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Genmais Nachrichten

Leitung der Gentechnik-Kontrollbehörden wird auf Befangenheit überprüft

Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) will Spitzenbeamte in Kontrollbehörden für Gentechnik auf Befangenheit überprüfen. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Report Mainz" geht es dabei um eine Interessenkollision der für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen zuständigen Beamten. Wie das Magazin am Montagabend berichtete, traten der Leiter des Zentrums für Gentechnologie, Hans-Jörg Buhk, und sein Stellvertreter Detlef Bartsch 2002 in einem Werbefilm für Genmais auf. Dem genannten Zentrum untersteht auch die "Zulassungsstelle Gentechnik".

Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Edda Müller, forderte bis zur Klärung der Vorwürfe einen Stopp von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

Am 01-03-2005

"MON 810"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte am Freitag die Entscheidung des Bundessortenamtes, den Anbau von Genmais-Sorten auf Grundlage des Typs MON 810 wegen rechtlicher Bedenken vorerst nicht zuzulassen. Selbst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt wären, "gehören diese Sorten nicht in die Umwelt", sagte Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes(vzbv). Wegen seiner negativen Auswirkungen auf das Ökosystem stünden Nutzen und Risiken in keinem vertretbaren Verhältnis, so Edda Müller. Der vzbv fordere daher ein generelles Verbot für diese Sorten.

Das Bundessortenamt hatte am 30. Mai über die Zulassung gentechnisch veränderter Maisorten zu entscheiden, meldet der vzbv. Antragsteller für die Zulassung seien die Unternehmen Pioneer und Monsanto gewesen. Bei den Maissorten handele es sich um Sorten, die auf der Grundlage des MON 810-Konstruktes entwickelt wurden. Dem Mais sei ein Giftgen eingebaut worden, um die Maispflanze vor einem Schadinsekt (Maiszünsler) zu schützen. Wegen negativer Auswirkungen auf das Ökosystem, so zum Beispiel auf Schmetterlinge und andere Nutzinsekten, werde der Anbau von MON 810 heftig kritisiert. Polen, Österreich, Ungarn und die Slowakei haben den Anbau bereits verboten.

Diese Länder hätten sich auf die EU-Saatgutrichtlinie berufen, nach der Mitgliedsstaaten den Anbau einer Pflanzensorte verbieten könnten. Diese Verbote seien nach dem Gesetz zulässig, wenn zum Beispiel der Anbau negative Auswirkungen auf andere Arten oder Sorten hat. Ein anderer Verbotsgrund sei gegeben, wenn die Sorte nicht mit anderen in dem jeweiligen Land angebauten Sorten vergleichbar ist oder neue Gründe dafür angeführt werden, dass die Sorte ein Umwelt- oder Gesundheitsrisiko darstellt.

Edda Müller sagte: "Zusätzlich zu den ökologischen Bedenken existieren in Deutschland weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anbau noch ein Überwachungsplan für mögliche Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Mais MON 810." Recherchen des Umweltinstituts München hätten ergeben, dass 50 Prozent der für die Aussaat von 1100 Hektar Genmais MON 810 genehmigten Standorte wieder zurückgezogen wurden. Der vzbv wertete dies als Reaktion auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung und vieler Landwirte zum Einsatz der Gentechnik.

Der vzbv schrieb: "Den notwendigen gesetzlichen Rahmen zum Anbau von gentechnisch veränderten Organismen soll das Gentechnikgesetz bieten, dessen zweiter Teil derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zur Verhandlung ansteht." Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürchte, dass nach geplanten Einschränkungen beim Zugang zum Standortregister nun auch eine Verwässerung der Haftungsfrage durch die Länderkammer droht. Edda Müller betonte: "Ohne die Klärung der Fragen zur Haftung und zum Monitoring darf es überhaupt keine Genehmigung zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf deutschen Äckern geben."

Am 03-06-2005

Protestaktion

Mit einer "Verhütungsaktion" protestierte ein Biobauer am vergangenen Sonntag in der Nähe von Hohenstein am Rande des Naturparkes "Märkische Schweiz" gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Gemeinsam mit 24 anderen Personen stülpte er Plastiktüten über etwa hundert Maispflanzen. Mit der Aktion wollten die Aktivisten ihr Misstrauen gegenüber einer friedlichen Koexistenz von ökologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft zum Ausdruck zu bringen.

"Wir wollen keinesfalls, dass sich der Pollen des Genmais auf andere Pflanzen überträgt oder von anderen Organismen, mit negativen Folgen, aufgenommen wird", heißt es in einer Pressemitteilung, die vom Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft in Berlin und Brandenburg verbreitet wurde.

Die Genkritiker legen Wert auf die Feststellung, "dass dies eine rein gewaltlose Aktion war, bei der nichts zu Schaden gekommen ist. Wir wollten auf die Risiken und Nebenwirkungen von MON 810, dem von Piprek ausgebrachten und vom Konzern Monsanto vertriebenen Genmais, aufmerksam machen".

Die Aktion wurde mit einem kleinen Picknick verbunden, was den Teilnehmern einen regen Austausch beim Kaffee ermöglichte. Das Picknick wurde schließlich von der Polizei unterbrochen, die die Aktion beendete.

Am 21-07-2005

In anderen Ländern verboten

Nach Angaben von Greenpeace sollen die zwei grossen deutschen Molkereien Müller und Landliebe/Campina Milch von fünf landwirtschaftlichen Betrieben beziehen, die derzeit auch den genmanipulierten Mais "MON810" des US-Gentechkonzerns Monsanto anbauen. Die Umweltschutzorganisation fordert die Molkereien dazu auf, keine Milch von Betrieben abzunehmen, die Gen-Mais verfüttern. Andere Unternehmen seien weiter: In der Schweiz und in Schweden würde aufgrund des Drucks der Lebensmittelhersteller gar kein Gen-Futter verwendet. In Deutschland vertreibe die Upländer Bauernmolkerei Milch mit dem Siegel "ohne Gentechnik". Und in Österreich habe die Grossmolkerei NOeM AG ihre gesamten Frischmilch-Produkte auf "Gentechnikfrei" umgestellt.

Das Unternehmen Müller weigert sich laut Greenpeace, Verbrauchern eine Milchvieh-Fütterung ohne Gen-Pflanzen zu garantieren. Auch Landliebe/Campina wollten Gen-Pflanzen bei der Milchherstellung "nicht ausschliessen".

Der wenige in Deutschland wachsende Gen-Mais wird fast ausschliesslich als Tierfutter verwertet. Die Gen-Mais-Standorte der Milcherzeuger für Muellermilch und Landliebe/Campina befinden sich laut Greenpeace in Brandenburg - Neureetz, Seelow/Gusow,Neutrebbin und Heinersdorf - sowie im sächsischen Hasselbachtal.

