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Althaus wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

33.300 Euro

Im Zusammenhang mit dem schweren Skiunfall am Neujahrstag in Österreich ist Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) am Dienstag (3. März) vom Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro (180 Tagessätze zu 185 Euro) verurteilt worden. Darüber hinaus wurden dem Witwer der bei dem von Althaus verursachten Skiunfall verstorbenen Beata C. ein Schmerzensgeldteilbetrag von 5000 Euro vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche zuerkannt, wie die Sprecherin des Landesgerichtes Leoben, Sabine Anzenberger, mitteilte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Althaus' Verteidiger Walter Kreissl stimmte Anzenberger zufolge dem Urteil zu. Die Staatsanwaltschaft müsse innerhalb von drei Tagen gegen das Urteil Berufung einlegen, ansonsten werde es rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte Althaus vorgeworfen, am 1. Januar 2009 in der Obersteiermark einen Skiunfall verursacht zu haben. Die 41-Jährige Slowakin Beata C. starb an ihren Hirnverletzungen.

Althaus selbst erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und eine Hirnblutung. Er wird seit mehreren Wochen in einer Klinik in Allensbach am Bodensee behandelt.

Althaus' Verteidiger Kreissl hatte erst am Dienstagmittag beim Bezirksgericht Irdning beantragt, die Hauptverhandlung noch am Nachmittag durchzuführen. Althaus werde sich "im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände" im Zusammenhang mit seinem Skiunfall am Neujahrstag "geständig verantworten" sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimmen, hieß es. Bei der Verhandlung ließ sich Althaus von seinem Anwalt vertreten.

In einer schriftlichen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft hatte Althaus zuvor erklärt, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben und keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können. Er nahm jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis und übernahm die Verantwortung für sein Handeln.