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Europäischer Gerichtshof sieht Vorratsdatenspeicherung kritisch

Anhörung zur umstrittenen Richtlinie

Die heutige Anhörung am EuGH über die Vorratsdatenspeicherung verlief in weiten Teilen desaströs für die Befürworter der umstrittenen EU-Richtlinie. Es ging um eine Klage der irischen Bürgerrechtsorganisation "Digital Rights Ireland" und Bedenken des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Die Richter am EuGH verlangten dabei mehrmals Zahlen zur Wirksamkeit oder andere Beweise, dass die Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig sei. Spanien, Italien und England blieben als Befürworter der Richtlinie, die vor dem Gericht Stellung nahmen, diese Beweise schuldig. Das Gericht zeigte sich teilweise verägert und bezweifelte, dass die Richtlinie die Verhältnismäßigkeit immer wahre.

Auf der anderen Seite bemängelte der Vertreter des Europäischen Datenschutzbeauftragten, dass die Grundrechtecharta der EU einen so weitreichenden Eingriff wie die Vorratsdatenspeicherung in einer demokratischen Gesellschaft nicht rechtfertige. Den Prism-Skandal wahrscheinlich im Hinterkopf fragte das Gericht auch nach der Speicherpraxis und Outsourcing der Verbindungsdaten. Beides ist in der Richtlinie nicht verboten und weckt sicherlich auch Begehrlichkeiten von anderer Stelle.

"Weder die Kommission nocht die Mitgliedsstaaten konnten darlegen, warum so ein weitreichender Eingriff in die Grundrechte aller Menschen in Europa notwendig ist," so Rena Tangens, die für Digitalcourage die Anhörung live im Gericht mitverfolgt hat. "Es ist an der Zeit, die Vorratsdatenspeicherung nicht bloß zu überarbeiten, sondern ganz abzuschaffen. Wir hoffen, dass mit dieser Anhörung ein erster Schritt dazu getan wurde."

Überwachung

Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert bereits seit Juli 2001 "anlassbezogen" die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage. Dies geschehe im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion mit. Die Datensätze würden nach Abschluss des Strafverfahrens "datenschutzkonform" gelöscht, behauptet die Bundesbehörde. Daher sei auch eine Aussage zur Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen nicht möglich.

Die Regierung erklärte, sie habe gegen diese Vorgehensweise des BKA keine Bedenken. Die Speicherung der IP-Adressen könne wertvolle Ermittlungsansätze liefern und sei eine sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme.

Erst Anfang des Monats hatte die Bundesregierung zugegeben, dass Besuche auf Internetseiten von Bundesbehörden gespeichert werden. Dies sei "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig". Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich Angriffen aus dem Internet ausgesetzt und speichere zur Abwehr die IP-Adressen.

Am 27. Nov. 2007