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Volksbegehren gegen Transrapid nicht zulässig

"Kein Volksentscheid über Staatshaushalt"

Das Volksbegehren gegen den Münchner Transrapid ist nicht zulässig. Das geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 4. April in München hervor. Das Gericht urteilte trotz des vor rund einer Woche beschlossenen Endes für das Milliardenprojekt über die Zulässigkeit des Volksbegehrens.

Transrapid-Gegner hatten das Volksbegehren initiiert, um zu verhindern, dass sich der Freistaat Bayern an der Finanzierung der Magnetschwebebahn beteiligen darf. Das Bayerische Innenministerium sah die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens unter dem Titel "Für Bayern - Nein zum Transrapid" nicht gegeben. Es sei nicht mit Artikel 73 der bayerischen Verfassung vereinbar, wonach über den Staatshaushalt kein Volksentscheid stattfinden könne.

Die Staatsregierung hatte ursprünglich geplant, 490 Millionen Euro von veranschlagten 1,85 Milliarden Euro für den Bau der Magnetbahntrasse vom Münchner Flughafen zum Hauptbahnhof zu übernehmen. Vor einer Woche erhöhten die am Projekt beteiligten Firmen ihre Kostenschätzung jedoch plötzlich auf 3,4 Milliarden Euro. Daraufhin wurde das Projekt gestoppt.

Es wird spekuliert, dass die CSU das Thema rechtzeitig vor dem Landtagswahlkampf vom Tisch haben wollte. Die Bevölkerung ist mehrheitlich gegen den Transrapid.