Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Kein Steuervorteil mehr für "extremistische" Vereine

Steuerpläne der Bundesregierung

"Extremistische" Vereinigungen sollen künftig nicht mehr von Steuererleichterungen profitieren können. Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, diese Vereine von der Gemeinnützigkeit auszuschließen. Finanzstaatssekretär Axel Nawrath sprach am 6. Mai in Berlin von einer politischen Maßgabe. Gemeinnützige Vereinigungen sind unter anderem von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit, zudem profitieren sie vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Zudem will das Finanzministerium die strafrechtliche Verfolgung von Steuersündern über einen längeren Zeitraum ermöglichen. So sollen solche Straftaten laut Entwurf erst nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren verjähren. Nawrath bezeichnete diesen Schritt als "angemessen", da damit erkennbar gemacht werde, dass Steuerhinterziehung eine schwere Straftat sei.

Reduzierung der indirekten Förderung von Privatschulen

Beim Besuch von Privatschulen soll ferner die steuerliche Abzugsfähigkeit des Schulgelds stufenweise eingeschränkt werden. Derzeit können 30 Prozent der Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Die Kappungsgrenze von 3000 Euro soll nach Ministeriumsangaben ab 2009 jährlich um 1000 Euro reduziert und schließlich 2011 ganz abgeschafft werden. Nawrath begründete dies damit, dass die geltenden Abzugsmöglichkeiten eine indirekte Förderung von Privatschulen darstellten. Der Staat stelle aber bereits ein breites Bildungsangebot. Wer etwas anderes wolle, müsse auch dafür zahlen.

Für Ehegatten sollen künftig die Abgaben der Steuerklasse V reduziert werden. Bei der betrieblichen Gesundheitsförderung sollen die Leistungen des Arbeitgebers steuerfrei gestellt werden. Das Kabinett berät über das Jahressteuergesetz voraussichtlich am 4. Juni. Am 1. Januar 2009 soll es Inkrafttreten.