstalt Butzbach dem Häftling die Aushändigung des DVD-Spielers.

Die Bundesjustizministerin und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der SPD-Landtagsfraktionen hatten darauf hingewiesen, "dass in Deutschland alle öffentlichen Stellen zur Befolgung von Gerichtsentscheidungen verpflichtet sind". Das Grundgesetz binde die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht. "Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält."

Ein Justizminister sei gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in seinem Verantwortungsbereich "fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das Gewaltenteilungsprinzip" missachtet würden. "Wenn sich staatliche Stellen nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat", so Zypries und Kollegen. "Dieser Verantwortung sollte sich jeder Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen, dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet werden."

Am 13-02-2006

Europäischen Patentamt

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am Donnerstag Vertreter zahlreicher Wirtschaftsverbände zu einem Gespräch über die Fortentwicklung des europäischen Patentsystems empfangen. Anlass war die laufende Konsultation der Europäischen Kommission zum Patentschutzsystem in Europa. Die Vertreter "der innovativen Wirtschaft" und der Forschungseinrichtungen hätten dargelegt, dass sie zur Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit rasch Fortschritte bei der Verbesserung des europäischen Patentschutzsystems brauchen, so Zypries. Das geplante EU-Gemeinschaftspatent sei in absehbarer Zeit nicht erreichbar. Daher möchte sich die Bundesjustizministerin mit Nachdruck dafür einsetzen, "die viel versprechenden Vorhaben zur Verbesserung des bestehenden europäischen Patentsystems voranzutreiben".

Der Verbesserung des Patentrechts in Europa komme eine zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen zu, so Zypries. Die Bundesregierung - "unterstützt von der deutschen Industrie" - fordere seit langem ein kostengünstigeres und Rechtssicherheit schaffendes europäisches Patentsystem.

Es erscheine jedoch derzeit unwahrscheinlich, dass sich alle EU-Mitgliedstaaten auf ein Gemeinschaftspatent verständigten, das diesen Erwartungen gerecht werde. Deswegen solle "zunächst" das System der vom Europäischen Patentamt in München erteilten europäischen Patente ausgebaut werden.

Die Patenanmeldung in München soll für die Wirtschaft billiger werden. So möchte sich die Bundesregierung nachdrücklich für das baldige Inkrafttreten des Londoner Protokolls zur Reduzierung der Übersetzungskosten und die Verwirklichung des Streitregelungssystems EPLA (European Patent Litigation Agreement) einsetzen. Dabei handelt es sich um zwei Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen.

Mit dem Londoner Protokoll würden "die hohen Übersetzungskosten" im Durchschnitt etwa halbiert, während das EPLA eine europäische Patentgerichtsbarkeit schaffen wolle.

Am 24-02-2006

Strafrecht

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Thüringen haben am 22. September im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur "Effektivierung des Strafverfahrens" vorgelegt. Nach Darstellung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries handelt es sich bei diesen Vorschlägen "um alte, lediglich neu verpackte Vorschläge zur Justizentlastung". Solange die Länder mit der Effektivierung des Strafverfahrens nur Geld in der Justiz einsparen wollten, sei das Projekt zum Scheitern verurteilt. " Effektiver Rechtsschutz" für Bürgerinnen und Bürger müsse das oberste Gebot "aller Reformüberlegungen" sein. Veränderungen in diesem Bereich müssen sich nach Auffassung der Bundesjustizministerin immer an dem "Gebot der Rechtsstaatlichkeit" messen lassen. Das gelte im besonderen Maß bei Grundrechtseinschränkungen im Straf- oder Strafverfahrensrecht. Deshalb seien die Pläne der fünf Bundesländer abzulehnen. meint die Bundesministerin.

Bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagessätzen vorsehen, kann das Berufungsgericht den Angaben zufolge nach geltendem Recht die Annahme der Berufung ablehnen. Diese Grenze wolle der Länderentwurf auf 60 Tagessätze anheben. Damit würde laut Bundesjustizministerium "der Rechtschutz gegen mehr als zwei Drittel aller auf Geldstrafen gerichteten Urteile - sprich etwa 80 Prozent aller nach allgemeinem Strafrecht ergangenen Urteile - massiv beschnitten".