Greenpeace: In Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen verboten

Insgesamt würden in Deutschland dieses Jahr rund 345 Hektar Gen-Mais angebaut. Ursprünglich seien aber über 1000 Hektar geplant geewesen. Die riskante Saat habe sich "als Ladenhüter entpuppt" und ein Großteil der angemeldeten Flächen seien von den Landwirten zurückgezogen worden.

Der genmanipulierte Mais MON810 von Monsanto sei die einzige in der EU zur Aussaat zugelassene Gen-Pflanze. Wegen ihrer - so Greenpeace - "weitgehend ungeklärten Risiken" hätten Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen den Anbau verboten. Lediglich in Spanien, Tschechien und Deutschland werde Gen-Mais kommerziell angebaut.

"Molkereien nutzen Kennzeichnungslücke"

"Da die meisten Verbraucher Gentechnik ablehnen", so Greenpeace, "gibt es in Supermärkten keine als Gen-Food gekennzeichneten Lebensmittel." Tierische Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier, die von Tieren stammten, die mit Gen-Pflanzen gefüttert würden, müssten jedoch nicht gekennzeichnet werden. Verbraucher könnten daher nicht erkennen, ob Gen-Pflanzen im Spiel waren. Viele Molkereien nutzten diese Kennzeichnungslücke aus.

"Muellermilch und Landliebe/Campina fördern den Anbau genmanipulierter Pflanzen, wenn sie Milch von Gen-Milchbauern beziehen", meint Ulrike Brendel von Greenpeace. "Die Unternehmen haben genug Möglichkeiten, bei der Milchherstellung Gen-Pflanzen zu vermeiden. Es ist völlig unverständlich, dass sie diese nicht nutzen und ihr Markenimage aufs Spiel setzen."

Am 25-08-2005

Gentechnik

Eine Übersichtskarte zu den geplanten Standorten von gentechnisch manipuliertem Mais in Deutschland veröffentlichte Greenpeace am Donnerstag in Hamburg. Für den diesjährigen Anbau der Gensaaten haben Landwirte den Angaben zufolge bis zum derzeitigen Stand 1357 Hektar an 108 Standorten beantragt. Die meisten Anbauflächen lägen wie im vergangenen Jahr mit 821 Hektar in Brandenburg.

Die Grafik basiert laut Greenpeace auf Informationen des öffentlichen Standortregisters des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hier müssen sich Gen-Bauern drei Monate vor der Aussaat registrieren. "In seiner gegenwärtigen Form schafft das Standortregister Transparenz und Handlungsspielraum", meint Alexander Hissting von Greenpeace. Konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte können sich nach Ansicht von Greenpeace so "vor Gen-Saaten schützen". Lebensmittelhersteller könnten entscheiden, aus welchen Regionen sie ihre gentechnikfreien Rohstoffe beziehen wollen.

Diese Wahlfreiheit sei nach dem Willen von Verbraucherminister Horst Seehofer in Gefahr: In einer für dieses Jahr geplanten Gentechnikgesetz-Novelle solle das Standortregister nur noch eingeschränkt zugänglich sein. "Verbraucherminister Horst Seehofer hat erstmals den unbeschränkten kommerziellen Anbau von Gen-Mais freigegeben. Jetzt plant er, die Anbauflächen zu verstecken", kritisiert Alexander Hissting von Greenpeace.

Mais werde in Deutschland überwiegend zu Silage verarbeitet und an Kühe verfüttert. Auch wenn es sich um Gen-Mais gehandelt habe, trage die so erzeugte Milch keinen Hinweis, dass bei ihrer Herstellung Gentechnik im Spiel gewesen sei. Mit dem Kauf einiger Milchprodukte müssten Verbraucher so ungewollt den Anbau von Gen Pflanzen unterstützen. Greenpeace fordert deshalb Lebensmittelhersteller und Molkereien wie Müller-Milch und Campina/Landliebe auf, mit den zuliefernden Landwirten eine Tierfütterung ohne Gen-Pflanzen zu vereinbaren.

"Der Markt hat die Macht, Nein zu sagen" meint Alexander Hissting. "Bio-Lebensmittel werden in Deutschland immer beliebter, Gen-Food lehnen die meisten Verbraucher hingegen ab." Der Lebensmittelmarkt der Zukunft sei gentechnikfrei.

Der in Deutschland angebaute Gen-Mais produziere ein Gift, das auf Schädlinge wie den Maiszünsler tödlich wirke. Das Bt-Gift könne jedoch auch geschützte Insekten schädigen und sich im Boden anreichern, so Greenpeace. Die Schweiz, Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen hätten den Anbau des Gen-Maises "bereits verboten".

Greenpeace ist der Auffassung, dass der Anbau genmanipulierter Pflanzen Ökosysteme und die gentechnikfreie Landwirtschaft zerstören könnten. Risiken für die menschliche Gesundheit seien "noch weitgehend unerforscht".

Am 26-01-2006

Chemische Unkrautbekämpfung

Die EU-Kommission hat am 3. März die Markteinführung der genetisch modifizierten Maislinie 1507 für den Gebrauch als Nahrungsmittel und Nahrungsbestandteil genehmigt. Die Genehmigung bedeutet, dass dieser Maistyp nunmehr in der EU als Nahrungsmittel, Nahrungsbestandteil oder daraus gewonnenes Produkt, wie Öl und Stärke, vermarktet werden kann. Es handelt sich hierbei um die erste Genehmigung nach der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch modifizierte Nahrungs- und Futtermittel. Im Einklang mit den EU Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln soll auf den betreffenden Produkten auf den genetisch veränderten Mais hingewiesen werden. Wie bei Verfahren über genetisch veränderte Organismen üblich hatte sich der Ministerrat zuvor vor einer Entscheidung gedrückt. Auf diese Weise wird die EU-Kommission verantwortlich für die Entscheidung, die gewöhnlich Genehmigungen für den Einsatz genetisch veränderter Organismen erteilt.

In einer Pressemitteilung kritisierte die EU-Kommission die "Unfähigkeit des Rates, sich am 20.12.2005 für die Befürwortung oder Ablehnung des Antrags auf Genehmigung dieses GVO zu entscheiden".

Der genetisch veränderte Mais (Zea may L.) der Linie 1507 wurde nach Angaben der EU-Kommission so konstruiert, dass er gegenüber dem Europäischen Kornbohrer und anderen Schädlingen resistent ist. Der Mais weise zudem eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium auf. Auf diese Weise sei eine verbesserte Unkrautbekämpfung mit diesem chemischen Unkrautvernichtungsmittel möglich.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte am 3. März 2005 ein befürwortendes Votum für die Genehmigung des Genmaises abgegeben.

Das Regelwerk der EU für die Gentechnik

Für die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen, also genetisch veränderte Tiere, Pflanzen oder Mikrorganismen wie Bakterien und Viren, hat die Europäische Union mehrere Richtlinien und Verordnungen erlassen. Die Anwendung in so genannten geschlossenen Systemen wie Laboratorien wird mit der Richtlinie 90/219 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen geregelt.

