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Der neue Bußgeldkatalog ab 2009

Straßenverkehr

Ab 1. Januar 2009 können Verstöße gegen die Verkehrsordnung wesentlich teurer werden. Die Höchststrafe für Fahren unter Alkoholeinfluss beträgt dann 3000 Euro - noch liegt die Obergrenze bei 1500 Euro. Der erste Verstoß soll mit 500 Euro zu Buche schlagen (bisher: 250 Euro), der zweite mit 1000 Euro (500 Euro). Geschwindigkeitsübertretungen von 20 Kilometern pro Stunde sollen im Ort 80 statt 50 Euro kosten, außerhalb geschlossener Ortschaften wird der Raser 70 statt 40 Euro zahlen müssen. Das Bußgeld für Geschwindigkeitsübertretungen von über 60 Stundenkilometern auf Landstraßen steigt von 375 auf 600 Euro. Und wer mit mehr als 60 km/h in der Stadt zu viel unterwegs ist, muss richtig tief in die Tasche greifen und 680 statt wie bisher 425 Euro berappen.

Auch für Drängler wird es teurer: Wer bei über 130 Stundenkilometern an der Stoßstange klebt, kann mit einer Strafe von 400 statt wie bisher 250 Euro belegt werden.

Keine Änderungen gibt es bei der Zahl der Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und bei den Fahrverboten im Fall von Verkehrssünden.