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Gesinnungsfragen bei Einbürgerungstests in Baden-Württemberg bleiben

Ausländer

Ausländer, die in Baden-Württemberg die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, sollen dort künftig zwei Einbürgerungstests absolvieren. Auch nach der Einführung eines bundesweit einheitlichen Verfahrens müssten Ausländer Fragen nach ihrer Gesinnung beantworten, sagte der Sprecher des Stuttgarter Innenministeriums, Günter Loos, dem Internetmagazin "Spiegel Online".

Baden-Württemberg werde an seinem schon bei der Einführung 2006 umstrittenen "Gesprächsleitfaden für Einwanderungsbehörden" festhalten. Das Verfahren habe sich bewährt und sei "eine gute Ergänzung zum bundesweiten Test, der ja nur das Wissen der Bewerber überprüft", so Loos.

Bislang wird das Einbürgerungsverfahren von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Mit der Einbürgerungsverordnung, die das Bundeskabinett voraussichtlich im Juli verabschieden wird, sollte es ab dem 1. September erstmals einen bundesweit einheitlichen Einbürgerungstest geben.