Auch die im Länderentwurf vorgesehene Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und des "beschleunigten Verfahrens" auf eine Strafandrohung von 2 Jahren (geltendes Recht: 1 Jahr) erscheint Zypries "rechtsstaatlich bedenklich". Die Besonderheiten und Beschränkungen dieser Verfahrensarten seien auf Fälle der kleineren Kriminalität zugeschnitten, "passen aber nicht für eine bis zu zweijährige Freiheitsstrafe, die in Bereiche der mittleren Kriminalität hineinreicht".

Besonders zweifelhaft erscheine, wie in diesen Verfahrensarten bei einer zweijährigen Freiheitsstrafe, die nur ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt werden dürfe, die notwendige Erforschung von Persönlichkeit und Tat betrieben werden solle.

Am 27-09-2006

Eingriffe in familiäre Erziehung

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will eine stärkere Rolle für die Familiengerichte bei der Vorbeugung gegen familiäre Gewalt an Kindern. Zypries sagte am Montag in Wiesbaden, bislang würden die Gerichte in der Praxis "häufig erst zu spät angerufen". Da Familiengerichte im Gegensatz zu Jugendämtern den Eltern "problematischer Familien" aber Weisungen erteilen dürften, sollten sie beteiligt werden, bevor gefährdete Kinder "in den Brunnen fallen". Familiengerichte, Jugendämter, Schule und Polizei müssten in Zukunft noch besser zusammenarbeiten und im Einzelfall früher tätig werden, meint die Bundesjustizministerin. Wenn Mitarbeiter von Jugendämtern oder Lehrer der Auffassung sind, dass die Erziehung der Eltern falsch ist, sollen sie künftig die Gerichte anrufen können.

Zur Hilfe für Kinder und ihre Eltern sieht das geltende Recht der Kinder- und Jugendhilfe vielfältige Angebote und Leistungen der Jugendämter vor. Die Familiengerichte dagegen sind einzuschalten, wenn die Eltern nicht mit dem Jugendamt kooperieren und in die elterliche Sorge eingegriffen werden muss, um eine Gefährdung des Kindeswohles abzuwehren. Das Familiengericht kann nach geltenden Recht in die elterliche Sorge eingreifen, wenn das Wohl des Kindes durch elterliches Erziehungsversagen gefährdet ist und die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Das Familiengericht kann den Eltern auch teilweise oder vollständig die Sorge entziehen und einen Pfleger oder Vormund bestellen.

Zypries hatte im im März 2006 eine Arbeitsgruppe "Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" eingesetzt. Diese sieht weitgehende Eingriffsmöglichkeiten in die familiäre Erziehung vor.

Die Arbeitsgruppe spricht sich dafür aus, die Voraussetzung des "elterlichen Erziehungsversagens" zu streichen. Dadurch soll es dem Gericht erleichtert werden, Maßnahmen gegenüber den Eltern zu treffen und zu begründen. Auch für die Jugendämter sollen "Hürden" bei der Anrufung der Familiengerichte abgebaut werden. Sie sollen die Gerichte anrufen können, wenn die Mitarbeiter des Jugendamtes der Auffassung sind, dass eine "Unwilligkeit oder Unfähigkeit der Eltern" vorliegt, eine Gefahr abzuwenden.

Unterhalb der Schwelle der Sorgerechtsentziehung sollen den Gerichten weitere Eingriffsmöglichkeiten nahegelegt werden. Die Arbeitsgruppe schlägt daher vor, die Rechtsfolgen im Bürgerlichen Gesetzbuch "durch eine beispielhafte Aufzählung" zu konkretisieren. So sollen die Eltern gegebenenfalls angewiesen werden, "öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen", wie etwa die Angebote von Erziehungsberatungsstellen.

