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Gericht erlaubt NPD-Parteitag in Reinickendorfer Rathaus

"Gleichbehandlungsgrundsatz"

Die rechts-national orientierte Partei NPD darf wahrscheinlich ihren diesjährigen Bundesparteitag im Rathaus des Berliner Bezirks Reinickendorf abhalten. Nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom Dienstag kann die NPD verlangen, dass das Bezirksamt ihr den Ernst-Reuter-Saal zur Durchführung ihres Bundesparteitages am 4. und 5. April zur Nutzung überlässt. Dieser Anspruch folge aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz und der ständigen Verwaltungspraxis des Bezirksamtes. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zulässig.

Nach den Feststellungen der Richter hat die Behörde den Ernst-Reuter-Saal im Rathaus in der Vergangenheit "in ständiger Übung" politischen Parteien zur Verfügung gestellt, seit 2006 auch für überbezirkliche Veranstaltungen der Parteien. Hierdurch sei eine "Selbstbindung der Verwaltung" auch gegenüber der NPD eingetreten.

Das Gericht entschied zudem, dass ein Beschluss des Bezirksamts, seine Räume nur noch für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen zur Verfügung zu stellen, einen Zulassungsanspruch der NPD ausschließe. Parteien, die in dieser Form dort noch nicht aktiv seien, würden hierdurch benachteiligt. Zudem sei der Beschluss des Bezirksamtes in so engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Nutzungsantrag der NPD ergangen, dass der Anschein entstehe, die Antragstellerin solle absichtlich von der Raumnutzung ausgeschlossen werden.

Der Bezirk hatte für den Fall eines juristischen Erfolges der NPD eine besondere Klausel im Mietvertrag angekündigt, wonach die Räume nicht für Veranstaltungen genutzt werden dürfen, auf denen etwa rechtsextremes Gedankengut verbreitet wird. Mit einem entsprechenden Passus hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf Mitte März verhindert, dass der Berliner NPD-Landesverband in seinen Räumen einen Parteitag abhielt.

(Az.: VG 2 L 38.09)