Die absichtliche Freisetzung in die Umwelt zu Versuchszwecken, zum Anbau, zum Import oder zur Verarbeitung zu Industrieprodukten wird mit der Richtlinie 2001/18 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt geregelt.

Die "unabsichtliche Verbringung" von einem Staat zum anderen und der Export von gentechnisch veränderten Organismen in Drittländer werden in der Verordnung 1946/2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen geregelt.

Das "Inverkehrbringen" von genetisch veränderten Organismen, die zum menschlichen Verzehr oder zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind, werden mit der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel geregelt.

Die Sicherheit bei der Nutzung genetisch veränderter Organismen wird nach Auffassung der EU dadurch hinreichend gewährleistet, dass Fachgremien auf der Basis von Studien Voten für oder gegen eine Nutzung abgeben und dass die Verbraucher über das Vorhandensein genveränderter Organismen in einem Produkt informiert werden.

Am 07-03-2006

Auch Genmais

Die EU-Kommission hat am Montag entschieden, ein in Polen erlassenes Verbot für die Verwendung von 16 Genmais-Sorten und rund 700 Sorten von nicht genetisch verändertem Mais zu genehmigen. Diese Maissorten sind zwar in einem gemeinsamen EU-Register für Landwirtschaftliche Nutzpflanzensorten enthalten, was zur Folge hat, dass deren Saatgut überall in der EU vermarktet werden darf. Polen berief sich allerdings auf eine Ausnahme in der relevanten EU-Richtlinie 2002/53, der ein solches Verbot erlaubt, wenn eine Sorte für das Staatsgebiet eines Mitgliedstaates nicht geeignet ist.

Die von dem Verbot betroffenen Maissorten sind seien für die polnischen Klimabedingungen nicht geeignet, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Sie hätten eine zu lange Wachstumsperiode, so dass sie zum Erntezeitpunkt in Polen nicht die erforderliche Reife erlangen könnten. Experten der Mitgliedstaaten der EU haben vor diesem Hintergrund die Entscheidung der Kommission zur Genehmigung des Verbots offenbar einstimmig unterstützt. Polen kann jetzt das Verbot sofort und für unbestimmte Zeit in Kraft setzen.

Am 09-05-2006

Genmaispflanzen "unschädlich" gemacht

Am 11. Januar 2007 sollen sich acht Gentechnikgegner vor dem Amtsgericht Zehdenick verantworten, weil sie im vergangenen Juli in Badingen (Sachsen-Anhalt) an einer so genannten "Feldbefreiungsaktion" beteiligt waren. Hunderte von Gentechnikgegnern hatten zuvor im Internet öffentlich ihre Absicht erklärt, aktiv Genmaispflanzen unschädlich zu machen. Nach Angaben der Rechtshilfegruppe "Gendreck weg" erreichten am Aktionstag trotz Polizeieinsatz rund 80 Menschen dieses Ziel. 24 Personen seien verhaftet worden und gegen acht von ihnen werde nun vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Angeklagten berufen sich auf einen rechtfertigenden Notstand.

"Die Gentechnik ist eine große Gefahr für die bäuerliche Landwirtschaft in aller Welt", meint Thomas Janoschka, einer der Angeklagten. Die Rechtsprechung in Deutschland kenne den "rechtfertigenden Notstand". Es sei "nicht strafbar, etwas zu zerstören, wenn nur so ein größeres Übel zu verhindern ist". In Frankreich seien 2006 "Feldbefreier" freigesprochen worden, "da keiner von ihnen aus Eigennutz handelte, sondern die Pflanzen zerstört wurden, um Umwelt, Gesundheit und Landwirtschaft zu schützen".

Der Notstand tritt nach Auffassung der Angeklagten mit dem Beginn der Freilandsaison ein: "Einmal ausgebracht sind die Gentech-Pflanzen nicht mehr rückholbar." Insbesondere Imker, aber auch viele Bauern sähen ihre Existenz durch die Ausbreitung der Gentechnik gefährdet. "Die Mehrheit der Bundesbürger ist gegen Gentechnik auf den Feldern und Tellern. Trotzdem schützt die Politik Menschen und Umwelt nicht vor den Gefahren der manipulierten Saat", so die Kritik.

"Die Gerichte haben nicht nur die Aufgabe zu entscheiden, ob der Bürger den Acker betreten darf, sondern müssen auch prüfen, ob die Regierung Mensch und Umwelt derartigen Gefahren aussetzen darf", meint Holger Isabelle Jänicke von "Gendreck weg". Bereits jetzt gingen täglich neue Absichtserklärungen ein von Menschen, die auch 2007 wieder Genmais-Felder "befreien" wollen.

Am 09-01-2007

Frankreich verbietet Genmais

Nach dem am 9. Februar von der französischen Regierung verhängten Anbauverbot für den Monsanto-Genmais MON 810 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Bundesagrarminister Horst Seehofer aufgefordert, in Deutschland ebenfalls ein solches Verbot durchzusetzen. "Vom MON 810 gehen große Gefahren für andere Pflanzen und für Tiere aus", so BUND-Vorsitzender Hubert Weiger. "Wenn die Regierung in Paris schwerwiegende Bedenken gegen den Anbau des Genmais hat, muss auch die Bundesregierung jetzt verantwortlich handeln und den Anbau dieser Risikopflanze in Deutschland verbieten. Und Agrarminister Seehofer muss sich dafür einsetzen, dass MON 810 keine erneute EU-Zulassung bekommt."

Für ein nationales Anbauverbot könne sich die Bundesregierung nach dem Vorbild Frankreichs und anderer EU-Staaten auf eine EU-Schutzklausel berufen, die ein zeitweises oder vollständiges Verbot des Anbaus und des Kaufs von gentechnisch veränderten Organismen in einem Mitgliedsstaat erlaube. Wenn Frankreich sein Verbot mit einem Gesundheits- oder Umweltrisiko begründe, müsse Deutschland diesen Bedenken endlich folgen, so der BUND. Inzwischen seien es bereits fünf EU-Staaten, die diese Schutzklausel anwendeten und den Anbau des Genmais verboten hätten.

In Deutschland soll MON 810 in diesem Jahr auf über 4000 Hektar Ackerfläche an mehr als 250 Standorten angebaut werden. Die meisten Flächen liegen in Brandenburg und Sachsen.

Am 11-02-2008

Neues Gentechnikgesetz

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace will das neue Gentechnikgesetz kreativ nutzen. Aktivisten der Organisation verteilten am 3. April im bayerischen Landkreis Kitzingen in den Orten Fröhstockheim, Rödelsee und Wiesenbronn ökologisches Saatgut der Maissorte Bantam. Ziel der Aktion: "Hobbygärtner und Landwirte" sollen den Öko-Mais in unmittelbarer Nachbarschaft zu den zwölf Feldern aussähen, auf denen in diesem Jahr Gen-Mais angebaut werden soll. Das könnte für die Anbauer des Genmaises ein rechtliches Problem darstellen: Das neue Gentechnikgesetz schreibt nämlich Sicherheitsabstände für Gen-Maisfelder vor. 150 Meter müssen zu konventionellem und 300 Meter zu Öko-Mais eingehalten werden, um - jedenfalls per Theorie - Kontaminationen durch den Genmais zu verhindern. Der Genmais-Anbau ist rechtswidrig, wenn er dem Biomais zu dicht auf die Pelle rückt.

