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Steuerpflicht für staatlich geförderte Tagesmütter um ein Jahr verschoben

Lösung gesucht

Für die rund 30.000 staatlich geförderten Tagesmütter wird es vorerst keine Steuerpflicht geben. Das beschloss die Finanzministerkonferenz am 6. Dezember in Berlin. Die ursprünglich ab 2008 geplante Steuerpflicht wird um ein Jahr verschoben. Bis Juni 2008 soll eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, an der auch die Sozialministerien beteiligt werden, eine Lösung finden, welche diese Tagesmütter finanziell nicht schlechter stellt.

Hintergrund war das Vorhaben, staatlich geförderte und privat tätige Tagesmütter gleich zu behandeln. Letztere müssen ihr Einkommen normal versteuern.

Das Bundesfinanzministerium akzeptierte die Entscheidung der Länderfinanzminister. "Wir sperren uns nicht gegen den heutigen Beschluss", erklärte die Parlamentarische Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl (SPD). Sie verwies darauf, dass die Neuregelung von den Ländern selbst angeregt worden war. Es sei daher zu respektieren, wenn sie das Inkrafttreten jetzt aufschieben wollten.

Es bleibe zu hoffen, dass in der knappen Frist bis Ende Juni 2008 eine Lösung gefunden werde. Kressl betonte, mit einem Schnellschuss unter Zeitnot sei niemandem gedient. Der Bund hatte dafür plädiert, sich hierfür mehr Zeit zu nehmen.