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Tierschutzbund fordert Schlachten nur mit Betäubung

Islamisches Opferfest

Anlässlich des am 8. Dezember beginnenden dreitägigen islamischen Opferfestes (Kurban Bayrami) appelliert der Deutsche Tierschutzbund an die Muslime in Deutschland, Tiere nur nach vorheriger Betäubung zu schlachten. Die Tierschützer lehnen das so genannte Schächten ohne Betäubung strikt ab, "da es aus Sicht des Tierschutzes mit erheblichen und vermeidbaren Qualen für die Tiere verbunden ist". Die Tierschützer weisen darauf hin, dass Schächten grundsätzlich verboten ist. Ausnahmeregelungen von diesem Verbot seien an strenge Genehmigungsverfahren sowie strikte Auflagen geknüpft. Der Tierschutzbund fordert die zuständigen Stellen auf, alle verwaltungsrechtlichen Mittel auszuschöpfen, um solche Genehmigungen zu versagen. Darüber hinaus müsse das illegale Schächten durch strikte Kontrollen verhindert und gegebenenfalls strafrechtlich geahndet werden, so die Tierschützer.

"Bei allem Respekt vor Religion und Bräuchen anderer Kulturen, das betäubungslose Schlachten ist aus Sicht des Tierschutzes Tierquälerei", meint Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Die Elektrokurzzeitbetäubung sei eine adäquate Methode, die sowohl der Religionsfreiheit als auch dem Tierschutz Rechnung trage.

Apel forderte die Muslime auf, Tiere den deutschen Vorschriften entsprechend nur nach vorheriger Betäubung zu töten. Viele muslimische Bürger setzten seit Jahren die elektrische Kurzzeitbetäubung ein, ohne mit ihrem Glauben in Konflikt zu geraten. Das Tier blute wie beim betäubungslosen Schächten aus, und das Fleisch erfülle die religiösen Speisevorschriften. Vor allem aber blieben dem Tier durch eine Betäubung unnötigen und schrecklichen Qualen erspart.

Der Tierschutzbund verlangt, dass es keine Ausnahmeregelungen für ein betäubungsloses Schlachten mehr gibt. "Dem Staatsziel Tierschutz muss Rechnung getragen werden", fordert Apel. "Wir sind zudem für jeden Dialog offen, der dazu führen kann, dass Tiere nur noch mit Betäubung geschlachtet werden."

Haus- und Hinterhofschächtungen seien streng verboten. Wer ohne eine Genehmigung schächte, könne mit einer Geldbuße von bis 25.000 Euro belegt werden, so Apel. Schon der Transport von Schafen im Kofferraum eines Pkw verstoße gegen das Tierschutzrecht und könne geahndet werden.