"Im neuen Gentechnikgesetz ist das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel verankert. Jeder, der konventionellen oder Öko-Mais anbaut, kann sich darauf berufen." So motoviert die Gentechnik-Fachfrau von Greenpeace, Ulrike Brendel, für den Anbau von Biomais. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Mais auf einem landwirtschaftlich genutzten Acker oder im privaten Hausgarten wächst.

Der genmanipulierter Mais soll laut Greenpeace im Raum Würzburg auf einer Fläche von insgesamt rund 90 Hektar wachsen. Greenpeace hat die Äcker der Region im Internet auf Google-Maps kenntlich gemacht. Auf der Website von Greenpeace können auch die Flächen mit Angabe der jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingesehen werden.

Evangelische Kirche: Pachtverträge mit Ausschluss von Gen-Pflanzen

Die Umweltschutzorganisation wendet sich auch an die Verpächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese könnten im Pachtvertrag den Anbau von Gen-Pflanzen auf ihrem Eigentum ausschließen, so Greenpeace. Dies könne durch eine Pachtvertragsänderung, bei Neuverpachtung oder bei einer Verlängerung des Pachtvertrages geschehen.

Diesen Weg geht offenbar inzwischen die evangelische Kirche in Bayern. Sie verbietet laut Greenpeace per Pachtvertrag die Gen-Saaten auf ihrem Land.

Am 04-04-2008

"Gen-Pollen" entwichen

Genmais-Gegner wollen Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) im bayerischen Landtagswahlkampf verfolgen und ihn dabei immer wieder zu einem Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen aufrufen. Am Mittwoch (27. August) ließen die Protestorganisatoren vom Rand eines Genmais-Feldes beim unterfränkischen Fröhstockheim 1000 gelbe Ballons aufsteigen. Sie sollten Gen-Pollen symbolisieren. Ein als Seehofer verkleideter Aktivist auf Stelzen versuchte vergeblich, die Ballons mit einem Netz einzufangen.

Weitere Protestaktionen sind in den nächsten Wochen in München, Teisendorf, Nürnberg, Regensburg und Kempten geplant. Die Genmais-Gegner orientieren sich dabei jeweils an Veranstaltungen, an denen Seehofer teilnimmt.

Am 27-08-2008

"Genmais MON 810 wird zum Ladenhüter"

Die Agrarpolitikerin der Linken, Kirsten Tackmann, forderte am Montag (16. Februar), die Bundesregierung müsse den Anbau von Genamai "komplett verbieten". Sie verwies auf sinkenden Flächenanmeldungen für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) im bundesweiten Standortregister. "Der Genmais MON 810 wird zunehmend zum Ladenhüter. Keiner braucht ihn und fast niemand will ihn", so Tackmann. Immer weniger Landwirte entschieden sich für "die Risikotechnologie Agro-Gentechnik".

Mitte Februar – 3 Monate vor der Aussaat – seien erfahrungsgemäß alle geplanten GVP-Anbauflächen im Standortregister zu sehen, so Tackmann. Aktuell sind das rund 3.700 Hektar und somit 800 Hektar weniger als im Vorjahr. In der Regel werden aber nicht alle gemeldeten Flächen auch wirklich für den Genmais-Anbau genutzt, so dass die tatsächliche Anbaufläche wahrscheinlich noch kleiner sein wird. "Dies ist ein Erfolg der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit von Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherverbänden", meint Tackmann.

MON 810 gefährde die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei. Er zerstöre Bodenleben und Nicht-Zielorganismen. Die Linke fordert von der Bundesregierung ein sofortiges Anbauverbot für MON 810 und ein europaweites Zulassungs-Moratorium für genetisch veränderte Pflanzen.

Am 16-02-2009

Verbotene Genmaissorte MON 810

Drei Tage später als ursprünglich geplant ist am Montag (27. April) auf einem rund ein Hektar großen Versuchsfeld im bayerischen Düllstadt umstrittener Genmais ausgesät worden. "Es verlief alles planmäßig", sagte der Agraringenieur Andreas Hetterich auf ddp-Anfrage. Seine Firma hat die Kreuzungen der verbotenen Genmaissorte MON 810 im Auftrag des US-Agrarkonzerns Monsanto ausgebracht.

Der Mais werde nun bis Herbst stehen gelassen, dann "inaktiviert" und die Ergebnisse analysiert, sagte Hetterich. Die schon seit Jahren genehmigte Aussaat trotz des kürzlich erlassenen Verbotes für MON 810 hatte heftige Kritik ausgelöst. Trotz des Versuchsanbaus will Bayern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft festhalten.

Am 27-04-2009

Niederlage für US-Konzern Monsanto

Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April von der Bundesregierung verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Dienstag (5. April) mitteilte. Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine "Gefahrenlage", bei der Schäden für Menschen oder Tiere nicht ausgeschlossen werden könnten. Gentechnik-Gegner begrüßten die Entscheidung. Monsanto-Deutschland kündigte an, möglicherweise nächstinstanzlich weiter gegen das Verbot vorzugehen.

Mit dem Beschluss, der am Montag ergangen war, bestätigte erstmals ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit eines Genmais-Verbots. In der Begründung hoben die Richter hervor, dass nach vorläufiger Prüfung durch den Anbau Gefahren entstünden, wie sie das Gentechnikgesetz für ein solches Verbot verlange.

"Für ein Verbot müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen"

Für ein Verbot müssten keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, aus denen zweifelsfrei Gefahren für die Umwelt herzuleiten seien, hieß es. Es genüge, wenn sich aus neuen Informationen "Anhaltspunkte" dafür ergäben, dass Menschen oder Tiere geschädigt werden könnten. Das Gericht habe zu prüfen gehabt, ob die Behörden diese Risiken ausreichend ermittelt und willkürfrei bewertet hätten. Dies sei der Fall gewesen, betonten die Richter.

Der Genmais MON810 war am 14. April von Aigner verboten worden, weil er eine Gefahr für die Umwelt darstelle. Daraufhin reichte Monsanto beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage ein. Das Unternehmen wollte das Verbot per Eilentscheid kippen, um den Genmais noch in diesem Frühjahr in Deutschland aussäen zu können.

Die Geschäftsführerin von Monsanto-Deutschland, Ursula Lüttmer-Ouazane, äußerte sich "enttäuscht" über die Entscheidung der Richter. Man sei von der "Stichhaltigkeit" der eigenen Position überzeugt. Aigners Verbot von MON 810 nannte sie "willkürlich" und nicht "durch überzeugende wissenschaftliche Beweise untermauert". Ein Monsanto-Sprecher ergänzte, dass das Unternehmen möglicherweise Beschwerde beim Lüneburger Oberverwaltungsgericht einlegen werde. Dies solle "innerhalb der nächsten 24 Stunden" erfolgen.

