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Inflationsanpassung nur für Abgeordnete

Arbeitnehmerpauschbetrag sank um 12 Prozent

Beim Inflationsausgleich gönnen sich die Abgeordneten einem Bericht des ARD-Wirtschaftsmagazins "Plusminus" zufolge eine Vorzugsregelung. Während in der Steuergesetzgebung für Arbeitnehmer die Inflation keine Berücksichtigung findet, werde die steuerfreie Kostenpauschale der Mitglieder des Bundestages jährlich an die Preissteigerungsrate angepasst, berichtet das Magazin am 20. Mai. Danach stieg der Betrag für die steuerfreie Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete in den vergangenen sieben Jahren um elf Prozent auf 45.432 Euro pro Jahr. Im selben Zeitraum sank den Berechnungen zufolge der Arbeitnehmerpauschbetrag um zwölf Prozent auf 920 Euro pro Jahr. Da sich die Bundesregierung dagegen sträube, die Steuertarife an die Inflation anzupassen, komme es zur so genannten kalten Progression. Das bedeutet, dass Lohnerhöhungen vor allem als Steuermehreinnahme vom Staat kassiert werden.

Im Auftrag von Plusminus hat das Institut für angewandte Wirtschaftsforschung in Tübingen die daraus entstehende Steuermehrbelastung errechnet. Für eine Durchschnittsfamilie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 5100 Euro sind das im Zeitraum von 2006 bis 2012 rund 5000 Euro.