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Ermittler greifen häufig auf Vorratsdaten zu

2200 Verfahren

In fast 2200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni diesen Jahres den Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internetnutzer angeordnet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP hervor, wie die "Berliner Zeitung" berichtet. Dabei nutzten die Ermittler in 934 dieser Verfahren die Vorratsdaten, die Telekommunikationsfirmen und Internetbetreiber seit Januar diesen Jahres sechs Monate lang speichern müssen.

Bei weiteren 577 Verfahren sei keine Angabe möglich, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten zurückgegriffen hätten, teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort mit. In 627 Verfahren sei die Nutzung der Vorratsdaten nicht erforderlich gewesen, heißt es weiter. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft erfolglos.

Die FDP-Innenexpertin Gisela Piltz kritisierte die Erhebung. "Aus der Antwort der Bundesregierung geht nicht hervor, in wie vielen Fällen die Speicherungspflicht von entscheidender Bedeutung für den Ermittlungserfolg war", sagte sie der Zeitung. "Die Angaben reichen nicht aus, um die Vorratsdatenspeicherung zu begründen." Deshalb werde nach ihrer Überzeugung das Bundesverfassungsgericht mit diesen Angaben die Vorratsdatenspeicherung aufheben.