Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung

Massenklage angekündigt

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Telekommunikationsüberwachung im Bundestag droht seitens der Gegner eine Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kündigte am 9. November an, die mit rund 7000 Teilnehmern die bisher "größte Verfassungsbeschwerde" einzureichen, wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Zuvor hatte das Parlament das Regelwerk mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verteidigte die Speicherung von Telefondaten und wies zur Begründung auf die notwendige Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie hin.

Telekommunikationsdienste sollen ab 2008 verpflichtet werden, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.

Der zweite Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit Überwachungsmaßnahmen in der Strafverfolgung. Für Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger gibt es künftig einen absoluten Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen. Bei anderen Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten soll im Einzelfall geprüft werden, ob die Verbrechensbekämpfung oder die Grundrechte schwerer wiegen. Zulässig sind Maßnahmen bei ihnen dann, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung" betroffen, darf nicht abgehört oder das Abgehörte nicht verwendet werden.

Zypries unterstrich, es würden nur Telefondaten gespeichert, die bereits ohnehin von Telekommunikationsunternehmen erhoben und gespeichert würden. Die Daten würden künftig lediglich sechs statt drei Monate lang aufbewahrt. Auch könne der Zugriff nur bei einem Verdacht auf eine schwere Straftat durch einen richterlichen Beschluss erfolgen. Die Daten würden zudem nicht beim Staat gespeichert.

Der CDU-Parlamentarier Siegfried Kauder sagte, wer das "Schreckgespenst" eines Orwellschen Überwachungsstaates an die Wand male, zündele beim Thema innere Sicherheit. "Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher", sagte Kauder. Er gehe davon aus, dass das Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe.

FDP, Grüne und Links-Fraktion lehnten das Gesetz ab und sprachen von einem "schwarzen Tag für die Bürgerrechte". Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, kritisierte: "Bürger werden unter Generalverdacht gestellt". Er begrüßte Ankündigungen, gegen das Gesetz beim Verfassungsgericht zu klagen. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sagte: "Wir wollen keinen totalen Überwachungsstaat." Für die Linke warnte der Abgeordnete Jan Korte, das Telekommunikationsverhalten von 80 Millionen Menschen werde damit auf Vorrat gespeichert, "ohne jeden Verdacht".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte den Beschluss. Die Möglichkeit zur anonymen und unbeobachteten Internetnutzung sei künftig nicht mehr gewährleistet.

Der Deutsche Journalisten-Verband kündigte an, ebenfalls die Möglichkeit einer Verfassungsklage zu prüfen. Der Verband argumentierte, mit der Entscheidung des Parlaments seien Journalisten nicht mehr in der Lage, ihren Informanten lückenlosen Quellenschutz zu garantieren.