Gentechnik-Gegner begrüßten den Gerichtsbeschluss. "Der skrupellose Versuch von Monsanto, den riskanten Genmais doch noch auf die Äcker zu bekommen, ist vorerst gescheitert", sagte die Gentechnik-Expertin von Greenpeace, Stephanie Töwe. Der Bioanbauverband Bioland sah das Vertrauen von Landwirten und Verbrauchern in eine Politik gestärkt, "die sich nicht der Wirtschaftsmacht internationaler Konzerne beugt".

Werbefilm für Genmais

Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) will Spitzenbeamte in Kontrollbehörden für Gentechnik auf Befangenheit überprüfen. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Report Mainz" geht es dabei um eine Interessenkollision der für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen zuständigen Beamten. Wie das Magazin am Montagabend berichtete, traten der Leiter des Zentrums für Gentechnologie, Hans-Jörg Buhk, und sein Stellvertreter Detlef Bartsch 2002 in einem Werbefilm für Genmais auf. Dem genannten Zentrum untersteht auch die "Zulassungsstelle Gentechnik".

Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Edda Müller, forderte bis zur Klärung der Vorwürfe einen Stopp von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten Pflanzen.

Am 01-03-2005

"MON 810"

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte am Freitag die Entscheidung des Bundessortenamtes, den Anbau von Genmais-Sorten auf Grundlage des Typs MON 810 wegen rechtlicher Bedenken vorerst nicht zuzulassen. Selbst wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt wären, "gehören diese Sorten nicht in die Umwelt", sagte Edda Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes(vzbv). Wegen seiner negativen Auswirkungen auf das Ökosystem stünden Nutzen und Risiken in keinem vertretbaren Verhältnis, so Edda Müller. Der vzbv fordere daher ein generelles Verbot für diese Sorten.

Das Bundessortenamt hatte am 30. Mai über die Zulassung gentechnisch veränderter Maisorten zu entscheiden, meldet der vzbv. Antragsteller für die Zulassung seien die Unternehmen Pioneer und Monsanto gewesen. Bei den Maissorten handele es sich um Sorten, die auf der Grundlage des MON 810-Konstruktes entwickelt wurden. Dem Mais sei ein Giftgen eingebaut worden, um die Maispflanze vor einem Schadinsekt (Maiszünsler) zu schützen. Wegen negativer Auswirkungen auf das Ökosystem, so zum Beispiel auf Schmetterlinge und andere Nutzinsekten, werde der Anbau von MON 810 heftig kritisiert. Polen, Österreich, Ungarn und die Slowakei haben den Anbau bereits verboten.

Diese Länder hätten sich auf die EU-Saatgutrichtlinie berufen, nach der Mitgliedsstaaten den Anbau einer Pflanzensorte verbieten könnten. Diese Verbote seien nach dem Gesetz zulässig, wenn zum Beispiel der Anbau negative Auswirkungen auf andere Arten oder Sorten hat. Ein anderer Verbotsgrund sei gegeben, wenn die Sorte nicht mit anderen in dem jeweiligen Land angebauten Sorten vergleichbar ist oder neue Gründe dafür angeführt werden, dass die Sorte ein Umwelt- oder Gesundheitsrisiko darstellt.

Edda Müller sagte: "Zusätzlich zu den ökologischen Bedenken existieren in Deutschland weder die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Anbau noch ein Überwachungsplan für mögliche Umwelt- und Gesundheitsfolgen des Mais MON 810." Recherchen des Umweltinstituts München hätten ergeben, dass 50 Prozent der für die Aussaat von 1100 Hektar Genmais MON 810 genehmigten Standorte wieder zurückgezogen wurden. Der vzbv wertete dies als Reaktion auf die ablehnende Haltung der Bevölkerung und vieler Landwirte zum Einsatz der Gentechnik.

Der vzbv schrieb: "Den notwendigen gesetzlichen Rahmen zum Anbau von gentechnisch veränderten Organismen soll das Gentechnikgesetz bieten, dessen zweiter Teil derzeit im Vermittlungsausschuss des Bundesrates zur Verhandlung ansteht." Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürchte, dass nach geplanten Einschränkungen beim Zugang zum Standortregister nun auch eine Verwässerung der Haftungsfrage durch die Länderkammer droht. Edda Müller betonte: "Ohne die Klärung der Fragen zur Haftung und zum Monitoring darf es überhaupt keine Genehmigung zum Anbau gentechnisch veränderter Organismen auf deutschen Äckern geben."

Am 03-06-2005

Protestaktion

Mit einer "Verhütungsaktion" protestierte ein Biobauer am vergangenen Sonntag in der Nähe von Hohenstein am Rande des Naturparkes "Märkische Schweiz" gegen den Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Gemeinsam mit 24 anderen Personen stülpte er Plastiktüten über etwa hundert Maispflanzen. Mit der Aktion wollten die Aktivisten ihr Misstrauen gegenüber einer friedlichen Koexistenz von ökologischer, konventioneller und gentechnisch veränderter Landwirtschaft zum Ausdruck zu bringen.

"Wir wollen keinesfalls, dass sich der Pollen des Genmais auf andere Pflanzen überträgt oder von anderen Organismen, mit negativen Folgen, aufgenommen wird", heißt es in einer Pressemitteilung, die vom Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft in Berlin und Brandenburg verbreitet wurde.

Die Genkritiker legen Wert auf die Feststellung, "dass dies eine rein gewaltlose Aktion war, bei der nichts zu Schaden gekommen ist. Wir wollten auf die Risiken und Nebenwirkungen von MON 810, dem von Piprek ausgebrachten und vom Konzern Monsanto vertriebenen Genmais, aufmerksam machen".

Die Aktion wurde mit einem kleinen Picknick verbunden, was den Teilnehmern einen regen Austausch beim Kaffee ermöglichte. Das Picknick wurde schließlich von der Polizei unterbrochen, die die Aktion beendete.

Am 21-07-2005

In anderen Ländern verboten

Nach Angaben von Greenpeace sollen die zwei grossen deutschen Molkereien Müller und Landliebe/Campina Milch von fünf landwirtschaftlichen Betrieben beziehen, die derzeit auch den genmanipulierten Mais "MON810" des US-Gentechkonzerns Monsanto anbauen. Die Umweltschutzorganisation fordert die Molkereien dazu auf, keine Milch von Betrieben abzunehmen, die Gen-Mais verfüttern. Andere Unternehmen seien weiter: In der Schweiz und in Schweden würde aufgrund des Drucks der Lebensmittelhersteller gar kein Gen-Futter verwendet. In Deutschland vertreibe die Upländer Bauernmolkerei Milch mit dem Siegel "ohne Gentechnik". Und in Österreich habe die Grossmolkerei NOeM AG ihre gesamten Frischmilch-Produkte auf "Gentechnikfrei" umgestellt.