Die Arbeitsgruppe hält es weiterhin für sachgerecht, durch ein so genanntes "Erziehungsgespräch" die Eltern noch stärker als bisher in die Pflicht zu nehmen und "auf sie einzuwirken", öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen und "mit dem Jugendamt zu kooperieren". Es sei Aufgabe der Gerichte, in diesem Gespräch den Eltern den Ernst der Lage vor Augen zu führen, darauf hinzuwirken, dass sie notwendige Leistungen der Jugendhilfe annehmen und auf mögliche Konsequenzen wie den Entzug des Sorgerechts hinzuweisen. Diese Möglichkeit bestehe schon nach geltendem Recht, werde aber in der Praxis kaum genutzt. In das Gespräch solle regelmäßig auch das Jugendamt eingebunden werden.

Die Familiengerichte sollen außerdem die Umsetzung ihrer Entscheidungen nachprüfen. Bislang ist das Familiengericht nicht verpflichtet, diese Entscheidung später noch einmal zu überprüfen. Nach dem Vorschlag der Arbeitsgruppe soll das Gericht in angemessenem Zeitabstand überprüfen, "ob seine Entscheidung unverändert richtig ist".

Die Arbeitsgruppe spricht sich ferner für ein gesetzliches Beschleunigungsgebot in Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls aus, nach dem diese Verfahren vorrangig durchzuführen sind.

Örtliche Arbeitskreise sollen nach Vorstellung der Arbeitsgruppe fallübergreifend die Probleme diskutieren. "Neben den Jugendamtsmitarbeitern und Familienrichtern sind weitere mögliche Teilnehmer an den Arbeitskreisen Jugendrichter, Jugendstaatsanwälte, Polizisten, Rechtsanwälte und Lehrer."

Die Arbeitsgruppe weist "ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, dass Schulen sich auch unmittelbar an das Familiengericht wenden können. Die Arbeitsgruppe appelliert an die Schulverwaltungen, dass diese ihre Schulleiter und Lehrer über die rechtlichen Möglichkeiten und die verschiedenen Ansprechpartner bei Kindeswohlgefährdungen informieren."

Am 13-11-2006

Patchworkfamilien

Das Erbrecht in Deutschland soll reformiert werden. Bundesjustizministerin Zypries (SPD) stellte dazu am 16. März auf dem Deutschen Erbrechtstag in Berlin Eckpunkte vor. Im Mittelpunkt steht dabei nach Angaben des Justizministeriums die "Modernisierung" des Pflichtteilsrechts. Mit der Reform wolle Zypries auf die zunehmende Zahl von Ehescheidungen und unverheirateten Paaren sowie Patchworkfamilien reagieren. Auf diese Entwicklungen enthalte das geltende Recht keine "zeitgemäßen" Antworten.

Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die Höhe soll durch die Reform unberührt bleiben.

Der Erblasser soll durch die Reform mehr Freiräume erhalten, über seinen Nachlass zu bestimmen. Die Gründe für den Entzug des Pflichtteils sollen vereinheitlicht werden. Eine Enterbung soll künftig möglich sein, wenn ein Pflichtteilsberechtigter nahe stehenden Personen wie Stief- und Pflegekinder nach dem Leben trachtet oder sie körperlich schwer misshandelt. Bisher ist dies nur bei entsprechenden Vorfällen gegenüber dem Erblasser, seinem Ehegatten, Lebenspartner oder seinen Kindern möglich.

Die Enterbung wegen "ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels" soll hingegen entfallen. Die Regelung habe sich als zu unbestimmt erwiesen, hieß es. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen.

Auch außerhalb des Pflichtteilsrechts sind Neuerungen geplant. So sollen Pflegeleistungen bei Erbstreitfällen besser berücksichtigt werden. Heute geht ein pflegender Angehöriger oft leer aus, wenn der Erblasser im Testament keine Ausgleichsregelung getroffen hat.

