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Klage von Bundessozialrichter gegen eigenes Gericht abgewiesen

"Politische Motivation"

Im Streit um interne Vorgänge am Bundessozialgericht (BSG) hat das Kasseler Verwaltungsgericht am Dienstag die Klage von Bundessozialrichter Wolfgang Meyer abgewiesen. Meyer sah sich vom Präsidium des BSG in seinen Grundrechten verletzt und hatte deshalb Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Eine Berufung ließ das Verwaltungsgericht nicht zu. "Gegen die Nichtzulassung werden wir vorgehen", kündigte Meyer direkt nach der Verhandlung an. Der 61-jährige Bundesrichter sieht seine richterliche Unabhängigkeit durch einen Geschäftsverteilungsplan des BSG verletzt, der vom 1. April bis 1. August 2008 galt. Dem 4. Senat, dessen Vorsitzender Meyer war, wurde die Zuständigkeit für Verfahren zur gesetzlichen Rentenversicherung entzogen. Damit sei er in einen "zeitweiligen Ruhestand" versetzt worden, kritisierte Meyer. Der Senat habe nichts mehr zu tun gehabt.

Die Vertreter des BSG betonten vor dem Verwaltungsgericht, mit dem veränderten Aufgabenzuschnitt habe der 4. Senat entlastet werden sollen. Meyer hingegen geht von einer politischen Motivation aus.

Meyer: Politisch unliebsame Urteile zu Lasten der Rentenversicherung

Er werde seit spätestens 2005 gemobbt, sagte er nach der Verhandlung. Nach seiner Darstellung waren diverse Renten-Urteile des 4. Senats politisch unliebsam, weil sie zulasten der Rentenversicherung gegangen seien.

Das Verwaltungsgericht entschied am Dienstag, dass Meyer zunächst ein gerichtsinternes Vorverfahren hätte anstrengen müssen. Außerdem sei der fragliche Geschäftsverteilungsplan mittlerweile geändert worden. Meyer ist inzwischen Vorsitzender Richter des 2. Senats am BSG, der für die Unfallversicherung zuständig ist.