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BGH prüft Beschwerde gegen Haftentlassung von Berliner Soziologen

Brandanschläge auf Bundeswehr-Fahrzeuge

Der Bundesgerichtshof will am Mittwoch über die Rechtmäßigkeit der Haftentlassung des terrorverdächtigen Berliner Soziologen Andrej H. entscheiden. Das kündigte der BGH am Montag in Karlsruhe an. Die Bundesanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die vor zwei Monaten ergangene Anordnung des BGH-Ermittlungsrichters eingelegt, den Haftbefehl gegen den 36-jährigen Wissenschaftler außer Vollzug zu setzen. Über die Beschwerde entscheidet nun der Staatsschutzsenat des BGH in Karlsruhe.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den Soziologen an der Humboldt-Universität wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Ihm wird vorgeworfen, sich in der linksextremistischen Organisation "militante gruppe" (mg) als Mitglied beteiligt zu haben.

Der Beschuldigte soll vor mehreren Monaten "konspirative" Treffen mit einer Person gehabt haben, die angeblich bei dem Versuch festgenommen wurde, Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand zu setzen. Der Gruppierung wird nach entsprechenden Selbstbezichtigungsschreiben eine Serie von Brandanschlägen der vergangenen Jahre überwiegend in Berlin und Brandenburg zugerechnet.

Andrej H. war am 1. August mit drei weiteren mutmaßlichen "Linksextremisten" festgenommen worden. Der gegen den promovierten Soziologen erlassene Haftbefehl war dann am 22. August gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. Daraufhin wurde Andrej H. aus der Untersuchungshaft entlassen.

Ziel der "militanten gruppe" ist es laut Bundesanwaltschaft, die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen zugunsten einer kommunistischen Weltordnung zu beseitigen. Allein 2006 sollen acht Anschläge auf das Konto der "mg" gegangen sein, darunter ein Anschlag auf das Gebäude des Polizeipräsidiums in Berlin-Tempelhof.