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Bundesanwaltschaft lehnt Ermittlungen im Fall Barschel ab

"Keine neuen Tatsachen"

Im Fall des rätselhaften Todes des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) im Jahr 1987 lehnt die Bundesanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen ab. Es gebe "keinen Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens", sagte der Sprecher der Behörde, Frank Wallenta, am Montag in Karlsruhe. Eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft sei nicht gegeben.

Die Bundesanwaltschaft sei in Staatsschutzstrafsachen wie Landesverrat, Spionage und Terrorismus zuständig und keine oberste Aufsichtsbehörde für die Staatsanwaltschaften der Länder.

Es seien zudem "keine neuen Tatsachen zutage getreten", die an der Zuständigkeitsfrage etwas ändern würden. Dies habe die Bundesanwaltschaft, die sich über den neuesten Stand bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig-Holstein informiert habe, dem Anwalt der Familie Barschels mitgeteilt.

Der Kieler Generalstaatsanwalt Erhard Rex hatte bereits Ende September einseitige Mord-Spekulationen in Medienveröffentlichungen zurückgewiesen.

Barschel war vor 20 Jahren, am 11. Oktober 1987, in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel "Beau Rivage" tot aufgefunden worden. Seitdem gibt es einen Streit um die Frage, ob der 43-Jährige Selbstmord beging oder ermordet wurde.