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Ausschuss empfiehlt Aufhebung der Immunität von NPD-Politiker Gansel

"Verunglimpfung des Staates"

Dem sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen Gansel steht eine Klage wegen Verunglimpfung des Staates bevor. Der Geschäftsordnungsausschuss des Landtags empfahl am 6. Mai in Dresden die Aufhebung der Immunität Gansels. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Christian Steinbach (CDU) fiel der Beschluss mit einer Gegenstimme, weshalb nun noch der Landtag über die Aufhebung der Immunität Gansels entscheiden muss. Dies wird voraussichtlich in der nächsten Sitzungswoche Ende Mai geschehen. Dann ist der Weg frei für die von der Staatsanwaltschaft Dresden geplante Klage gegen Gansel. Sie wirft dem 33-Jährigen vor, in einer im Internet verbreiteten Mitteilung vom November 2007 die Justiz der Bundesrepublik als "Hure der antideutschen Politik" bezeichnet zu haben. Damit sei der Tatbestand der Verunglimpfung des Staates erfüllt.

Bei Verurteilung droht Gansel eine Geldstrafe oder eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Vor mehr als drei Jahren hatte Gansel bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, weil er in einer Landtagsdebatte die Luftangriffe auf Dresden im Februar 1945 als "Bomben-Holocaust" bezeichnet hatte. Für seine Redebeiträge im Landtag erhielt der gebürtige Opladener bereits mehrfach Ordnungsrufe.

Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit auch im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Zeitschrift "Perplex" der NPD-Nachwuchsorganisation JN gegen Gansel.