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Gericht veranlasst Einbürgerung von alleinerziehendem Vater

Kindeswohl

Ausländischen Beziehern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe kann die Einbürgerung in Deutschland nicht grundsätzlich verwehrt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart im Fall eines Angolaners und seiner Kinder. Die Richter verpflichteten das Land Baden-Württemberg mit einem am 4. Dezember veröffentlichten Urteil, den Vater und seine Söhne einzubürgern, obwohl sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Eine Arbeitsaufnahme sei für den alleinerziehenden Mann "unzumutbar". Seine Lebensgefährtin verstarb 2006.

Den Angaben zufolge lebt der 43-jährige Vater seit Ende 1992 in Deutschland und betreut drei Kinder, darunter zwei nicht eheliche Söhne. Seit 2005 bezieht der Angolaner Arbeitslosengeld II. Laut Staatsangehörigkeitsgesetz muss ein Ausländer jedoch imstande sein, sich und seine Angehörigen selbst zu ernähren, wenn er eingebürgert werden will. Allerdings sind Ausnahmen möglich.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann bei dem Angolaner von dieser gesetzlichen Voraussetzung abgesehen werden, weil er "unverschuldet" Arbeitslosengeld beziehe. Es würde dem Wohl seiner minderjährigen Kinder widersprechen, wenn er einer Arbeit nachgehen würde. Bei der Betreuung von drei oder mehr Kindern sei ihm eine Arbeitsaufnahme nicht zuzumuten. Das Urteil ist rechtskräftig.

(AZ: 11 K 2187/06)