Am 16-03-2007

"Hoheitliche Aufgaben"

Nach Vorstellung des Bundesrates könnte das Gerichtsvollzieherwesen ein lukratives Geschäftsfeld für Private werden. Auf Initiative der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern hat der Bundesrat am 11. Mai einen Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag eingebracht, der darauf abzielt, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Damit wolle man Gläubigern dazu verhelfen, ihre gerichtlich anerkannten Forderungen "schneller und effizienter durchzusetzen". Nach Auffassung der Bundesratsmehrheit müssten Gerichtsvollzieher nicht mehr zwingend Beamte sein. Deren Aufgaben könnten auf Privatunternehmer, so genannte Beliehene, übertragen werden, die unter staatlicher Aufsicht "für eigene Rechnung" tätig wären. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich gegen das Vorhaben ausgesprochen, das eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich machen würde.

Der Bundesrat schlägt vor, im Grundgesetz einen neuen Artikel 98a einzufügen, wonach die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und die Ausübung sonstiger Befugnisse der Gerichtsvollzieher auf der Grundlage eins Gesetzes auf Personen übertragen werden, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind.

Auf diese Weise würden "neue Leistungsanreize geschaffen werden", die im derzeit geltenden System der "aufwändigen, umstrittenen und konfliktträchtigen Bürokostenentschädigung" nicht möglich seien, so der Bundesrat. Geplant ist, dem Gläubiger - vielfach Banken - die Auswahl zwischen mehreren miteinander im Wettbewerb stehenden Gerichtsvollziehern zu ermöglichen. Durch die Privatisierung könnten nach Darstellung des Bundesrats auch "die umfangreichen staatlichen Subventionen für die Zwangsvollstreckung abgebaut werden, um den Sparzwängen der Länderhaushalte Rechnung zu tragen".

Von der umfassenden strukturellen Reform des Gerichtsvollzieherwesens erhofft sich der Bundesrat Bürokratieabbau und Verbesserungen bei der Umsetzung von Gerichtsurteilen, insbesondere eine stärkere Orientierung am "Vollstreckungserfolg". Derzeit müssten wegen der Überlastung der beamteten Gerichtsvollzieher Gläubiger häufig lange warten, bis ihre Forderungen tatsächlich durchgesetzt werden.

Zypries: Grundrechte in erheblichem Maße betroffen - Probleme für Gäubiger Bundesjustizministerin Zypries hat sich bereits gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates ausgesprochen. "Gerichtsvollzieher vollstrecken Gerichtsentscheidungen und nehmen damit hoheitliche Aufgaben wahr, die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern in erheblichem Maße betreffen können. Man muss bedenken, dass Gerichtsvollzieher zur Erfüllung ihrer Aufgaben im äußersten Fall sogar körperliche Gewalt anwenden dürfen. Befugnisse dieser Art sind mit großer Verantwortung verbunden, die Privaten nicht aufgebürdet werden sollten", meint Zypries. Sie habe daher "erhebliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf".

Die Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens würde darüber hinaus für die Betroffenen eine Kostenerhöhung von durchschnittlich über 200 Prozent mit sich bringen, so die Bundesjustizministerin. Dadurch werde riskiert, dass ein Gläubiger bei kleineren Geldschulden darauf verzichte, seine berechtigte Geldforderung vollstrecken zu lassen, weil er von den hohen Kosten – die er vorab zu tragen hat - abgeschreckt sei.

"Vollstreckungsbüros"

Zypries plädiert statt der geplanten Neuorganisation des gesamten Gerichtsvollzieherwesens für eine "Verbesserung des geltenden Systems". Vollstreckungsabläufe könnten durch die Einrichtung von Vollstreckungsbüros, deren Infrastruktur mehrere Gerichtsvollzieher gemeinsam nutzen würden, sowie Leistungsanreize im Gerichtsvollzieherkostengesetz und eine Verbesserung der Sachaufklärung optimiert werden. Die Sachaufklärung diene der Ermittlung der allgemeinen Vermögensverhältnisse des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich mit einem Gesetzentwurf zur Reform der Sachaufklärung befasse, stehe kurz vor dem Abschluss ihrer Arbeit.

