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Baden-Württemberg führt Ökopflicht für Wohngebäude ein

20 Prozent Erneuerbare Energie

In Baden-Württemberg besteht künftig eine Ökopflicht für Wohngebäude. Der Stuttgarter Landtag verabschiedete am 7. November das bundesweit erste "Erneuerbare-Wärme-Gesetz". Demnach muss in allen ab April 2008 neu gebauten Wohngebäuden in Baden-Württemberg der Wärmebedarf zu mindestens 20 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ab 2010 gelten auch beim Beheizen von Altbauten abgeschwächte Klimaschutz-Regeln. Wirtschafts- und Bürogebäude sind von der Ökopflicht ausgenommen.

Mit dem neuen Gesetz werden Bauherren und die Besitzer von Wohngebäuden zur Nutzung umweltfreundlicher Heizsysteme verpflichtet, die mit Sonnenenergie, Erdwärme oder Biomasse gespeist werden. Bei Neubauten ist der Einsatz regenerativer Energien zwingend, bei Altbauten gilt dies nur, wenn die bisherige Heizungsanlage ohnehin ausgetauscht wird. Auch ist der vorgeschriebene Anteil bei Altbauten mit zehn Prozent niedriger als bei Neubauten.

Die Bundesregierung plant ebenfalls ein Gesetz, um die Nutzung von regenerativen Energien für Heizzwecke voranzutreiben. Das Bundeskabinett soll noch im Dezember dafür einen Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium beschließen. Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) kündigte in der "Stuttgarter Zeitung" an, dass dafür bis 2012 jährlich bis zu 350 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt werden sollen.