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Amnestie für alle?

Amnestie für reiche Steuerhinterzieher - Angela Merkel | CDU und die Steuern

Die Bundesregierung Merkel unterzeichnet ein Steueramnestie-Gesetz für Bundesbürger, die ihr Geld in der Schweiz am Fiskus vorbei geparkt und eventuell dort sogar im Rahmen krmineller Machenschaften gewaschen haben. Damit werden Steuerbetrüger begnadigt und straffrei gestellt, während Falschparker und Schwarzfahrer gnadenlos in diesem Lande verfolgt, drangsaliert und im Zweifelsfalle eingekerkert werden. Mindestens 130 Millliarden €uro Schwarzgeld in der Schweiz sieht man da wohl lockerer. (jm)

Steuergerechtigkeit - mit der CDU nicht machbar

Das in Bern heute paraphierte Steuerabkommen mit der Bundesrepublik ist als moderner Ablasshandel und als historisch einmalige Machtanmaßung mit machiavellistischer Dimension zu betrachten, der nur noch als größenwahnsinniger Machtmißbrauch zu betrachten ist . Es ist auch als Anschlag auf die Demokratie von oben zu interpretieren, weil hier das Prinzip der Gewaltenteilung torpediert wird und Verbrecher vor der juristischen Strafverfolgung womöglich bewahrt werden und so die Macht der unabhängigen Rechtsprechung beschnitten wird.

Es wird eine Regelung mit der Schweiz vereinbart, die sowohl die deutschen Steuerhinterzieher aus der Oberschicht wie auch die Schweizer Bankmitarbeiter straffrei stellt. Damit wird auch die Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch die Regierung Merkel-Rösler straffrei gestellt.

Zukünftig sollen auf bisher unversteuerte Altvermögen von bundesdeutschen Steuerhinterziehern mit diesem Abkommen eine anonyme und strafbefreiende Pauschalsteuer von 19 bis 34 Prozent auf den Vermögensstand erhoben werden. Auch Zinserträge und Dividenden sollen nach Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft zukünftig mit einer Abgeltungsteuer von ca. 26 Prozent belegt werden.

Experten bezeichnen das Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz als »Beihilfe zur Steuerflucht und Geldwäsche«. Indem Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Abkommen unterzeichnet, macht er nämlich Steuerflucht in die Schweiz möglich, statt sie zu verhindern. Denn er erkennt somit das Schweizer Bankgeheimnis auf unbestimmte Zeit an.

Außerdem hat sich die Bundesregierung gegenüber der Schweiz verpflichtet, künftig keine Steuer CDs mit Daten von deutschen Steuerbetrügern mehr anzukaufen .

Auch nach Auffassung des grünen Europaabgeordneten und Attac Vorsitzenden Sven Giegold verletzt das Abkommen rechtsstaatliche Prinzipien. Der Chef der deutschen Steuergewerkschaft namens Thomas Eigenthaler kritisiert die besondere Begünstigung der ganz dicken Betrüger-Fische:

"Wenn das so kommt, kommen ausgerechnet diejenigen am günstigsten weg, die am längsten in der Illegalität ausgehalten haben“, „Mit Steuergerechtigkeit hat ein solcher exklusiver Sündenerlass nichts zu tun“, sagt Joachim Poß, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. „Es ist nicht Aufgabe der deutschen Regierung und des Bundesfinanzministers Schäuble , das Geschäftsmodell der Schweizer Banken zu retten“, so Poß. Mindestens 130 Milliarden Euro Schwarzgeld deutscher Bürger sollen in der Schweiz lagern. Das entspricht etwa dem Etat des Bundesarbeitministeriums im Jahr 2009.

Während die Banken wie UBS, Julius Bär und Credit Suisse so ihre Treuepflicht gegenüber ihren elitären Kunden einhalten, geht dem Fiskus womöglich ein Milliardenbetrag an Steuerbetrügern und Geldwäsche-Mafiosis verloren, die sogar zudem noch Absolution erhalten.