Das Unternehmen Müller weigert sich laut Greenpeace, Verbrauchern eine Milchvieh-Fütterung ohne Gen-Pflanzen zu garantieren. Auch Landliebe/Campina wollten Gen-Pflanzen bei der Milchherstellung "nicht ausschliessen".

Der wenige in Deutschland wachsende Gen-Mais wird fast ausschliesslich als Tierfutter verwertet. Die Gen-Mais-Standorte der Milcherzeuger für Muellermilch und Landliebe/Campina befinden sich laut Greenpeace in Brandenburg - Neureetz, Seelow/Gusow,Neutrebbin und Heinersdorf - sowie im sächsischen Hasselbachtal.

Greenpeace: In Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen verboten

Insgesamt würden in Deutschland dieses Jahr rund 345 Hektar Gen-Mais angebaut. Ursprünglich seien aber über 1000 Hektar geplant geewesen. Die riskante Saat habe sich "als Ladenhüter entpuppt" und ein Großteil der angemeldeten Flächen seien von den Landwirten zurückgezogen worden.

Der genmanipulierte Mais MON810 von Monsanto sei die einzige in der EU zur Aussaat zugelassene Gen-Pflanze. Wegen ihrer - so Greenpeace - "weitgehend ungeklärten Risiken" hätten Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen den Anbau verboten. Lediglich in Spanien, Tschechien und Deutschland werde Gen-Mais kommerziell angebaut.

"Molkereien nutzen Kennzeichnungslücke"

"Da die meisten Verbraucher Gentechnik ablehnen", so Greenpeace, "gibt es in Supermärkten keine als Gen-Food gekennzeichneten Lebensmittel." Tierische Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier, die von Tieren stammten, die mit Gen-Pflanzen gefüttert würden, müssten jedoch nicht gekennzeichnet werden. Verbraucher könnten daher nicht erkennen, ob Gen-Pflanzen im Spiel waren. Viele Molkereien nutzten diese Kennzeichnungslücke aus.

"Muellermilch und Landliebe/Campina fördern den Anbau genmanipulierter Pflanzen, wenn sie Milch von Gen-Milchbauern beziehen", meint Ulrike Brendel von Greenpeace. "Die Unternehmen haben genug Möglichkeiten, bei der Milchherstellung Gen-Pflanzen zu vermeiden. Es ist völlig unverständlich, dass sie diese nicht nutzen und ihr Markenimage aufs Spiel setzen."

Am 25-08-2005

Gentechnik

Eine Übersichtskarte zu den geplanten Standorten von gentechnisch manipuliertem Mais in Deutschland veröffentlichte Greenpeace am Donnerstag in Hamburg. Für den diesjährigen Anbau der Gensaaten haben Landwirte den Angaben zufolge bis zum derzeitigen Stand 1357 Hektar an 108 Standorten beantragt. Die meisten Anbauflächen lägen wie im vergangenen Jahr mit 821 Hektar in Brandenburg.

Die Grafik basiert laut Greenpeace auf Informationen des öffentlichen Standortregisters des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Hier müssen sich Gen-Bauern drei Monate vor der Aussaat registrieren. "In seiner gegenwärtigen Form schafft das Standortregister Transparenz und Handlungsspielraum", meint Alexander Hissting von Greenpeace. Konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte können sich nach Ansicht von Greenpeace so "vor Gen-Saaten schützen". Lebensmittelhersteller könnten entscheiden, aus welchen Regionen sie ihre gentechnikfreien Rohstoffe beziehen wollen.

Diese Wahlfreiheit sei nach dem Willen von Verbraucherminister Horst Seehofer in Gefahr: In einer für dieses Jahr geplanten Gentechnikgesetz-Novelle solle das Standortregister nur noch eingeschränkt zugänglich sein. "Verbraucherminister Horst Seehofer hat erstmals den unbeschränkten kommerziellen Anbau von Gen-Mais freigegeben. Jetzt plant er, die Anbauflächen zu verstecken", kritisiert Alexander Hissting von Greenpeace.

Mais werde in Deutschland überwiegend zu Silage verarbeitet und an Kühe verfüttert. Auch wenn es sich um Gen-Mais gehandelt habe, trage die so erzeugte Milch keinen Hinweis, dass bei ihrer Herstellung Gentechnik im Spiel gewesen sei. Mit dem Kauf einiger Milchprodukte müssten Verbraucher so ungewollt den Anbau von Gen Pflanzen unterstützen. Greenpeace fordert deshalb Lebensmittelhersteller und Molkereien wie Müller-Milch und Campina/Landliebe auf, mit den zuliefernden Landwirten eine Tierfütterung ohne Gen-Pflanzen zu vereinbaren.

"Der Markt hat die Macht, Nein zu sagen" meint Alexander Hissting. "Bio-Lebensmittel werden in Deutschland immer beliebter, Gen-Food lehnen die meisten Verbraucher hingegen ab." Der Lebensmittelmarkt der Zukunft sei gentechnikfrei.

Der in Deutschland angebaute Gen-Mais produziere ein Gift, das auf Schädlinge wie den Maiszünsler tödlich wirke. Das Bt-Gift könne jedoch auch geschützte Insekten schädigen und sich im Boden anreichern, so Greenpeace. Die Schweiz, Österreich, Ungarn, Griechenland und Polen hätten den Anbau des Gen-Maises "bereits verboten".

Greenpeace ist der Auffassung, dass der Anbau genmanipulierter Pflanzen Ökosysteme und die gentechnikfreie Landwirtschaft zerstören könnten. Risiken für die menschliche Gesundheit seien "noch weitgehend unerforscht".

Am 26-01-2006

Chemische Unkrautbekämpfung

Die EU-Kommission hat am 3. März die Markteinführung der genetisch modifizierten Maislinie 1507 für den Gebrauch als Nahrungsmittel und Nahrungsbestandteil genehmigt. Die Genehmigung bedeutet, dass dieser Maistyp nunmehr in der EU als Nahrungsmittel, Nahrungsbestandteil oder daraus gewonnenes Produkt, wie Öl und Stärke, vermarktet werden kann. Es handelt sich hierbei um die erste Genehmigung nach der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch modifizierte Nahrungs- und Futtermittel. Im Einklang mit den EU Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsregeln soll auf den betreffenden Produkten auf den genetisch veränderten Mais hingewiesen werden. Wie bei Verfahren über genetisch veränderte Organismen üblich hatte sich der Ministerrat zuvor vor einer Entscheidung gedrückt. Auf diese Weise wird die EU-Kommission verantwortlich für die Entscheidung, die gewöhnlich Genehmigungen für den Einsatz genetisch veränderter Organismen erteilt.

In einer Pressemitteilung kritisierte die EU-Kommission die "Unfähigkeit des Rates, sich am 20.12.2005 für die Befürwortung oder Ablehnung des Antrags auf Genehmigung dieses GVO zu entscheiden".

