OLG Frankfurt bestätigt Bußgelder gegen Raucherclub
Umgehung des Nichtraucherschutzgesetzes
Die beiden Geschäftsführer einer Restaurantgesellschaft hatten in ihren drei Frankfurter Restaurants mit der kostenlosen Mitgliedschaft "in unserem privaten Raucherclub" geworben. Mitgliedsausweise, die auf den Tischen auslagen, blieben aber ohne Belang, da die Gäste auch ohne Unterschrift bedient wurden. Daher könne nicht von einem Raucherclub im Sinne einer geschlossenen Gesellschaft gesprochen werden, hatte das Amtsgericht geurteilt.
Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 2Ss-OWi 388/08)