Lobbyismus und Klientelpolitik hat bei schwarz-gelb wieder einmal Vorrang vor Rechtsstaatlichkeit und vor sozialer Gerechtigkeit und vor allem der niedrige Steuersatz ab 19 Prozent für Schwarzgeld-Altlasten wird scharf kritisiert, weil das nur einen kleinen Bruchteil der Steuerschuld plus Verzugszinsen und fälliger Strafe für die Steuerhinterziehung ausmacht.

Zudem sollen ausgerechnet jene Schweizer Banken hoheitliche Funktionen deutscher Finanzämter übernehmen, die bisher den Betrug am Fiskus begangen oder zumindestens Beihilfe dazu geleistet haben und das ist ein Treppenwitz der europäischen Steuergeschichte. Zudem werden gesamteuropäische Lösungen mit der Schweiz so torpediert und verunmöglicht.

Auch die kurz vor dem Abschluss stehende Verschärfung der EU-Zinsrichtlinie und die Ausweitung des automatischen steuerlichen Informationsaustauschs auf alle EU-Länder wird durch das Amnestie-Abkommen politisch hintertrieben.

Völlig unklar ist, wie glaubhaft verhindert werden soll, dass das Abkommen zum Reinwaschen und sicheren anonymen Verwaltung krimineller Gelder missbraucht wird, die derzeit in anderen Staaten liegen. Die Schweiz könnte so zum dauerhaften Einfallstor für kriminelle Gelder nach Europa dienen.

Die Nichtregierungsorganisation Campact und das Netzwerk Steuergerechtigkeit haben am Mittwoch in Berlin vor dem Brandenburger Tor gegen das Amnestieabkommen protestiert. "Dieser Entwurf ist ein Musterbeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte: man verprellt ehrliche Steuerzahler, verrät europäische Grundsätze der Steuerfluchtbekämpfung und öffnet ein Tor für kriminelle Gelder mit gravierenden Folgen für die Zukunft", sagte Markus Henn vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.

Von Jürgen Meyer

Südafrika: Amnestie für Täter und Entschädigung der Opfer

Am 16. Juni 2002 jährte sich der Tag des Soweto-Massakers der Apartheid-Sicherheitskräfte an schwarzen Jugendlichen zum 26. Mal. Dieser Tag wird in Südafrika als Tag der Menschenrechte gefeiert und erinnert an die Tausenden von Opfern des Apartheidterrors in Südafrika und den Nachbarländern. Die Amnestie für Verbrecher der Apartheidära bei gleichzeitiger Verschleppung der Entschädigung der Opfer der Apartheid ist ein Skandal und hat in Südafrika eine heftige Debatte ausgelöst.

Aus diesem Anlass haben die Khulumani Support Group (Nationaler Zusammenschluss von Opfern der Apartheid) und die Entschädigungskampagne von Jubilee South Africa (Südafrikanische Erlassjahrkampagne) zusammen einen Aufruf lanciert, in dem es heißt: "Es ist kürzlich bekannt geworden, dass die Südafrikanische Regierung mit Verbrechern der Apartheidära Diskussionen betreffend einer Amnestie geführt hat. Es ist inakzeptabel, dass die Täter von gravierenden Menschenrechtsverletzungen amnestiert werden sollen, während die von der Wahrheits- und Versöhnungskommission vereinbarte Entschädigung für die Opfer der Apartheid ausbleibt."

Der endgültige Bericht der Wahrheits- und Versöhnungskommission wird für Ende Juli 2002 erwartet. Es gebe zu ernsthaften Bedenken Anlass, dass Amnestie-Diskussionen geführt werden bevor Entschädigungszahlungen an die Opfer der Apartheid gemacht worden sind, so die Menschenrechtsorganisationen. Dies untergrabe den Prozess der Wahrheitsfindung und der Versöhnung und werfe den nationalen Heilungsprozess in Südafrika weit zurück. "Obwohl wir nicht gegen das Prinzip einer Amnestie für die Täter der Verbrechen der Apartheid sind, glauben wir dass die südafrikanische Versöhnung sich zuerst um die Opfer sorgen muss.", heisst es in dem Aufruf weiter.