Der genetisch veränderte Mais (Zea may L.) der Linie 1507 wurde nach Angaben der EU-Kommission so konstruiert, dass er gegenüber dem Europäischen Kornbohrer und anderen Schädlingen resistent ist. Der Mais weise zudem eine Toleranz gegenüber dem Herbizid Glufosinat-Ammonium auf. Auf diese Weise sei eine verbesserte Unkrautbekämpfung mit diesem chemischen Unkrautvernichtungsmittel möglich.

Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte am 3. März 2005 ein befürwortendes Votum für die Genehmigung des Genmaises abgegeben.

Das Regelwerk der EU für die Gentechnik

Für die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen, also genetisch veränderte Tiere, Pflanzen oder Mikrorganismen wie Bakterien und Viren, hat die Europäische Union mehrere Richtlinien und Verordnungen erlassen. Die Anwendung in so genannten geschlossenen Systemen wie Laboratorien wird mit der Richtlinie 90/219 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen geregelt.

Die absichtliche Freisetzung in die Umwelt zu Versuchszwecken, zum Anbau, zum Import oder zur Verarbeitung zu Industrieprodukten wird mit der Richtlinie 2001/18 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt geregelt.

Die "unabsichtliche Verbringung" von einem Staat zum anderen und der Export von gentechnisch veränderten Organismen in Drittländer werden in der Verordnung 1946/2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen geregelt.

Das "Inverkehrbringen" von genetisch veränderten Organismen, die zum menschlichen Verzehr oder zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind, werden mit der EU-Verordnung 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel geregelt.

Die Sicherheit bei der Nutzung genetisch veränderter Organismen wird nach Auffassung der EU dadurch hinreichend gewährleistet, dass Fachgremien auf der Basis von Studien Voten für oder gegen eine Nutzung abgeben und dass die Verbraucher über das Vorhandensein genveränderter Organismen in einem Produkt informiert werden.

Am 07-03-2006

Auch Genmais

Die EU-Kommission hat am Montag entschieden, ein in Polen erlassenes Verbot für die Verwendung von 16 Genmais-Sorten und rund 700 Sorten von nicht genetisch verändertem Mais zu genehmigen. Diese Maissorten sind zwar in einem gemeinsamen EU-Register für Landwirtschaftliche Nutzpflanzensorten enthalten, was zur Folge hat, dass deren Saatgut überall in der EU vermarktet werden darf. Polen berief sich allerdings auf eine Ausnahme in der relevanten EU-Richtlinie 2002/53, der ein solches Verbot erlaubt, wenn eine Sorte für das Staatsgebiet eines Mitgliedstaates nicht geeignet ist.

Die von dem Verbot betroffenen Maissorten sind seien für die polnischen Klimabedingungen nicht geeignet, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Sie hätten eine zu lange Wachstumsperiode, so dass sie zum Erntezeitpunkt in Polen nicht die erforderliche Reife erlangen könnten. Experten der Mitgliedstaaten der EU haben vor diesem Hintergrund die Entscheidung der Kommission zur Genehmigung des Verbots offenbar einstimmig unterstützt. Polen kann jetzt das Verbot sofort und für unbestimmte Zeit in Kraft setzen.

Am 09-05-2006

Genmaispflanzen "unschädlich" gemacht

Am 11. Januar 2007 sollen sich acht Gentechnikgegner vor dem Amtsgericht Zehdenick verantworten, weil sie im vergangenen Juli in Badingen (Sachsen-Anhalt) an einer so genannten "Feldbefreiungsaktion" beteiligt waren. Hunderte von Gentechnikgegnern hatten zuvor im Internet öffentlich ihre Absicht erklärt, aktiv Genmaispflanzen unschädlich zu machen. Nach Angaben der Rechtshilfegruppe "Gendreck weg" erreichten am Aktionstag trotz Polizeieinsatz rund 80 Menschen dieses Ziel. 24 Personen seien verhaftet worden und gegen acht von ihnen werde nun vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Angeklagten berufen sich auf einen rechtfertigenden Notstand.

"Die Gentechnik ist eine große Gefahr für die bäuerliche Landwirtschaft in aller Welt", meint Thomas Janoschka, einer der Angeklagten. Die Rechtsprechung in Deutschland kenne den "rechtfertigenden Notstand". Es sei "nicht strafbar, etwas zu zerstören, wenn nur so ein größeres Übel zu verhindern ist". In Frankreich seien 2006 "Feldbefreier" freigesprochen worden, "da keiner von ihnen aus Eigennutz handelte, sondern die Pflanzen zerstört wurden, um Umwelt, Gesundheit und Landwirtschaft zu schützen".

Der Notstand tritt nach Auffassung der Angeklagten mit dem Beginn der Freilandsaison ein: "Einmal ausgebracht sind die Gentech-Pflanzen nicht mehr rückholbar." Insbesondere Imker, aber auch viele Bauern sähen ihre Existenz durch die Ausbreitung der Gentechnik gefährdet. "Die Mehrheit der Bundesbürger ist gegen Gentechnik auf den Feldern und Tellern. Trotzdem schützt die Politik Menschen und Umwelt nicht vor den Gefahren der manipulierten Saat", so die Kritik.

"Die Gerichte haben nicht nur die Aufgabe zu entscheiden, ob der Bürger den Acker betreten darf, sondern müssen auch prüfen, ob die Regierung Mensch und Umwelt derartigen Gefahren aussetzen darf", meint Holger Isabelle Jänicke von "Gendreck weg". Bereits jetzt gingen täglich neue Absichtserklärungen ein von Menschen, die auch 2007 wieder Genmais-Felder "befreien" wollen.

Am 09-01-2007

Frankreich verbietet Genmais

Nach dem am 9. Februar von der französischen Regierung verhängten Anbauverbot für den Monsanto-Genmais MON 810 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Bundesagrarminister Horst Seehofer aufgefordert, in Deutschland ebenfalls ein solches Verbot durchzusetzen. "Vom MON 810 gehen große Gefahren für andere Pflanzen und für Tiere aus", so BUND-Vorsitzender Hubert Weiger. "Wenn die Regierung in Paris schwerwiegende Bedenken gegen den Anbau des Genmais hat, muss auch die Bundesregierung jetzt verantwortlich handeln und den Anbau dieser Risikopflanze in Deutschland verbieten. Und Agrarminister Seehofer muss sich dafür einsetzen, dass MON 810 keine erneute EU-Zulassung bekommt."

Für ein nationales Anbauverbot könne sich die Bundesregierung nach dem Vorbild Frankreichs und anderer EU-Staaten auf eine EU-Schutzklausel berufen, die ein zeitweises oder vollständiges Verbot des Anbaus und des Kaufs von gentechnisch veränderten Organismen in einem Mitgliedsstaat erlaube. Wenn Frankreich sein Verbot mit einem Gesundheits- oder Umweltrisiko begründe, müsse Deutschland diesen Bedenken endlich folgen, so der BUND. Inzwischen seien es bereits fünf EU-Staaten, die diese Schutzklausel anwendeten und den Anbau des Genmais verboten hätten.

