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BIW-Spitzenkandidat Timke wegen möglicher Wahlfälschung vor Gericht

Bürger in Wut

Wegen des Verdachts der Wahlfälschung muss sich der Spitzenkandidat der Bremerhavener Wählervereinigung Bürger in Wut (BIW), Jan Timke, im September vor Gericht verantworten. Das Amtsgericht Bremerhaven ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zu, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Prozess beginnt am 3. September.

Die Staatsanwaltschaft wirft Timke vor, fälschlicherweise behauptet zu haben, Bremerhaven sei sein Lebensmittelpunkt. Somit habe der 37-Jährige erreicht, dass er bei der Bremischen Bürgerschaftswahl am 13. Mai 2007 sowohl wählen als auch sich selbst zur Wahl stellen durfte.

Tatsächlich soll Timke laut Anklage mit seinem ersten Wohnsitz in Berlin ansässig sein, wo er auch als Polizeibeamter arbeitet. Timke bestreitet den Vorwurf.

Seine rechtskonservative Wählervereinigung hatte am Sonntag durch eine gerichtlich angeordnete Neuwahl in einem Bremerhavener Bezirk nachträglich den Einzug in die Bürgerschaft geschafft. Mit den Stimmen vom Sonntag erreichte die BIW insgesamt 5,29 Prozent. Durch eine Besonderheit des Wahlrechts genügt für den Einzug ins Bremer Parlament der Sprung über die Fünf-Prozent-Hürde in Bremerhaven oder in Bremen. Timke hatte angekündigt, das Mandat anzunehmen.