Organisationen der Internationalen Kampagne für Entschuldung und Entschädigung in Deutschland und der Schweiz werden am Montag den 17. Juni in Aktionen und Mahnwachen vor Niederlassungen von Apartheidkollaborateuren an die noch offene Rechnung der Opfer der Apartheid erinnern. Es sei inakzeptabel, dass kein einzige der in Südafrika tätigen deutschen und Schweizer Banken und Unternehmen der Einladung der südafrikanischen Wahrheits- und Versöhnungskommission gefolgt ist und öffentlich Verantwortung für ihre Rolle als Nutznießer und Unterstützer des völkerrechtswidrigen Systems der Apartheid übernommen hat.

Am 17-06-2002

Steuern

Die Zinssteuer und die geplante Amnestie für Steuersünder stellen nach Einschätzung der Deutschen Steuergewerkschaft (DStG) eine Ungerechtigkeit gegenüber ehrlichen Steuerzahlern dar. Gewerkschaftschef Dieter Ondracek sagte am Dienstag, Steuerflüchtlinge würden dadurch besser gestellt als gesetzestreue Steuerzahler. Er bemängelte ferner, dass bei einer regulären Versteuerung der Steuersatz erheblich höher gewesen wäre als die jetzt geplanten 25 Prozent. Auch im Vergleich zu anderen Einkünftearten sei das geplante System ungerecht, da Kapitaleinkünfte bevorzugt würden so der Vorsitzende der Steuergewerkschaft.

Bei anderen Einkünften müsse weiterhin der volle Steuersatz bezahlt werden. Damit sei die Zinssteuer "ein Geschenk, das durch nichts zu rechtfertigen ist".

Zudem hält Ondracek die geplante Zinsbesteuerung von 25 Prozent für "zu niedrig", denn bisher mussten 30 Prozent Steuern auf Zinseinkünfte bezahlt werden. "Durch das neue Gesetz entgeht dem Staat erst einmal Geld", befürchtet er.

Mit der Zinssteuer und der Amnestie für Steuerflüchtlinge will der Staat nicht versteuertes Kapital aus dem Ausland nach Deutschland zurückholen. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hält eine Rückkehr von bis zu 100 Milliarden Euro für möglich.

Ondracek rechnet dagegen nicht damit, dass größere Mengen Geld zurückfließen. Zur Begründung sagte er, bisher habe das Geld mit "fast null Risiko" im Ausland gelegen und sei überhaupt nicht versteuert worden. Deshalb wäre ein Steuersatz von 25 Prozent in Deutschland nur dann attraktiv, wenn gleichzeitig für die

Steuerflüchtigen das Risiko erheblich stiege, entdeckt zu werden. Dies könnte etwa durch Kontrollmitteilungen der ausländischen Banken an die deutschen Finanzämter der Fall sein. "Man lässt dem Dieb einen Teil seiner Beute", kritisierte er.

Am 17-12-2002

Schwarzgeld nachträglich versteuern

Steuersünder können nach dem Willen der Bundesregierung ab 1. Januar 2004 für 15 Monate ihr Schwarzgeld nachträglich versteuern und damit straffrei ausgehen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zu einer Steueramnestie in zwei Stufen beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin, teilte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mit. Danach können Steuerbetrüger ihre zwischen 1993 bis 2001 am deutschen Fiskus vorbei im Ausland transferierten Gelder im Jahr 2004 gegen eine Pauschalsteuer von 25 Prozent zurückholen. Bis zum 31. März 2005 soll ein Satz von 35 Prozent gelten.

