Kusch will bis zu 8000 Euro für Suizidbegleitung
"Tod nach gestaffeltem Tarif"
Merk betonte: "Diesen Tod nach gestaffeltem Tarif darf es in Deutschland nicht geben." Die Menschen brauchten Sicherheit, Begleitung, Beratung und Verständnis und nicht den schnellen Tod. Merk sprach sich für ein strafrechtliches Verbot der geschäftsmäßigen und der organisierten Sterbehilfe aus.
Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, warnte, statt sich tatsächlich an die Seite Schwerstkranker und Sterbender zu stellen, gehe es Kusch "ganz billig ums Geschäft". Die neue Entwicklung im Fall Kusch zeige, dass die politische Diskussion um ein Verbot der kommerzialisierten Beihilfe zum Suizid der Praxis hinterherhinke. "Über Parteigrenzen hinweg müssen die Politiker jetzt an einem Strang ziehen, statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwürfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", forderte Brysch.