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Bundesfinanzhof zweifelt an Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale

Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der seit Anfang des Jahres geltenden Kürzung der Pendlerpauschale. Das teilte das Gericht in einem am 6. September in München veröffentlichten Beschluss mit. Seit Jahresbeginn können Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Der Bundesfinanzhof betonte, dass die Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Neuregelung im Einkommensteuergesetz (EStG) "ernstlich zweifelhaft" sei.

Im vorliegenden Fall hatte das Niedersächsische Finanzgericht in einem Eilverfahren die Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrags, der die anfallenden Fahrtkosten ohne die Kürzung um 20 Kilometer erfasst, auf der Lohnsteuerkarte angeordnet. Die dagegen vom Finanzamt eingelegte Beschwerde wies der BFH nun zurück.

Die Finanzverwaltung hatte die Auffassung vertreten, dass wegen der erheblichen finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung höher zu bewerten sei als das individuelle vorläufige Rechtsschutzinteresse der Antragsteller. Dem folgte BFH nicht. (AZ: VI B 42/07 - Beschluss vom 23. August 2007)

Der Bundesfinanzhof wies darauf hin, dass die Streitfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Die Finanzgerichte von Niedersachsen und dem Saarland, die die Neuregelung für verfassungswidrig halten, haben bereits das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die Karlsruher Richter werden aber "voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr" über die Vorlagen entscheiden, sagte die Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts, Dietlind Weinland.