Aus Kreisen des Ministeriums hieß es, es werde ein Rückfluss von rund 20 Milliarden Euro erwartet. Für den Staat bedeutete dies Mehreinnahmen in Höhe von fünf Milliarden Euro. Die Straf- und Bußgeldbefreiung solle nicht nur für den Erklärenden, sondern auch für Mittäter, Anstifter und Gehilfen gelten.

Daneben sehe der Gesetzentwurf auch vor, die Überprüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung zu verbessern, um Steuerhinterziehung zu erschweren. Die Finanzbehörden sollen demnach in Einzelfällen über das Bundesamt für Finanzen ermitteln können, bei welchen Kreditinstituten ein Steuerpflichtiger ein Konto oder Depot unterhält. Die Daten sollen aber nur dann abgerufen werden können, wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt habe oder keinen Erfolg verspreche. Ermittlungen ohne Anlass seien somit ausgeschlossen, hieß es.

Am 18-06-2003

900 Millionen Euro Rückfluss

Die Bundesregierung zieht eine positive Zwischenbilanz der Steueramnestie. Die noch bis 31. März geltende Brücke in die Steuerehrlichkeit sei schon jetzt ein Erfolg, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Mittwoch in Berlin. Die Amnestie hat dem Fiskus einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr mehr als 900 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen gebracht. Das globalisierungskritische Netzwerk "attac" sprach hingegen von einem Flop und forderte schärfere Maßnahmen gegen die Steuerflucht.

Ein Ministeriumssprecher sagte, endgültige Zahlen für das abgelaufene Jahr lägen zwar erst Anfang nächster Woche vor. Die bisherigen Daten zeigten aber in eine "ähnliche Richtung" wie die in Medien gemeldeten 900 Millionen Euro. Durch die Endrallye in den letzten Wochen des vergangenen Jahres sei das Soll übererfüllt worden. Die Steuerschätzer waren im November von 800 Millionen Euro Einnahmen ausgegangen.

Attac: Ursprünglich 5 Milliarden Euro erwartet

Attac-Vertreter Sven Giegold erinnerte hingegen daran, dass die Regierung ursprünglich fünf Milliarden Euro Einnahmen erwartet hatte. Nun komme nur ein Bruchteil dessen in die Kassen. "Statt Steuerflucht wirksam zu bekämpfen, wollte die Regierung die Vermögenden mit dieser Amnestie bestechen, damit sie wenigstens niedrige Steuern zahlen. Dieser Versuch ist gescheitert", sagte Giegold.

450 bis 550 Milliarden Euro deutsches Kapital in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein

Die Einnahmen seien minimal im Vergleich zu den 450 bis 550 Milliarden Euro deutschen Kapitals, die nach Angaben des Bundesfinanzministeriums allein in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein liegen. "Für einen Witzbetrag hat die Regierung das Gerechtigkeitsgefühl aller ehrlichen Steuerzahler mit Füßen getreten", betonte Giegold. Die Regierung sollte stärkeren Druck auf Steueroasen ausüben, um Steuerflucht zu verhindern, forderte der attac-Vertreter. Zudem müsse der Druck auf Steuerhinterzieher erhöht werden, indem das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben und Kontrollen verstärkt werden.

Bis Ende des vergangenen Jahres betrug der pauschal erhobene Steuersatz für rückgeführtes Schwarzgeld 25 Prozent, mittlerweile gilt ein Satz von 35 Prozent. Die Amnestie läuft Ende März aus.

Am 05-01-2005

Pressefreiheit

Nach Informationen von "Reporter ohne Grenzen" ist die maledivische Internet-Dissidentin Fatimath Nisreen nach drei Jahren Gefängnis, Verbannung und Hausarrest frei. Präsident Gayoom habe die 25-Jährige am Montag amnestiert. Nisreen arbeitete für den elektronischen Newsletter "Sandhaanu", der Menschenrechtsverletzungen und Korruption auf den Malediven aufgedeckt hat, so Reporter ohne Grenzen.

