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Einigung bei Haftung für Schäden durch genveränderte Organismen

"Einzelheiten" noch offen

Die UN-Konferenz zur biologischen Sicherheit hat sich auf eine Haftung bei Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen geeinigt. Die Teilnehmer der Bonner Konferenz hätten sich "grundsätzlich" darauf verständigt, dass derjenige, der Schäden verursache, auch dafür haften müsse, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Ursula Heinen (CDU), zum Abschluss der Konferenz am 16. Mai. Rechtsexperten sollen nun die "rechtlichen Einzelheiten" klären.

Die Verhandlungen seien sehr schwierig gewesen, sagte Heinen. Die Positionen der Delegierten zur Haftungsfrage hätten weit auseinandergelegen. "Wir standen im Verlauf der Verhandlungen zeitweise an einem Punkt, der ein Scheitern bedeutet hätte", sagte Heinen.

An der Konferenz in Bonn hatten mehr als 3000 Delegierte aus Ländern teilgenommen, die das sogenannte Cartagena-Protokoll unterschrieben haben. Das Protokoll trifft Regelungen zur Sicherheit von Mensch und Umwelt bei der Weitergabe und Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen, die nachhaltige Auswirkungen auf den Erhalt der biologischen Vielfalt haben können. Anfang 2000 war das Protokoll in Montreal von der Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt beschlossen worden.