In Deutschland soll MON 810 in diesem Jahr auf über 4000 Hektar Ackerfläche an mehr als 250 Standorten angebaut werden. Die meisten Flächen liegen in Brandenburg und Sachsen.

Am 11-02-2008

Neues Gentechnikgesetz

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace will das neue Gentechnikgesetz kreativ nutzen. Aktivisten der Organisation verteilten am 3. April im bayerischen Landkreis Kitzingen in den Orten Fröhstockheim, Rödelsee und Wiesenbronn ökologisches Saatgut der Maissorte Bantam. Ziel der Aktion: "Hobbygärtner und Landwirte" sollen den Öko-Mais in unmittelbarer Nachbarschaft zu den zwölf Feldern aussähen, auf denen in diesem Jahr Gen-Mais angebaut werden soll. Das könnte für die Anbauer des Genmaises ein rechtliches Problem darstellen: Das neue Gentechnikgesetz schreibt nämlich Sicherheitsabstände für Gen-Maisfelder vor. 150 Meter müssen zu konventionellem und 300 Meter zu Öko-Mais eingehalten werden, um - jedenfalls per Theorie - Kontaminationen durch den Genmais zu verhindern. Der Genmais-Anbau ist rechtswidrig, wenn er dem Biomais zu dicht auf die Pelle rückt.

"Im neuen Gentechnikgesetz ist das Recht auf gentechnikfreie Lebensmittel verankert. Jeder, der konventionellen oder Öko-Mais anbaut, kann sich darauf berufen." So motoviert die Gentechnik-Fachfrau von Greenpeace, Ulrike Brendel, für den Anbau von Biomais. Es spiele dabei keine Rolle, ob der Mais auf einem landwirtschaftlich genutzten Acker oder im privaten Hausgarten wächst.

Der genmanipulierter Mais soll laut Greenpeace im Raum Würzburg auf einer Fläche von insgesamt rund 90 Hektar wachsen. Greenpeace hat die Äcker der Region im Internet auf Google-Maps kenntlich gemacht. Auf der Website von Greenpeace können auch die Flächen mit Angabe der jeweils vorgeschriebenen Sicherheitsabstände eingesehen werden.

Evangelische Kirche: Pachtverträge mit Ausschluss von Gen-Pflanzen

Die Umweltschutzorganisation wendet sich auch an die Verpächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Diese könnten im Pachtvertrag den Anbau von Gen-Pflanzen auf ihrem Eigentum ausschließen, so Greenpeace. Dies könne durch eine Pachtvertragsänderung, bei Neuverpachtung oder bei einer Verlängerung des Pachtvertrages geschehen.

Diesen Weg geht offenbar inzwischen die evangelische Kirche in Bayern. Sie verbietet laut Greenpeace per Pachtvertrag die Gen-Saaten auf ihrem Land.

Am 04-04-2008

"Gen-Pollen" entwichen

Genmais-Gegner wollen Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) im bayerischen Landtagswahlkampf verfolgen und ihn dabei immer wieder zu einem Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen aufrufen. Am Mittwoch (27. August) ließen die Protestorganisatoren vom Rand eines Genmais-Feldes beim unterfränkischen Fröhstockheim 1000 gelbe Ballons aufsteigen. Sie sollten Gen-Pollen symbolisieren. Ein als Seehofer verkleideter Aktivist auf Stelzen versuchte vergeblich, die Ballons mit einem Netz einzufangen.

Weitere Protestaktionen sind in den nächsten Wochen in München, Teisendorf, Nürnberg, Regensburg und Kempten geplant. Die Genmais-Gegner orientieren sich dabei jeweils an Veranstaltungen, an denen Seehofer teilnimmt.

Am 27-08-2008

"Genmais MON 810 wird zum Ladenhüter"

Die Agrarpolitikerin der Linken, Kirsten Tackmann, forderte am Montag (16. Februar), die Bundesregierung müsse den Anbau von Genamai "komplett verbieten". Sie verwies auf sinkenden Flächenanmeldungen für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) im bundesweiten Standortregister. "Der Genmais MON 810 wird zunehmend zum Ladenhüter. Keiner braucht ihn und fast niemand will ihn", so Tackmann. Immer weniger Landwirte entschieden sich für "die Risikotechnologie Agro-Gentechnik".

Mitte Februar – 3 Monate vor der Aussaat – seien erfahrungsgemäß alle geplanten GVP-Anbauflächen im Standortregister zu sehen, so Tackmann. Aktuell sind das rund 3.700 Hektar und somit 800 Hektar weniger als im Vorjahr. In der Regel werden aber nicht alle gemeldeten Flächen auch wirklich für den Genmais-Anbau genutzt, so dass die tatsächliche Anbaufläche wahrscheinlich noch kleiner sein wird. "Dies ist ein Erfolg der kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit von Umwelt-, Landwirtschafts- und Verbraucherverbänden", meint Tackmann.

MON 810 gefährde die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei. Er zerstöre Bodenleben und Nicht-Zielorganismen. Die Linke fordert von der Bundesregierung ein sofortiges Anbauverbot für MON 810 und ein europaweites Zulassungs-Moratorium für genetisch veränderte Pflanzen.

Am 16-02-2009

Verbotene Genmaissorte MON 810

Drei Tage später als ursprünglich geplant ist am Montag (27. April) auf einem rund ein Hektar großen Versuchsfeld im bayerischen Düllstadt umstrittener Genmais ausgesät worden. "Es verlief alles planmäßig", sagte der Agraringenieur Andreas Hetterich auf ddp-Anfrage. Seine Firma hat die Kreuzungen der verbotenen Genmaissorte MON 810 im Auftrag des US-Agrarkonzerns Monsanto ausgebracht.

Der Mais werde nun bis Herbst stehen gelassen, dann "inaktiviert" und die Ergebnisse analysiert, sagte Hetterich. Die schon seit Jahren genehmigte Aussaat trotz des kürzlich erlassenen Verbotes für MON 810 hatte heftige Kritik ausgelöst. Trotz des Versuchsanbaus will Bayern an einer gentechnikfreien Landwirtschaft festhalten.

Am 27-04-2009

"Gefährdung für die Umwelt"

Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April vom Bundeslandwirtschaftsministerium verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es bestehe berechtigter Grund zur Annahme einer Gefährdung für die Umwelt, hieß es in der Begründung.

Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. Mai. Die Eilentscheidung des Senats ist den Angaben zufolge unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren sei noch beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts bleibt die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Ernährung erhalten.

Das bedeutet, dass bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig in der Hauptsache der gentechnisch veränderte Mais MON810 der Firma Monsanto in Deutschland nicht kommerziell angebaut werden darf.

Deutschland ist den Angaben zufolge der sechste EU-Staat, in dem rechtswirksam Schutzmaßnahmen in Bezug auf den MON810-Mais erlassen wurden.

Am 28-05-2009