Im Januar 2002 wurde sie zusammen mit ihren Kollegen Ibrahim Lutfy, Ahmad Didi und Mohamed Zaki verhaftet, wegen Beleidigung und Umsturzversuch angeklagt und zu zehn Jahren Haft verurteilt, so die Menschenrechtsorganisation. Ihre männlichen Kollegen hätten lebenslänglich erhalten.

Reporter ohne Grenzen hatte Proteste gegen die Urteile organisiert und die Freilassung der Onlineredaktion gefordert. Nisreens Strafe wurde daraufhin in fünf Jahre Verbannung auf eine kleine Insel umgewandelt, die Haftstrafen ihrer Kollegen auf 15 Jahre herabgesetzt.

Die Organisation zeigte sich erleichtert über ihre Freilassung. "Wir freuen uns sehr, dass diese mutige junge Frau endlich wieder ein normales Leben aufnehmen kann."

"Der internationale Druck hat eine bedeutende Rolle für meine Begnadigung gespielt", sagte Nisreen gestern gegenüber der Menschenrechtsorganisation am Telefon. Sie habe unterschreiben müssen, dass sie ihre Amnestie akzeptiere und gleichzeitig ein Bekenntnis ablegen, dass sie die islamische Religion und die Verfassung der Malediven respektiere.

Reporter ohne Grenzen zeigte sich hoffnungsfroh, dass auch Zaki, Didi und Lutfy rasch begnadigt werden. Zaki und Didi seien im Februar 2004 aus dem Gefängnis entlassen worden und stünden noch für zwölf Jahre unter Hausarrest. Ibrahim Lutfy sei im Mai 2003 während eines Krankenhausaufenthaltes auf Sri Lanka geflohen und lebe seitdem im Schweizer Exil.

Am 10-05-2005

Argentinien

Das Oberste Gericht Argentiniens hat am Dienstag (14.06.) die fast zwei Jahrzehnte geltenden Amnestiegesetze, das "Schlusspunktgesetz" von 1986 und das "Befehlsnotstandsgesetz" von 1987, für verfassungswidrig erklärt. Beide Gesetze verhinderten bis heute die umfassende strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen der argentinischen Militärdiktatur (1976-1983). Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt und Sprecher der "Koalition gegen Straflosigkeit", spricht von einer "historischen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Argentinien, der die beiden Amnestiegesetze als verfassungswidrig bezeichnet hat. Damit ist der weitere Weg für die Strafverfolgung der Militärs in Argentinien geebnet."

Nicht findige Anwälte oder durchsetzungsfähige Politiker hätten diesen Richterspruch ermöglicht, sondern der 30jährige beharrliche Kampf der Mütter der Plaza de Mayo und der argentinischen Menschenrechtsbewegung. "Natürlich ist damit nur ein Hindernis für die weitere Strafverfolgung der Militärs in Argentinien aus dem Weg geräumt worden," so Kaleck "Die Probleme der mangelnden personellen und materiellen Ausstattung von Gerichten und Staatsanwälten bleiben bestehen. Bei den Gerichten sind darüber hinaus noch viele Sympathisanten der vorherigen Regime tätig und Korruption ist weit verbreitet."

"Welche Auswirkungen der argentinische Beschluss auf die in Deutschland laufenden Strafverfahren haben, wird in den nächsten Wochen zwischen deutschen und argentinischen Juristen intensiv diskutiert werden", so Pfarrer Kuno Hauck vom Nürnberger Menschenrechtszentrum. Sicher sei aber, dass die Ermittlungen in den Fällen der deutschen Staatsangehörigen Elisabeth Käsemann und Klaus Zieschank sowie das Verfahren gegen den Mercedes-Manager Tasselkraut fortzuführen sind, da diese Verfahren nicht vor einem argentinischen Gericht anhängig sind. "Nach diesem wichtigen juristischen Erfolg werden wir uns nun zukünftig mehr der politischen Aufarbeitung und der Verantwortung der damaligen Bundesregierung und der dt. Botschaft widmen" so Hauck.

