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OLG Frankfurt bestätigt Bußgelder gegen Raucherclub

Umgehung des Nichtraucherschutzgesetzes

Die formale Umwandlung eines Restaurants zum Raucherclub zwecks Umgehung des Nichtraucherschutzgesetzes ist laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt rechtswidrig. Das Gericht bestätigte damit am Freitag (5. September) ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt, das die Betreiber von drei gehobenen Restaurants wegen der Nichteinhaltung der Schutzbestimmungen zu Geldbußen von 450 und 300 Euro verurteilt hatte.

Die beiden Geschäftsführer einer Restaurantgesellschaft hatten in ihren drei Frankfurter Restaurants mit der kostenlosen Mitgliedschaft "in unserem privaten Raucherclub" geworben. Mitgliedsausweise, die auf den Tischen auslagen, blieben aber ohne Belang, da die Gäste auch ohne Unterschrift bedient wurden. Daher könne nicht von einem Raucherclub im Sinne einer geschlossenen Gesellschaft gesprochen werden, hatte das Amtsgericht geurteilt.

Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 2Ss-OWi 388/08)