Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bewährung für früheres Mitglied der "Revolutionären Zellen"

Kampagne gegen Ausländer- und Flüchtlingspolitik

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat ein ehemaliges Mitglied der linken Terrorgruppe "Revolutionäre Zellen" zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Richter sprachen den 60-jährigen Thomas K. am Donnerstag (19. Februar) der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Die Strafe war im Rahmen einer Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten verabredet worden. Der Angeklagte hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt und damit zu einer kurzen Hauptverhandlung beigetragen.

Den Ermittlungen zufolge gehörte der heute als IT-Administrator tätige Mann den "Revolutionären Zellen" von Mitte der 1970er Jahre bis in die 90er Jahre hinein an und hatte dabei etwa seit 1985 vor allem auf die "Berliner RZ" einen bedeutenden Einfluss. Zwar beteiligte er sich nach den Feststellungen der Richter nicht aktiv an militanten Aktionen. Er habe jedoch "als sogenannter Denker wesentlichen Einfluss auf die Orientierung und die Willensbildung innerhalb der RZ" gehabt.

Dem Urteil zufolge verfasste der heute 60-Jährige, der den Decknamen "Malte" führte, unter anderem Strategiepapiere und Texte für die RZ-Schrift "Revolutionärer Zorn". Auch soll er mehrmals an Treffen von RZ-Gruppen zur strategischen Ausrichtung teilgenommen haben. Er habe sich als "assoziiertes Mitglied" empfunden, sagte die Senatsvorsitzende Christine Rebsam-Bender.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit stand die "Flüchtlingskampagne" der Revolutionären Zellen, die sich gegen die Ausländer- und Flüchtlingspolitik in Deutschland richtete. Im Verlauf der Kampagne kam es in mehreren Städten zu knapp 20 Brand- und Sprengstoffanschlägen auf Behörden und andere Einrichtungen. Außerdem wurden bei "Knieschussattentaten" zwei Menschen schwer verletzt - der damalige Leiter der Berliner Ausländerbehörde, Harald Hollenberg, bei einem Attentat 1986 und der Bundesverwaltungsrichter Karl Günther Korbmacher bei einem weiteren Anschlag 1987.

Dass sich der Angeklagte daran nicht direkt beteiligt hatte, lag nach Auffassung der Richter daran, dass bei ihm die Gefahr der Beobachtung durch die Polizei wegen eines früheren Gerichtsverfahrens bestand. Er habe aufgrund früherer Ermittlungen als "verbrannt" gegolten, was einer aktiven Teilnahme an Anschlägen entgegenstand. Er sei aber in das Gesamtkonzept der RZ eingebunden und damit einverstanden gewesen.

Thomas K. hatte nach dem Abitur zunächst erfolgreich ein Lehramtsstudium absolviert, dann aber keine Stelle bekommen und sich fortan mit verschiedenen Jobs, unter anderem als Gehilfe in einer Anwaltskanzlei, seinen Lebensunterhalt verdient. 1987 war er nach einem "Warnanruf" untergetaucht. Er wurde jahrelang mit Haftbefehl gesucht und stellte sich schließlich Ende 2006 freiwillig den Behörden, zusammen mit seiner ebenfalls gesuchten Lebensgefährtin, die inzwischen wegen Mitgliedschaft in der linksextremistischen Gruppe "Rote Zora" verurteilt wurde.