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Sterbehilfe Rückblende

Ärztetag in Ludwigshafen - Sterbehilfe und Forschung an Stammzellen abgelehnt

Der Deutsche Ärztetag erteilt der Forschung mit embryonalen Stammzellen eine klare Absage. Bei ihrem viertägigen Kongress in Ludwigshafen wandten sich am Mittwoch die 250 Delegierten der insgesamt knapp 370.000 Mediziner in Deutschland gegen eine Öffnung des Embryonenschutzgesetzes. Auch der Import embryonaler Stammzellen aus dem Ausland sei "ethisch nicht akzeptabel", heißt es in einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließung.

Ebenfalls auf heftigen Widerstand stieß bei der Ärzteschaft das niederländische Modell der aktiven Sterbehilfe. "Tötung auf Verlangen ist keine ärztliche Handlung - sie läuft dem ärztlichen Handlungsauftrag, Kranke zu heilen, Leiden zu lindern, Krankheiten zu verhüten und Sterben zu begleiten, entgegen", betonte der Ärztetag.

Er forderte darüber hinaus den Gesetzgeber auf, die Rechtslage für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) zu klären. Eines klaren Votums für oder gegen PID enthielt sich die Ärzteschaft. Sie vertrat die Auffassung, dass die Frage der Zulässigkeit der PID einer "gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung" bedürfe. Bei der PID werden bei einer künstlichen Befruchtung erzeugte Embryonen schon vor ihrer Übertragung in den weiblichen Körper auf Erbkrankheiten oder genetische Veranlagungen untersucht.

Thematisiert werden soll darüberhinaus die Situation von jungen Krankenhausärzten. Innerhalb der Ärzteschaft stößt es auf massive Kritik, dass die Jungmediziner bis zu 30 Stunden durchgehend arbeiten müssen.

Am 23-05-2001

Gesetzgebung

Ein 65-jähriger Vater darf seinen seit drei Jahren im Koma liegenden Sohn nicht sterben lassen. Das Oberlandesgericht München wies die Klage des Mannes am Donnerstag ab. Er wollte ein Pflegeheim in Kiefersfelden zwingen, die künstliche Ernährung abzubrechen. So sollte ein schmerzfreies Nierenversagen herbeigeführt werden. Der inzwischen 38-jährige Mann war nach einem Selbstmordversuch nicht mehr aus der Bewusstlosigkeit erwacht. Der Vater hatte sich zunächst mit lebensverlängernden Maßnahmen einverstanden erklärt.

Der Sohn habe sterben wollen, eine künstliche Ernährung gegen seinen Willen stelle eine "fortgesetzte Körperverletzung" dar, argumentierte der Anwalt des Vaters. Der Rechtsverteter der beklagten Heimbetreiber hielt dem entgegen, dass die Pflegekräfte nicht zu so einem Akt "am Rande eines Tötungsdelikts" gezwungen werden könnten. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht weitgehend an. Revision wurde nicht zugelassen.

Am 13-02-2003

Angst vor Euthanasie

Ein Wohn- und Pflegeheim für deutsche und holländische Senioren soll im Bocholter Stadtteil Suderwick entstehen. Das berichtete die Rheinische Post. Das Pilotprojekt soll dem Wunsch vieler Niederländer entgegen kommen, ihren Lebensabend in Sicherheit zu verbringen. Eine Studie der Universität Göttingen ergab, dass in Holland jährlich über 4000 Menschen durch Sterbehilfe getötet werden, in jedem vierten Fall geschehe dies ohne Einwilligung des Patienten.

Die Studie basiert auf einer Analyse von insgesamt 7.000 Todesfällen. In 41 Prozent der Fälle ging der Wunsch, das Leben des Patienten zu beenden, von den Angehörigen aus. 14 Prozent der Getöteten waren vor ihrem Tod bei Bewusstsein und voll urteilsfähig. Elf Prozent wären in der Lage gewesen, eine Entscheidung zu treffen, wurden aber nicht gefragt. Die Ärzte gaben als Hauptgrund für die Sterbehilfe vor allem keine Aussicht auf Besserung (60 Prozent) an. Als zweiter Grund wurde die Unfähigkeit der Angehörigen, mit der Situation fertig zu werden, angegeben (32 Prozent).

