Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

EU-Recht gegen "Verheiratetenzuschlag" für schwule Beamte

"Verkennung der gesellschaftlichen Realität"

Die Versagung des "Verheiratetenzuschlags" für homosexuelle Beamte in eingetragener Partnerschaft ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch mit europäischem Recht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift des Bundesbesoldungsgesetzes stehe "im Einklang" mit der relevanten EU-Richtlinie, heißt es in dem am 3. Juni veröffentlichten Beschluss. Die Grünen und Die Linke kritisierten die Entscheidung und warfen den Richtern eine Verkennung der gesellschaftlichen Realität vor.

Die Karlsruher Richter hatten bereits im September 2007 entschieden, dass die Beschränkung des Zuschlags auf verheiratete Beamte nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes verstößt. Der Verheiratetenzuschlag ist eine Form des Familienzuschlags, der verheirateten, verwitweten und unterhaltspflichtigen geschiedenen Beamten neben ihrem Grundgehalt gewährt wird.

Geklagt hatte nun ein Beamter der Stadt Düsseldorf, der seit Juli 2004 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Seine Klage auf Zahlung des Familienzuschlags hatten zuvor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Seine Verfassungsbeschwerde wurde nun verworfen.

Das Verfassungsgericht verwies dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. April 2008. Demnach sei die unterschiedliche Behandlung von verheirateten Beamten und solchen in eingetragener Partnerschaft beim Familienzuschlag "keine unmittelbare Diskriminierung". Homosexuelle Lebenspartner befänden sich nicht in einer Situation, die in Bezug auf den Familienzuschlag mit jener von Ehegatten vergleichbar wäre.

Denn es gebe den "typischen Befund", dass sich in der Ehe ein Partner wegen der Kindererziehung bei der eigenen Erwerbstätigkeit einschränken muss und somit "tatsächlich Unterhalt vom Ehegatten erhält". Damit entstehe in der Ehe ein erweiterter Alimentationsbedarf. Im Gegensatz dazu habe der Gesetzgeber bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft keinen solchen Unterhaltsbedarf gesehen, der eine rechtliche Gleichstellung mit Verheirateten nahelegen könnte.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, kritisierte den Karlsruher Beschluss. "Das Stereotyp, dass Ehe grundätzlich mit Kindern einher geht, Lebenspartnerschaften aber kinderlos sind, wird den Realitäten in Deutschland immer weniger gerecht", sagte Beck. Dennoch erhalte der Bund es aufrecht. Wenn eine Gleichstellung von lesbischen und schwulen Familien auf dem Klageweg an Grenzen stoße, müsse sie durch die Gesetzgebung vollzogen werden, forderte der Grünen-Politiker.

Die Linke-Bundestagsabgeordnete Barbara Höll griff die Karlsruher Richter scharf an. "Das Bundesverfassungsgericht degradiert Lesben und Schwule zu Staatsbürgern 2. Klasse", sagte Höll in Berlin. Die Gerichtsentscheidung sei ein eklatanter Rückschritt in der Gleichstellungspolitik. Das Bundesverfassungsgericht verkenne die Wirklichkeit heutiger Lebensweisen und "die sexuelle Vielfalt der Gesellschaft". So gebe es "Regenbogenfamilien", die als lesbische und schwule Paare ihren Kinderwunsch bereits verwirklicht hätten.

(AZ: 2 BvR 1830/06 - Beschluss vom 6. Mai 2008)