Am 14-05-2007

RAF-Vergleich

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht den Streit um die Abnahme von Körpergeruchsproben bei einigen G8-Gegnern als inszenierten Skandal. Einige Medien hätten dieses Thema unter Missachtung der Rechtslage dramatisiert, kritisierte Zypries am 24. Mai in München. Die Proben würden nur für die Strafverfolgung von Anschlägen genutzt und danach vernichtet. Spekulationen, dass die Proben zur Identifizierung von Demonstranten beim G8-Gipfel in Heiligendamm verwendet werden könnten, seien "an den Haaren herbei gezogen".

Auch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) behauptete, die Geruchsproben seien nicht für präventive Zwecke gedacht. "Hat keine gegeben, wird keine geben", sagte Schäuble.

Zugleich betonte er das Recht von Demonstranten auf friedlichen Protest gegen die G8-Versammlung. Die Polizei werde "nicht übertrieben, sondern angemessen" agieren. Gegen die derzeitige Tagung der G8-Justiz- und Innenminister in München habe es am Mittwochabend auch eine Demonstration gegeben. Dabei sei es nicht zu Ausschreitungen gekommen. Die Demonstranten hätten schlicht "ihr Grundrecht wahrgenommen".

Mißfelder verteidigt RAF-Vergleich

Der Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, hat die jüngsten Brandanschläge erneut mit der Anfangszeit der RAF verglichen. Mißfelder sagte am 24. Mai in Berlin, diese zeigten, "dass es gut drei Jahrzehnte nach dem Terror durch die Rote Armee Fraktion (RAF) offenbar erneut starke linksextremistische Strömungen in Deutschland gibt". Auch damals habe sich Gewalt zuerst gegen Sachgegenstände gerichtet, und auch damals seien der Axel-Springer-Verlag oder Repräsentanten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Ziel gewesen. "Die Attacken sind ein Angriff auf die Meinungsfreiheit", so Mißfelder.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete warf Teilen des linken politischen Spektrums eine fehlende Distanz zu den Anschlägen vor. Besonders die Linkspartei und die ihr nahe stehenden Jugendorganisationen müssten sich fragen, "wie eng ihr Verhältnis zu militanten Extremisten ist".

Zuvor hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) die Aussage von Mißfelder zurückgewiesen, die militanten Attacken der G8-Gegner erinnerten an die frühe RAF-Zeit. "Den Vergleich würde ich deshalb nicht ziehen, weil es nach meiner Kenntnis nicht um solche organisierten Gruppen geht", sagte Zypries nach Äußerungen Mißfelders in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Bislang ist völlig unklar, wer die Brandanschläge verübt hat. Bei der Springer-Presse sind offenbar "Bekennerschreiben" aufgetaucht, in denen ein Zusammenhang zum G8-Gipfel gezogen worden sein soll. Es ist bislang allerdings vollständig unklar, wer diese "Bekennerschreiben" verfasst hat.

Am 24-05-2007

Haftstrafe für Training im Terrorcamp

Die Ausbildung in einem terroristischen Trainingscamp könnte künftig mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am 18. September vor. Demnach wäre die Vorbereitung von Terroranschlägen strafrechtlich leichter zu verfolgen. Nach dem Willen von Zypries macht sich eine Person dann strafbar, die sich gezielt unterweisen lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen.

Nicht strafbar sei dagegen der reine Aufenthalt in einem Trainingscamp, ohne dass die Person die Motivation habe, einen Terroranschlag zu verüben. Vorbereitungshandlungen dürften grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein, so die Ministerin. Aus Verfassungsgründen müssten derartige Handlungen daher im Einzelnen exakt umschrieben werden.

Unter Strafe stehen sollen künftig auch die Herstellung, die Beschaffung oder das Verwahren von Waffen oder bestimmter Stoffe, Viren, Gifte mit der Absicht, einen Terroranschlag zu verüben. Auch die Geldgeber eines solchen Vorhabens werden von der neuen Vorschrift erfasst. Darüber hinaus kann die Verbreitung von Anleitungen zur Sprengstoffherstellung zum Beispiel im Internet laut Entwurf mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.

