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Ex-Verfassungsgerichtspräsident Benda gestorben

"Volkszählungsurteil"

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, ist tot. Das wurde am Montag (2. März) in Karlsruher Justizkreisen bestätigt. Benda, der in Karlsruhe lebte, starb am Montag im Alter von 84 Jahren. Benda war von Dezember 1971 bis Dezember 1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts und zugleich Vorsitzender des Ersten Senats. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) würdigte Benda als einen herausragenden Verfassungsjuristen. "Ernst Benda war an einigen prägenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beteiligt - nicht zuletzt am Volkszählungsurteil, mit dem das Karlsruher Gericht vor 25 Jahren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundlage eines modernen Datenschutzrechts begründet hat", sagte Zypries in Berlin.

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt jedem Bürger das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

In Bendas Amtszeit fiel auch das Urteil zur Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs vom 25. Februar 1975. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Gericht hatte sich Benda mehrfach zu rechtspolitischen Themen zu Wort gemeldet.

Vor seiner Tätigkeit beim Verfassungsgericht war Benda Bundesinnenminister der Großen Koalition, und zwar von April 1968 bis Oktober 1969. Dabei wurde er zu einem Haupt-Angriffspunkt während der 68er-Studentenunruhen, die sich gegen die Ende Mai 1968 schließlich verabschiedeten Notstandsgesetze richteten. Der gebürtige Berliner war 1957 als CDU-Abgeordneter in den Bundestag gewählt worden.