Am 16-06-2005

Birma/Myanmar

Reporter ohne Grenzen und der birmesische Medienverein begrüßen die angekündigte Amnestie für den Journalisten Sein Hla Oo und den Dokumentarfilmer Aung Pwint. Die birmesische Militärregierung hatte gestern die Freilassung von 200 politischen Gefangenen bekannt gegeben. "Wir hoffen, dass mit ihrer Freilassung eine neue Zeit für die Medien in Birma beginnt", so Reporter ohne Grenzen. "Die Behörden müssen den beiden nun ermöglichen, ihre Arbeit als Journalisten wieder aufnehmen zu können."

Gleichzeitig erinnert die Menschenrechtsorganisation daran, dass sechs weitere Journalisten in dem asiatischen Land noch immer hinter Gittern sind, unter ihnen seit 16 Jahren der 75-Jährige Win Tin. Er war Wegbegleiter von Aung San Suu Kyi, Anführerin der Demokratiebewegung in Birma und Friedensnobelpreisträgerin.

Sein Hla Oo, ebenfalls über 70 Jahre alt, war ein Jahrzehnt im Myitkyina-Gefängnis rund 1.000 Kilometer südlich von Rangoon unter härtesten Bedingungen eingesperrt. Seine Gesundheit hat in dieser Zeit stark gelitten. Aung Pwint wurde im September 1999 festgenommen und wegen des "illegalen Besitzes eines Faxgerätes" und "der Weitergabe von Informationen an verbotene birmesische Publikationen" verurteilt.

Reporter ohne Grenzen und der birmesische Medienverein erinnern auch daran, dass das Militär noch immer fünf Personen in Gewahrsam hält, die am 3. Juli die Radiosender BBC und Voice of America gehört haben.

Am 07-07-2005

Amnestie für Steuerhinterzieher

Das Bundesverfassungsgericht befürwortete die von Januar 2004 bis März 2005 praktizierte Steueramnestie. Die Karlsruher Richter verwarfen in einem am 3. April veröffentlichten Beschluss eine Vorlage des Finanzgerichts Köln, die sich gegen das entsprechende "Strafbefreiungserklärungsgesetz" richtete. Das Finanzgericht bezweifelte, dass durch die Steueramnestie ein "Anreiz für die freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit" gesetzt worden sei. Bei der Amnestie konnten Steuersünder Gelder, die sie zwischen 1993 und 2002 am Fiskus vorbei ins Ausland geschleust hatten, ab Anfang 2004 straffrei nach Deutschland zurückbringen. Durch Zahlung einer pauschalen, als Einkommenssteuer geltenden Abgabe, mussten sie in der Regel deutlich weniger Steuern zahlen als im Normalfall.

Die nacherklärten Einnahmen wurden nur in Höhe von 60 Prozent der Abgabe unterworfen. Das Finanzgericht meinte, der pauschale Abschlag in Höhe von 40 Prozent der nacherklärten Einnahmen führe zu einer unzulässigen Begünstigung unehrlicher Steuerpflichtiger.

Aus Sicht des Verfassungsgerichts setzt sich das Finanzgericht aber nicht damit auseinander, ob eine "relative Schlechterstellung" ehrlicher Steuerpflichtiger gerechtfertigt sein könnte. Das Finanzgericht verkenne, dass die Amnestie "nicht das Ziel hatte, die Steuerhinterziehung zu belohnen", sondern einen Anreiz für eine freiwillige Rückkehr in die Steuerehrlichkeit setzen sollte, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Steueramnestie hat einem früheren Medienbericht zufolge Bund und Ländern 1,244 Milliarden Euro eingebracht. Das Bundesfinanzministerium hatte ursprünglich aber offiziell mit bis zu fünf Milliarden Euro Einnahmen aus der Amnestie gerechnet.

(AZ: 2 BvL 14/05 - Beschluss vom 25. Februar 2008)

Am 03-04-2008