Die niederländischen Mediziner hätten aufgrund des liberalen Sterbehilfegesetzes freie Hand bei der Auslegung, meint Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Hospizbewegung, gegenüber der Rheinischen Post. Die Regelung, dass Patienten nur dann getötet werden dürfen, wenn ihr Leiden unerträglich sei, höre sich zwar klar an, es handle sich jedoch in Wahrheit um eine Öffnungsklausel. Hinzu komme, dass die niederländischen Senioren den heimischen Medizinern nicht mehr so recht trauen. Immer häufiger suchten sie deutsche Fachärzte auf, berichtet Inge Kunz vom Verein "Omega - mit dem Sterben leben" in Bocholt.

Am 05-03-2003

Deutsche Staatsangehörig­keit

Die Justizminister von Bund und Ländern haben sich auf mehrere Neuregelungen verständigt. Eines der Themen war die aktive Sterbehilfe. Eine Reform des entsprechenden Paragrafen 216 Strafgesetzbuch wird es nicht geben. Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe wurde abgelehnt. Bekräftigt wurde der 2001 einstimmig gefasste Beschluss, wonach eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe weiterhin abgelehnt wird. Zur Begründung verwies die Konferenz auf die Unantastbarkeit fremden Lebens, die Ge­fahr eines Dammbruchs beim Lebensschutz sowie auf die Sorge vor Miss­brauch. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Rechtssicherheit bei der me­dizinischen Betreuung am Ende des Lebens gewährleistet. Weitere Beschlüsse wurden zur Vaterschaftsanerkennung, zur Juristenausbildung, zum Aktienrecht, zur Rückfallstatistik und zur Zwangsvollstreckung gefasst.

Verschärft wollen die Justizminister gegen die Vaterschaftsanerkennung zu Zwecken der Erlangung eines Aufenthaltstitels oder der deutschen Staatsangehörig­keit vorgehen. Mit einer Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches soll den Behörden die Möglichkeit eingeräumt werden, Vater­schaftsanerkennungen befristet anzufechten, wenn der Verdacht besteht, dass durch die Anerkennung missbräuchlich ein Aufent­haltstitel oder die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt werden soll.

Bekräftigt wurde weiterhin die Forderung nach Einführung einer bundesweiten Rückfallstatistik für Straftäter. Unter Mitwirkung der Landesjustizverwaltungen soll eine Datenbank entstehen, deren periodische Rückfallstatistik aus dem Bundeszentralregister gespeist wird und für länderspezifische Auswertungen genutzt werden kann.

Von den Beschlüssen der Justizminister werden die Banken bei der Zwangsvollstre­ckung profitieren: Gläubigern soll die Zwangsvollstre­ckung wegen Geldforderungen durch bessere und frühzeitigere Information erleichtert werden. Geplant ist dazu unter anderem die Zentralisierung der Schuldnerverzeichnisse.

Bezüglich der Juristenausbildung entschieden die Justizminister, dass es Bachelor-Master-Studiengänge nicht geben soll. Notwendig sei bei aller Harmonisierung ein juristisches Ausbildungssystem nationalen Zuschnitts, hieß es. Der Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung wurde lediglich damit beauftragt, bis 2008 über die Auswirkungen des Gesetzes zur Reform der Juristenausbildung sowie über die Einführung der Bachelor-Master-Struktur in der Juristenausbildung anderer euro­päischer Staaten zu berichten.

Für Zivil­rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Aktiengesellschaften sollen statt bisher die Landgerichte nun die Oberlandesgerichte die erstin­stanzliche Zuständigkeit erhalten. Das gilt zum Beispiel für Klagen gegen die Wirksamkeit von Hauptversammlungsbe­schlüssen.

Am 17-11-2005

"Druck auf alte Menschen"

Papst Benedikt XVI. hat in Wien Abtreibung und aktive Sterbehilfe in sehr scharfer Form verurteilt. Er warnte davor, dass schwerkranke und alte Menschen künftig zum Suizid gezwungen werden könnten. "Das grundlegende Menschenrecht, die Voraussetzung für alle anderen Rechte, ist das Recht auf das Leben selbst.

