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Angeklagte Polizisten aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Tod in der Polizeizelle

Die im Prozess um den Tod eines afrikanischen Asylbewerbers in einer Dessauer Polizeizelle angeklagten zwei Polizisten sind am Montag (8. Dezember) freigesprochen worden. Den Polizeibeamten waren Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Der Asylbewerber Oury Jalloh aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in seiner Zelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben. Er soll die Matratze seiner Zelle angeblich selbst angezündet haben, obwohl er an Händen und Beinen gefesselt war. Die Urteilsbegründung musste unterbrochen werden, weil aufgebrachte Angehörige einer Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh auf den Zuschauerbänken im Verhandlungssaal den Richter beschimpften. Sie bezeichneten außerdem die Angeklagten als "Lügner und Mörder".

Zwei der Protestierenden wurden des Saals verwiesen. Im Gerichtssaal kam es nach der Urteilsverkündung zu Tumulten zwischen afrikanischen Prozessbeobachtern sowie Polizei und Justizbeamten.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den angeklagten, seinerzeit diensthabenden Polizisten eine Geldstrafe von 4800 Euro gefordert und auf Freispruch für den mitangeklagten Streifenpolizisten plädiert. Die Nebenklage, die die Eltern und den Bruder des Verstorbenen vertrat, hatte für den Dienstgruppenleiter wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe gefordert, ohne ein Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten auf Freispruch plädiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Nebenklage will in Revision gehen, die Staatsanwaltschaft ließ ihre Entscheidung noch offen.

Vor dem Gerichtsgebäude kam es nach der Urteilsverkündung zu Tumulten zwischen afrikanischen Prozessbeobachtern sowie Polizei und Justizbeamten. Dort hatten sich rund 50 Demonstranten der Initiative versammelt. Die Polizei riegelte das Gerichtsgebäude ab.

Mangel an Beweisen - Widersprüchliche Aussagen der Polizei

Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff sagte in der Urteilsbegründung, das Gericht sei aus Mangeln an Beweisen verpflichtet gewesen, den Prozess zu Ende zu bringen. Trotz intensiver Bemühungen aller Prozessbeteiligten in den vergangenen fast 60 Verhandlungstagen habe keine Chance bestanden, den Sachverhalt aufzuklären. Die als Zeugen geladenen Polizisten hätten widersprüchliche Aussagen abgegeben, das habe die Aufklärung unmöglich gemacht. Damit sei der Rechtsstaatlichkeit des Landes aufs Übelste geschadet worden.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD) zeigte sich beschämt, dass ein Mensch in der Obhut der Polizei einen so schrecklichen Tod gestorben ist. Die Polizei habe mit der Überarbeitung der Gewahrsamsordnung Konsequenzen gezogen, damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholen könne. Die Polizei werde weitere Konsequenzen ziehen mit Disziplinarverfahren gegen die betroffenen Polizeibeamten, die bislang für die Dauer des Strafverfahrens ruhten.