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"Regeln" für Industrieberater in der Bundesverwaltung

Von anderen bezahlt

Beim Einsatz externer Berater in der Bundesverwaltung soll es nach fraktionsübergreifendem Willen künftig mehr Transparenz geben. Nach Angaben der Bundestagspressestelle beschloss der Haushaltsausschuss am 4. Juni auf Antrag der Koalitionsfraktionen von Union und SPD sowie der FDP und der Grünen gegen die Stimmen der Linksfraktion, dass die Regierung dabei "weitere Eckpunkte" beachten muss. So sollen nicht nur die Mitarbeiter von Unternehmen und Verbänden erfasst werden, sondern auch "Beschäftigte von Zuwendungsempfängern und Institutionen im Mehrheitsbesitz des Bundes sowie unentgeltliche Berater".

Zudem müsse die Regierung "klar und eindeutig" definieren, wo der Einsatz Externer verboten ist. Dazu zählte der Haushaltsausschuss die "Formulierung" von Gesetzesentwürfen, Leitungstätigkeiten sowie die Auftragsvergabe. Der Ausschuss erwartet, dass die Bundesregierung halbjährlich über die Beschäftigung von Beratern berichtet.

Der Beschluss geht weitgehend auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) zurück, der die bisherige Praxis kritisiert hatte. Nach Angaben des BRH waren im Zeitraum von 2004 bis 2006 zwischen 88 und 106 Personen in Ministerien tätig, die von Unternehmen, Verbänden oder Sozialkassen entsandt worden waren.

Der Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte, dass dieser Antrag nun in die Verwaltungsvorschriften eingearbeitet werde. Das Kabinett werde voraussichtlich noch im Juni entscheiden.

Die Linksfraktion begründete ihre Ablehnung damit, dass durch den Antrag das Problem nicht gelöst werde. "Es darf keine externen Partner geben, die von anderen bezahlt werden", sagte ihre Sprecherin.