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Vorhang reicht nicht zur Abtrennung eines Raucherraums

Gaststätten

Ein Vorhang reicht in einer Gaststätte nicht zur Abtrennung eines Raucherraums. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am 2. Mai veröffentlichten Urteil. In Rheinland-Pfalz ist seit 15. Februar ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Es verbietet das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Hochschulen, Museen, Theatern, Kinos, Sport- und Gaststätten. Geraucht werden darf in komplett abgeschlossenen Nebenräumen sowie in Festzelten, die höchstens 21 Tage an einem Ort stehen.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes hatte inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten ohne Beschäftigte in einem Urteil vom Rauchverbot ausgenommen.

(Az.: 5 L 412/08.KO)