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Regierungspräsidium Dresden weist Einspruch gegen Braunkohlekraftwerk Boxberg ab

4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid

Das das Regierungspräsidium Dresden hat einen Antrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace, die Genehmigung für einen neuen Block im Braunkohlekraftwerk Boxberg zu widerrufen, abgelehnt. Die Anlage des Energiekonzerns Vattenfall entspreche technisch den rechtlichen Auflagen zum Umwelt- und Lärmschutz, so das Regierungspräsidium Dresden am 6. November mit. Dies habe eine erneute Prüfung der Genehmigung ergeben. Greenpeace hatte Ende September den Widerruf der Genehmigung und einen sofortigen Baustopp des Blocks R beantragt, weil dieser jährlich 4,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid ausstoßen werde.

Koalition will Vorratsdatenspeicherung am Freitag "durchpeitschen"

In nur 30 Minuten

Bereits am Freitag und mit nur 30 Minuten Zeit soll der Bundestag die umstrittene Vorrats-Speicherung sämtlicher Kommunikations-Daten beschließen. Gegenüber ngo-online bestätigte das Parlament am Dienstag eine entsprechende Änderung der Tagesordnung. Die Opposition kritisierte das geplante "Schnellverfahren", in dem die Regierungskoalition die sogenannte Vorratsdatenspeicherung "durchpeitschen" wolle. Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, ab dem nächsten Jahr alle Telekommunikationsunternehmen verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. Um Straftaten besser verfolgen zu können, soll gespeichert werden, wer im vergangenen halben Jahr per Handy, Festnetz-Telefon oder E-Mail mit wem in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS sollen auch der jeweilige Standort des Benutzers und die eindeutige Seriennummer des Telefons festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden. Juristen halten die Pläne für verfassungswidrig. Kritiker rufen dazu auf, den Bundestags-Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zur Nein-Stimme aufzufordern: Die Abstimmung ist namentlich.

Bundesweite Demonstrationen gegen Vorratsdatenspeicherung am Dienstag

Protestkundgebungen in 40 Städten

Datenschützer haben für Dienstag zu bundesweiten Demonstrationen gegen die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Wie der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" am Montag mitteilte, sollen in über 40 deutschen Städten Protestkundgebungen stattfinden, darunter in Köln, Karlsruhe, Stuttgart, München, Dresden und Hamburg. In Berlin sind für die zentrale Kundgebung vor dem Reichstagsgebäude unter anderem Reden von Hans-Christian Ströbele (Grüne), Petra Pau (Linke) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geplant. Die Bundesregierung plant, Telekommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland verdachtsunabhängig sechs Monate auf Vorrat zu speichern.

NRW-Justizministerin fordert "Warnschussarrest"

Knast für Jugendliche mit Bewährungsstrafen

Für die Einführung eines "Warnschussarrests" für junge Straftäter hat sich Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) ausgesprochen. "Wir brauchen ein Instrument, das es möglich macht, einen jugendlichen Straftäter auch dann für einen kurzen Zeitraum zu einer Art Denkpause hinter Gitter zu schicken, wenn er eine Bewährungsstrafe bekommen hat", sagte die Ministerin am Montag auf einem Fachkongress in Berlin. "Hier muss der Bundesgesetzgeber jetzt endlich tätig werden", forderte Müller-Piepenkötter.

Bundesregierung will auf Erbschaftssteuern von Unternehmen weitgehend verzichten

"Entlastung der Unternehmenserben"

Es ist ein dickes Geschenk für die Erben von Unternehmen. Nach monatelangen Debatten haben sich Union und SPD auf eine "Reform" der Erbschaftssteuer rückwirkend zum 1. Januar 2007 verständigt. Das Gesetz mit deutlich erhöhten Freibeträgen und weitgehender Verschonung betrieblicher Vermögen soll noch in diesem Jahr erstmals im Bundestag beraten werden, kündigte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) am 5. November in Berlin an. Die Bundesregierung will auf Erbschaftssteuern von Unternehmen unter bestimmten Umständen großteils verzichten.

Verwaltungsgericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren in Hessen

Schlappe für Landesregierung

Das Verwaltungsgericht Gießen zweifelt ernsthaft daran, ob die an hessischen Hochschulen eingeführten Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar sind. In einem ausführlich begründeten Eilbeschluss vom 30. Oktober hat das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen einen Studienbeitragsbescheid angeordnet. Den Grund für ihre Zweifel sehen die Verwaltungsrichter darin, dass nach Artitkel 59 der Landesverfassung eine gesetzliche Anordnung von "Schulgeld" nur ergehen kann, "wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder der sonst Unterhaltspflichtigen es gestattet". Die Vorschrift gebe nicht nur das Ziel vor, jedem Studierwilligen die Möglichkeit einer Hochschulausbildung unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage zu gewähren, sondern auch das Mittel, das darin bestehe, von wirtschaftlich nicht Leistungsfähigen keine Studienbeiträge zu erheben.

Lokführer dürfen streiken

Ökonomischer Druck

Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat die Beschränkung des Streikrechts für Lokführer der Bahn aufgehoben. "Im Ergebnis sind damit Streiks im gesamten Bahnverkehr zulässig", teilte das Gericht mit. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac nahm das Urteil mit Befriedigung zur Kenntnis. Das Arbeitsgericht, dessen vorherige Entscheidung nun aufgehoben wurde, hatte nach Auffassung von Attac "höchst fragwürdig argumentiert und das Streikrecht der Arbeitnehmer nicht respektiert". Die Begründung, dies würde zu viel ökonomischen Druck erzeugen, sei schlichtweg absurd, "da es das Ziel eines jeden Streikes ist, ökonomischen Druck zu erzeugen", so Attac. Nach Arbeitsrecht seien Streiks nur dann zu unterlassen, wenn das Unternehmen dadurch existenziell gefährdet werde. Davon könne bei der Deutschen Bahn jedoch keine Rede sein.

Haftstrafe für Ex-Krankenkassenvorstand wegen Untreue

800.000 Euro

Wegen Veruntreuung von Geldern im großen Stil müssen das Ex-Vorstandsmitglied einer nordhessischen Krankenkasse und eine dort früher arbeitende Vorstandssekretärin für jeweils drei Jahre ins Gefängnis. Das Kasseler Landgericht befand das Ehepaar am 1. November für schuldig, die Betriebskrankenkasse in den Jahren 2000 bis 2003 um fast 800.000 Euro geprellt zu haben. Der 38-jährige Mann und seine 44-jährige Frau sollen "ohne entsprechende Gegenleistung" ihre Gehälter durch Prämien verdoppelt und überdies in großem Stil für nicht erbrachte oder bereits bezahlte Überstunden kassiert haben.