Ärzte-Präsident Hoppe gegen geplantes BKA-Gesetz
"Angriff auf die Bürgerrechte"
Schon seit 2007 würden im Zuge des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes einzig Kontakte und Gespräche mit Abgeordneten, Seelsorgern und Strafverteidigern vor staatlichen Ermittlungsmaßnahmen absolut geschützt.
Andere Berufsgeheimnisträger wie Ärzte und Journalisten unterlägen dagegen nur einem relativen Schutz und würden per se unter den Generalverdacht der Konspiration gestellt, bemängelte der Ärzte-Präsident. Patienten müssten sich aber genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, "dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können", forderte Hoppe. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehörten unabdingbar zum Arztberuf dazu. Er forderte die Koalition auf, den Gesetzentwurf vor der Lesung am Mittwoch noch zu verändern.
Der Rechts- und der Innenausschuss des Bundestages beraten am Montag in Sondersitzungen das BKA-Gesetz. Es soll am Mittwoch im Bundestag verabschiedet werden.