Die neuen Regelungen ermöglichen auch die Bestrafung von Einzeltätern. Das ist beim Paragrafen 129a zur Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung bislang nicht der Fall, da dieser nur für Gruppen ab drei Personen gilt.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) gehen die geplanten Regelungen angeblich noch nicht weit genug. Wer ein konkretes Attentat vorbereite, könne bereits nach heutiger Rechtslage für die Vorbereitung eines Verbrechens bestraft werden, so Beckstein. Schwer bestraft werden müsse aber auch, "wenn jemand sich in einem Terrorcamp gezielt zu Terrorhandlungen ausbilden lässt, aber erst nach seiner Rückkehr mit konkreten Anschlagsplanungen beginnt". Der designierte bayerische Ministerpräsident sieht in diesem Punkt eine "nicht hinnehmbare Strafbarkeitslücke".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sagte, er habe starke Zweifel, ob die vorgeschlagene neue Regelung zur Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen mehr sein werde als nur "heiße Luft". In der Praxis werde der Vorschlag der Justiz "kaum zu bewältigende Beweisprobleme bereiten, zumal die einzig validen Informationen aus Geheimdienstquellen stammen werden".

Die "schwierige Beweisführung" kritisierte auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Der Linke-Rechtsexperte Wolfgang Neskovic sprach von einer "symbolischen Gesetzgebung". Die von Zypries ins Auge gefassten Verhaltensweisen seien größtenteils schon nach dem bisherigen Recht mit schwerer Strafe bedroht, so der ehemalige Bundesrichter.

Der Referentenentwurf geht nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Stellungnahme an Länder und Verbände. Laut Zypries soll dann "schnellstmöglichst" ein Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett beschlossen werden.

Am 18-09-2007

Private hessische Haftplätze teurer als behauptet

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnt weitere Privatisierungen öffentlicher Aufgaben in Deutschland entschieden ab. Dies werde "schon gar nicht in der Justiz" gebraucht, sagte Zypries am Dienstag in der ersten Lesung ihres Etatentwurfs 2009 im Bundestag. Die Vorlage sieht im Vergleich zu 2008 eine Ausgabensteigerung um 6,8 Prozent auf gut 500 Millionen Euro vor. Die Vorstellung, dass alles schneller, billiger und besser gehe, wenn es Private erledigen, habe sich in vielen Fällen als "blanke Ideologie" erwiesen und auch als kostspielige Fehlentscheidung für den Staat, argumentierte die SPD-Politikerin. In Hessen sei beispielsweise die teilweise Privatisierung eines Gefängnisses vollständig gescheitert. So sei eingeräumt worden, dass die privaten Haftplätze zum Teil deutlich teurer seien als die staatlichen.

Dennoch würden von manchen weitere Privatisierungen etwa bei Gerichtsvollziehern, Rechtspflegern oder den sozialen Diensten der Justiz gefordert, kritisierte die Ressortchefin. Dabei gehe es aber "in der Regel nicht um die Frage von Qualität", sondern um die Kürzung öffentlicher Aufgaben und die Maximierung privater Gewinne.

Grundbücher und Registergerichte seien als "wichtiger Baustein einer erfolgreichen Wirtschaftsordnung" bei den Rechtspflegern in besten Händen, meint die Ministerin. Wer die Aufgaben der Rechtspfleger privatisieren wolle, gefährde deshalb einen wesentlichen Standortvorteil. Auch Gerichtsvollzieher müssten weitern dem öffentlichen Dienst angehören.

Zu den sozialen Dienste der Justiz sagte Zypries, Bewährungshilfe und eine gute Entlassungsvorbereitung seien "für eine gute Vorbeugung vor Straftaten sehr viel wichtiger" als die Debatte über die Länge der Jugendhöchststrafe. Sie bedauere deshalb, dass Länder zunehmend über eine Privatisierung dieser sozialen Dienste nachdächten oder sie schon privatisiert haben.

Am 16. Sep. 2008