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BGH untersagt Stadtwerke-Beteiligung durch Energiekonzern E.On

Grundsatzentscheidung gegen Energie-Duopol RWE/E.On

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag (11. November) die gegenüber dem E.ON-Konzern ergangenen Untersagung, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, bestätigt. Mit dieser höchstrichterlichen Grundsatzentscheidung wird die seit einigen Jahren vom Bundeskartellamt verfolgte Untersagungslinie im Bereich der Stadtwerkebeteiligungen bestätigt und vor allem im Stromsektor ein Fortschreiten der vertikalen Integration verhindert. Das Bundeskartellamt hatte in zwei bundesweiten Erhebungen zu den Marktverhältnissen auf den Strommärkten in Deutschland eine überragende Position von E.On und RWE auf der Ebene der Erzeugung und des Erstabsatzes von Strom aufgezeigt.

Mehr als 60 Prozent der in Deutschland an Endverbraucher gelieferten Strommengen werden demnach unmittelbar von E.On und RWE selbst erzeugt oder importiert.

Der Bundesgerichtshof ist dem Bundeskartellamt darin gefolgt, dass die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein marktbeherrschendes Duopol von E.ON und RWE beherrscht werden und dass dieses Duopol durch die gemeinsame Strategie, sukzessive Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, die Märkte abschottet.

Bundeskartellamt will Wettbewerbsdruck durch ausländische Anbieter

Ausdrücklich weist der Bundesgerichtshof auch auf die geringe Durchleitungskapazität der Kuppelstellen an den deutschen Grenzen hin. Ausländische Stromanbieter können aus diesem Grund nur einen geringen Wettbewerbsdruck auf den deutschen Markt entfalten, beklagt das Bundeskartellamt. Es geht der Regulierungsbehörde insofern weniger um den Schutz der kommunalen Energieversorgung als vielmehr darum, ausländischen Großkonzernen den Wettbewerb mit RWE und E.On zu ermöglichen.

Die Absatzsicherung, die mit den Beteiligungen marktbeherrschender Vorlieferanten an Stadtwerken wie Eschwege verbunden ist, würde den Angaben zufolge zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse auf dem Erstabsatzmarkt für Strom führen. Des Weiteren würde es zu einem Verlust an Wettbewerb um Endkunden zwischen den marktbeherrschenden Vorlieferanten und den Beteiligungsunternehmen sowie zwischen diesen Beteiligungsunternehmen untereinander kommen.

Die Bestätigung der Untersagung ist nach Auffassung des Bundeskartellamtes daher ein wichtiger Baustein neben weiteren strukturellen Maßnahmen, um auf dem Strommarkt wettbewerbskonforme Strukturen zu schaffen und zu fördern. "Wettbewerbskonforme Strukturen sind Voraussetzung für die Bildung von wettbewerblichen Strompreisen, von denen Endverbraucher profitieren können", schreibt die Wettbewerbsbehörde. Hierzu sei es jedoch von großer Bedeutung, dass Endverbraucher von den Wechselmöglichkeiten in einem größeren Umfang Gebrauch machten.

Hill fordert Beteiligungsverbot der Monopolisten an kommunalen Energieversorgern

Der energiepolitische Sprecher der Linksfraktion, Hans-Kurt Hill, begrüßte das Urteil. "Das Kartell hinter der Steckdose muss jetzt in die Schranken verwiesen werden." Die Linke fordert ein vollständiges Beteiligungsverbot der Monopolisten an kommunalen Energieversorgern.

Bereits würden E.ON und RWE bei fast einem Viertel aller Stromanbieter mitreden." Die Folge ist bei jeder Preisrunde eine Kettenreaktion: Erhöhen die Monopolisten die Preise, muss eine Großzahl nach gelagerter Stadtwerke mitziehen", so Hill. "Das ist das genaue Gegenteil von Wettbewerb. Nur wenn E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW die Stadtwerke nicht mehr knebeln, sinken auch die Strompreise", meint Hill.