Das gilt für das Leben von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende", sagte der Papst am 7. September vor Politikern, Diplomaten und Vertretern internationaler Organisationen in der Hofburg. Abtreibung könne demgemäß kein Menschenrecht sein, sondern sei "das Gegenteil davon".

Der Papst sagte, er verschließe nicht die Augen vor den Problemen und Konflikten vieler Frauen. Er sei sich dessen bewusst, "dass die Glaubwürdigkeit unserer Rede auch davon abhängt, was die Kirche selbst zur Hilfe für die betroffenen Frauen tut".

Er appellierte an die politisch Verantwortlichen, "nicht zuzulassen, dass Kinder zu einem Krankheitsfall gemacht werden und dass die in Ihrer Rechtsordnung festgelegte Qualifizierung der Abtreibung als ein Unrecht faktisch aufgehoben wird".

Zugleich müsse alles für eine kinderfreundlichere Gesellschaft getan werden. Es müsse gelingen, in Europa wieder ein Klima der Freude und der Lebenszuversicht zu schaffen, "in welchem Kinder nicht als Last, sondern als Geschenk für alle erlebt werden".

"Große Sorge" äußerte der Papst auch über die Debatte über eine aktive Sterbehilfe. "Es ist zu befürchten, dass eines Tages ein unterschwelliger oder auch erklärter Druck auf schwerkranke und alte Menschen ausgeübt werden könnte, um den Tod zu bitten oder ihn sich selbst zu geben", warnte das Kirchenoberhaupt.

Die richtige Antwort auf das Leid am Ende des Lebens sei Zuwendung, Sterbebegleitung - besonders auch mithilfe der Palliativmedizin - und nicht aktive Sterbehilfe.

Am 07-09-2007

"Handwerk des Arztes"

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg Dietrich Hoppe, fordert ein gesetzliches Verbot aktiver Sterbehilfe. Er kritisierte am 21. November im RBB-Inforadio das Vorhaben der Organisation Dignitate, einem Ableger des Schweizer Vereins Dignitas, lebensmüden Patienten bei der Selbsttötung zu helfen. "Töten gehört nicht zum Handwerk des Arztes und der Ärztin und Beilhilfe auch nicht, das ist seit Hippokrates so", sagte Hoppe. Die Menschen müssten wissen, dass Ärzte für das Leben einträten. Zwar sei es die Aufgabe von Medizinern, "unnötiges Leid zu verhindern, nicht aber den Tod zu bestimmen".

Zuvor hatte bereits der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, das Vorhaben des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas, in Deutschland Präzedenzfälle für Sterbehilfe zu schaffen, als "gezielten Rechtsbruch" bezeichnet.

Am 21-11-2007

Entschließung des Bundesrates

Der Bundesrat will professionellen Sterbehilfe-Organisationen gesetzliche Schranken setzen. Das "gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zum Zweck der Selbsttötung" müsse unter Strafe gestellt werden, heißt es in einem am Freitag (4. Juli) verabschiedeten Entschließungsantrag der Länderkammer, der von dreizehn Landesregierungen unterstützt wird. Ein von mehreren Ländern vorgelegter Gesetzentwurf wurde zur Beratung an die Bundesrats-Ausschüsse zurückverwiesen. Bei Experten und Vertretern der Opposition stieß das Vorgehen auf Kritik.

Das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung soll nach dem Willen der Länder noch 2008 verabschiedet werden. Es widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes, "wenn mit dem Suizid und dem Leid von Menschen Geschäfte gemacht werden", heißt es in dem Antrag. Solche Angebote beinhalteten die Gefahr, dass aus einer "momentanen Verzweiflungssituation die unumkehrbare Entscheidung zum Suizid getroffen wird", die ohne eine erleichterte Verfügbarkeit der Mittel nicht erfolgt wäre. Befürwortet wird hingegen eine Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit.

