Neue Vermögensaufteilung bei Scheidungen geplant
Einstimmiger Beschluss des Bundestages
Liegt kein Ehevertrag vor, greift in Deutschland der sogenannte Zugewinnausgleich. Dieser regelt, wie das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen von zwei Ehepartnern aufgeteilt wird, wenn sie sich scheiden lassen. Beide erhalten demnach die Hälfte dieses Zugewinns. Das geltende Recht schützt nach Auffassung von Experten jedoch nicht ausreichend vor Manipulationen.
Deshalb soll künftig unter anderem der Zeitpunkt vorverlegt werden, an dem berechnet wird, wie viel beiden Partnern zusteht. Bisher war hier der Termin der rechtskräftigen Scheidung vor Gericht ausschlaggebend. In Zukunft soll das Datum der Zusendung des Scheidungsantrags entscheidend sein. Die Neuregelung soll verhindern, dass ein Partner in der Zwischenzeit Geld beiseiteschaffen kann.
Um finanziellen Tricksereien vorzubeugen, können Ehepartner künftig auch Belege über das gemeinsame Vermögen schon am Tag der Trennung einfordern - also etwa, dann wenn einer der beiden auszieht oder das gemeinsame Konto aufgelöst wird.
Auch Schulden eines Ehepartners, die während der Ehe gemeinsam getilgt wurden, sollen nach der Gesetzesänderung künftig bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs berücksichtigt werden. Bislang war das nicht der Fall.