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Staatsanwaltschaft klagt Althaus wegen fahrlässiger Tötung an

Gegen die Fahrtrichtung

Zwei Monate nach dem schweren Skiunfall des thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) hat die Staatsanwaltschaft im österreichischen Leoben Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den CDU-Politiker erhoben. Einen entsprechenden Strafantrag habe die Staatsanwaltschaft beim Bezirksgericht Irdning eingebracht, teilte ein Sprecher am Montag (2. März) mit. Althaus werde vorgeworfen, am 1. Januar 2009 auf der Riesneralm im Bezirk Liezen von der Skipiste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste eingebogen und dort nach einer Fahrtstrecke von 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden Beata C. kollidiert zu sein. Die 41-Jährige Slowakin erlitt bei dem Zusammenprall Schädelverletzungen und starb.

Althaus erlitt bei dem Skiunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit einer Hirnblutung. Er wird seit mehreren Wochen in der Klinik in Allensbach am Bodensee behandelt.

Wie der Sprecher weiter mitteilte, habe Althaus eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darin habe er "nachvollziehbar" erklärt, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben und keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können. Er nehme jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernehme die Verantwortung für den Tod der 41-Jährigen.

Einer Gerichtssprecherin zufolge steht noch kein Verhandlungstermin fest. Diesen werde der zuständige Verhandlungsrichter in den kommenden Wochen festsetzen.

Das österreichische Strafrecht sieht für fahrlässige Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, in schweren Fällen bis zu drei Jahren vor.

Ein Sprecher der CDU Thüringen wollte die Anklageerhebung nicht kommentieren.