Die mehrheitlich verabschiedete Entschließung wurde laut SPD-Chef Kurt Beck durch Gespräche zwischen Unions- und SPD-geführten Ländern möglich. Der am Freitag zunächst an die Ausschüsse verwiesene Gesetzentwurf war hauptsächlich von CDU und CSU unterstützt worden. Er sieht unter anderem die Ahndung von organisierter Suizidhilfe mit bis zu drei Jahren Haft vor. Beck sagte, man habe eine "scheinbar kontroverse Situation" vermeiden wollen. In "den entscheidenden Fragen des Schutzes von Leben" und "der Würde der Menschen" gebe es unter Demokraten keine grundsätzlichen Unterschiede.

Der Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, kritisierte die geplante Bestrafung der Suizidbeihilfe. Sie gehe "am Problem vorbei", da die Tötung eines Menschen auf Verlangen schon heute verboten sei. Zudem träfen die Bundesratsvorschläge nicht auf den aktuellen Fall des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch zu, denn "der handelte weder gewerblich noch mit anderen gemeinsam". Kusch hatte mit seiner Unterstützung des Suizids einer 79-jährigen Frau aus Würzburg den Ausgangspunkt der derzeitigen Debatte geliefert.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, äußerte Zweifel. Ihn beschleiche das Gefühl, "dass die Politik meint, wenn ich da eine Verbotsnorm in das Gesetzblatt schreibe, dann sei das Problem weg".

Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte hingegen die Aufschiebung des Suizidhilfe-Verbots. Eine "eindeutige Position" der Politik sei dringend nötig. Zudem bedürfe es weiterer Schritte wie der Umsetzung des Gesetzes zur ambulanten Palliativversorgung oder der weiter umstrittenen Patientenverfügung. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) begrüßte, dass sich eine Ländermehrheit für die geplante Änderung des Strafrechts gefunden habe.

Am 04-07-2008

"Kommerzialisierung des Sterbens"

Der Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag (6. Februar), dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).

Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Nach Auffassung des Gerichts betreibt Kusch als Suizidbegleiter kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und durch das Grundrecht auf freie Berufswahl nicht geschützt. Zwar sei Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar. Hier gehe es aber um die "sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt".

Kusch biete gegen ein Honorar von 8000 Euro ein "Dienstleistungspaket" an, um Suizidwilligen die Selbsttötung zu erleichtern, hieß es. Er leiste dabei konkrete Hilfe, um die erforderliche tödliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente zu beschaffen. Das unterlaufe die Schutzvorschriften des Arzneimittelgesetzes.

Diese Form der Sterbehilfe, so das Gericht, widerspreche den allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes. Kusch wende sich nicht nur an Todkranke oder Schwerstleidende, sondern an jeden, der sein Leben beenden wolle und dafür Unterstützung suche. Das gefährde die öffentliche Sicherheit.

Durch das gegen Kusch verhängte Verbot werde niemand in seiner Selbsttötungsabsicht gehindert, urteilten die Richter. Ohne das Verbot sei aber möglicherweise das Leben von Menschen gefährdet, die zurückscheuen würden, wenn sie ohne die von Kusch angebotenen Erleichterungen beim Suizid allein auf sich gestellt wären.

Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht möglich.

Am 06-02-2009

"Nicht abgespritzt werden wie ein Tier"

Die Forderung des Medizinethikers Jochen Taupitz, Ärzte sollten Beihilfe zum Suizid leisten, trifft auf heftigen Widerspruch. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sagte der "Frankfurter Rundschau" (Montagausgabe): "Wir sind keine Mechaniker des Sterbens, wir sollen Leben retten." Taupitz' Äußerungen verstellten den Blick auf das eigentliche Problem, das Defizit an Palliativmedizin.

Der Wunsch von Patienten nach Sterbehilfe resultiere vor allem aus der Angst vor einem schmerzvollen Sterben - "die wir ihnen mit einer guten Schmerztherapie nehmen können", sagte Montgomery. Dann wollten die Patienten ihr Leben auch würdig beenden - "und nicht abgespritzt werden wie ein Tier in der Praxis eines Veterinärs".

Am 09-03-2009